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Europäische Handelspolitik: EU-MERCOSUR-Abkommen vorläufig in Kraft

PB: Durch den Abbau von Zöllen und weniger Handelshemmnisse bei Exportgütern sollen Wachstum, Innovation und Beschäftigung gestärkt werden. / Foto: Getty Images / ©: Bundesregierung
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Das Handelsabkommens zwischen der EU und den südamerikanischen Staaten des MERCOSUR ist vorläufig in Kraft getreten.

  • Eine Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich.

(WK-intern) – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay hatten zuvor das Abkommen ratifiziert.

Lesen Sie hier, was das für die EU und Deutschland bedeutet.

Am 1. Mai 2026 ist der Handelsteil des EU-MERCOSUR-Abkommens vorläufig in Kraft getreten. Zuvor hatten die MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay das Abkommen ratifiziert und die EU mit der Übermittlung einer Verbalnote an den MERCOSUR die vorläufige Anwendung bestätigt.

Die Bundesregierung begrüßt die vorläufige Anwendung des Abkommens. So könne die Wirtschaft auf beiden Seiten früher davon profitieren. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die vorläufige Anwendung als eine gute Nachricht „für EU-Unternehmen jeder Größe, für unsere Verbraucher und für unsere Landwirte, die wertvolle neue Exportmöglichkeiten erhalten und gleichzeitig in sensiblen Sektoren umfassend geschützt sind.“

Die Europäische Union und die MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay hatten am 17. Januar ein Partnerschaftsabkommen und ein Interims-Handelsabkommen unterzeichnet. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war dazu nach Paraguay gereist.

Meilenstein MERCOSUR

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Einigung zum EU-MERCOSUR-Abkommen im Januar als „Meilenstein in der europäischen Handelspolitik und ein wichtiges Signal unserer strategischen Souveränität und Handlungsfähigkeit“ hervorgehoben. Das Abkommen stärke die Wirtschaft und die Handelsbeziehungen mit den Partnern in Südamerika – „das ist gut für Deutschland und für Europa“.

Die 25 Jahre Verhandlungen bezeichnete Kanzler Merz jedoch als „zu lang“. Es komme darauf an, die nächsten Freihandelsabkommen zügiger abzuschließen. Die Gespräche über ein Abkommen hatten bereits 1999 begonnen.

Impulse für Wachstum, Innovation und Beschäftigung

In einer Zeit globaler Umbrüche steht das MERCOSUR-Partnerschaftsabkommen als Zeichen für regelbasierte internationale Zusammenarbeit. Kern des Abkommens ist der Handelsteil, der durch den Abbau von Zöllen und weniger Handelshemmnisse neue Impulse für Wachstum, Innovation und Beschäftigung setzen soll. Bereits jetzt unterstützt der Handel mit MERCOSUR mehr als 600.000 Arbeitsplätze in der Europäischen Union.

Das Abkommen schafft eine der weltweit größten Freihandelszonen mit über 700 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Durch die Abschaffung der hohen MERCOSUR-Zölle könnten EU-Exporteure jährlich mehr als vier Milliarden Euro an Zöllen einsparen. Gleichzeitig werden die strengen EU-Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit sowie die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen in der EU beibehalten.

Darüber hinaus trägt das Abkommen zu resilienteren und diversifizierten Lieferketten bei. Unternehmen aus der EU, insbesondere der exportorientierte deutsche Mittelstand, erhalten einen besseren Zugang zu einem bislang noch vergleichsweise wenig erschlossenen Markt in Südamerika mit über 260 Millionen Menschen.

Gemeinsame Werte und Standards

Als zentrale gemeinsame Werte verankert das MERCOSUR-Abkommen die Achtung unserer demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte, Meinungsfreiheit, der Grundfreiheiten und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Zudem verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und des UN-Übereinkommens zu Klimaänderungen.

Die Vertragspartner verpflichten sich zudem, internationale Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards wirksam umzusetzen. Damit wird das Partnerschaftsabkommen einem gestiegenen Anspruch an verantwortungsvolle und nachhaltige internationale Zusammenarbeit gerecht.

Handelsteil kann vorläufig angewendet werden

Das EU-MERCOSUR-Abkommen gliedert sich in zwei Teile: ein umfassendes Partnerschaftsabkommen und ein Interims-Handelsabkommen, das nun vorläufig angewendet werden kann.

Das Interims-Handelsabkommen umfasst ausschließlich den Handelsteil des MERCOSUR-Abkommens und gilt als sogenanntes EU-only-Abkommen. Es soll also bis zum vollständigen Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens als eigenständiges Abkommen fungieren. Eine Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. Anfang Januar hatte der Rat der Europäischen Union der Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung beider Abkommen zugestimmt.

Anders als das Handelsabkommen muss das Partnerschaftsabkommen nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments noch von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

Das Europäische Parlament hatte am 21. Januar beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Übereinstimmung des Abkommens mit den EU-Verträgen zu prüfen. Aus diesem Grund tritt das Abkommen lediglich vorläufig in Kraft. Für die endgültige Anwendung muss das Europaparlament dem Handelsabkommen noch zustimmen.

PM: Bundesregierung

PB: Durch den Abbau von Zöllen und weniger Handelshemmnisse bei Exportgütern sollen Wachstum, Innovation und Beschäftigung gestärkt werden. / Foto: Getty Images / ©: Bundesregierung








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