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BMWE hat die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der WindSeeG-Novelle 2026 eröffnet

BWO
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WindSeeG-Novelle: BWO fordert Nachbesserungen beim Ausschreibungsdesign

(WK-intern) – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat heute die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der WindSeeG-Novelle 2026 eröffnet.

Der Entwurf sieht weiterhin mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis 2045 vor. Geplant sind jährliche Ausschreibungen zwischen 2.000 und 4.800 Megawatt, die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfD) und eine Regellaufzeit von neuen Offshore-Windparks von 35 anstatt 25 Jahren.

Der BWO begrüßt zentrale Elemente, sieht beim Ausschreibungsdesign weiteren Nachbesserungsbedarf.

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ hat das BMWE nun den konkreten Gesetzentwurf zur Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes vorgelegt. Angesichts schwieriger Investitionsbedingungen und zuletzt ausgebliebener Gebote ist eine Reform des Ausschreibungsdesigns dringend notwendig.

CfD sind ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht als Rückfalloption

Der BWO begrüßt, dass der Referentenentwurf erstmals zweiseitige Differenzverträge (CfD) als Absicherungsinstrument für Offshore-Wind vorsieht. Sie können Investoren langfristige Planungssicherheit geben und damit einen wichtigen Beitrag leisten, um verlorenes Vertrauen in den deutschen Markt zurückzugewinnen. Kritisch bleibt das geplante zweistufige Ausschreibungsmodell: Der CfD soll erst greifen, wenn sich kein Unternehmen bereit erklärt, ein Projekt ohne Absicherung zu realisieren. Aus Sicht des BWO darf die Absicherung nicht zur Notlösung werden.

„Mit dem CfD geht der Entwurf einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist jetzt, dass die Absicherung von Anfang an verlässlich zur Verfügung steht und nicht erst dann greift, wenn niemand mehr bereit ist, das volle Marktrisiko zu tragen. Offshore-Windparks sind Milliardenprojekte mit langen Realisierungszeiten. Das Ausschreibungsdesign muss deshalb Risiken beherrschbar machen – nicht denjenigen belohnen, der bereit ist, die größten Risiken einzugehen,“ sagt Thimm weiter.

70 GW bis 2045 und verlässlicher Ausschreibungspfad

Positiv bewertet der BWO, dass der Referentenentwurf am Ausbauziel von mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis 2045 festhält. Auch der vorgesehene Ausschreibungspfad von jährlich 2.000 bis 4.800 Megawatt schafft eine wichtige Perspektive für Investitionen. Ergänzend soll die Möglichkeit für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte geschaffen werden. Für Hersteller, Häfen, Schiffe und Zulieferer ist ein langfristig verlässlicher Ausbaupfad entscheidend, damit Kapazitäten aufgebaut und Investitionen abgesichert werden können. Positiv ist außerdem die geplante Verlängerung der regulären Betriebsdauer neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre.

Rückgabemechanismus bleibt notwendig

Keine ausreichende Lösung sieht der BWO für bereits bezuschlagte Projekte aus den Jahren 2023 bis 2025. Der Verband hatte hierzu bereits im Mai einen einmaligen Rückgabemechanismus vorgeschlagen.

„Unser Vorschlag ist kein Freifahrtschein für Unternehmen. Wer seinen Zuschlag zurückgibt, verliert seine bereits geleisteten Zahlungen, darf bei der Wiederausschreibung nicht erneut antreten und muss seine Voruntersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen. Im Gegenzug schaffen wir schnell Klarheit und geben einem neuen Investor die Chance, das Projekt tatsächlich zu realisieren“, sagt Thimm.

„Wenn Milliardenprojekte über Jahre in der Schwebe bleiben und am Ende nicht gebaut werden, verlieren wir wertvolle Zeit. Ein geordnetes Ende mit schneller Wiederausschreibung ist besser als ein ungeordnetes Scheitern nach Jahren.“

BWO beteiligt sich an Konsultation

Der BWO wird den Referentenentwurf gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen detailliert prüfen und sich fristgerecht an der Konsultation beteiligen. Die Frist für Stellungnahmen endet am 17. August 2026 um 10 Uhr.

Den Referentenentwurf des BMWE zur WindSeeG-Novelle finden Sie zum Download auf der BWO-Website.

Über den BWO
Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) ist die politische Interessenvertretung der Offshore-Wind-Branche in Deutschland. Wir bündeln die fachliche Expertise der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von den Herstellern über die Entwickler und Betreiber bis hin zu den Dienstleistern der Offshore-Windenergie. Für Politik und Behörden auf Bundes- und Landesebene ist der BWO zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen der Windenergie auf See.

PM: BWO








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