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EU-Kommission will Netzentgelte, Smart Meter und Energiebesteuerung entnationalisieren


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Netzentgelte müssen in nationaler Verantwortung bleiben

(WK-intern) – Aus Anlass der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags der EU-Kommission für „zukunftssichere Stromrechnungen in der EU“ u.a. zu Netzentgelten morgen, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Nach den bisher vorliegenden Informationen legt die EU-Kommission morgen einen Gesetzesvorschlag vor, der insbesondere Vorgaben für Netzentgelte, Smart Meter und zur Energiebesteuerung enthalten soll.

Damit würde die EU-Kommission in nationale Regulierungsstrukturen eingreifen. Die Anforderungen an die Stromnetze innerhalb der EU unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich in Struktur, Digitalisierungsgrad, Nutzergruppen sowie Netzausbau- und Investitionsbedarf. Daher sollte die Ausgestaltung weiterhin maßgeblich in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten liegen. Die lokalen Marktbedingungen können nationale Regulierer wie in Deutschland die Bundesnetzagentur am besten beurteilen, die Ausgestaltung der Netzentgelte sollte in nationaler Verantwortung bleiben. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, sich dafür in Brüssel mit Nachdruck einzusetzen.

Die geplante, EU-weite Harmonisierung von Effizienzvergleichen mithilfe von Benchmarks der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sehen wir kritisch. ACER würde damit zum EU-weiten Regulierer werden und nicht mehr nur die Rolle der Koordinierung der Regulierungsbehörden der Nationalstaaten wahrnehmen. Das würde die Spielräume für die nationale Umsetzung verengen. Für Deutschland hat die Bundesnetzagentur bereits ein Verfahren zur Neugestaltung der Netzentgeltsystematik in Deutschland („AgNes“) angestoßen, das Ende des Jahres abgeschlossen sein soll.

Ausreichend Flexibilität für nationale Lösungen braucht es auch beim Smart-Meter-Rollout. Grundsätzlich braucht es einen beschleunigten und bedarfsgerechten Smart-Meter-Rollout. Deutschland hat sich dabei bewusst für einen sehr anspruchsvollen, dafür aber sicheren Weg bei den Anforderungen an Smart Meter entschieden, vor allem bei Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz und Steuerbarkeit. Die Umsetzung nimmt nun gerade deutlich an Fahrt auf. Neue, starre EU-Quoten würden diesen Prozess gefährden. Auch die geplante Abschaffung der nationalen Kosten-Nutzen-Analyse lehnen wir ab. Eine verpflichtende EU-Smart-Meter-Rolloutquote würde den national vereinbaren Rollout überlagern und neue Zielkonflikte schaffen. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Artikel 18b sollte daher gestrichen, mindestens aber grundsätzlich überarbeitet werden.

Zugleich muss die Regelung erhalten bleiben, dass die Netzentgeltregelungen zur Verwirklichung der nationalen Energie- und Klimapläne beitragen sollen. Andernfalls würden gezielte Regelungen, etwa eine Entgeltbefreiung für Elektrolyseure, ausgerechnet in der entscheidenden Phase des Wasserstoffhochlaufs des Wasserstoffmarktes deutlich geschwächt.

Richtig ist das Ziel, die Elektrifizierung mit einem geeigneten steuerlichen Rahmen voranzutreiben und Strom nicht höher zu belasten als Erdgas. Für mehr Planungssicherheit braucht es jedoch eine klare Umsetzungsfrist. In Deutschland sollte dafür die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Dafür setzt sich der BDEW seit Langem ein. Dies hat die Bundesregierung auch in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben.“

PM: BDEW








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