Werbung Neue Studie zur Förderung Erneuerbarer Energien Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 7. August 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Nachbesserungsbedarf beim EEG (WK-intern) – Energiewendeländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen stellen gemeinsame Studie zur Förderung Erneuerbarer Energien vor Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Die vom Gutachten als so entscheidend herausgearbeitete Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen wird weiterhin massiv torpediert. Redispatch-Vorbehalt und zu geringe Ausschreibungsmengen machen Projekte riskanter und damit teurer.“ KIEL/HANNOVER. Die zentrale Gesetzgebung zur Förderung der Erneuerbaren Energien, das EEG, läuft Ende des Jahres aus. Heute bringen Schleswig-Holstein und Niedersachsen sich mit einem Gutachten zur Folgelösung in die Debatte ein. „Ob die Förderung der Erneuerbaren klug ausgestaltet ist entscheidet über den Erfolg der Energiewende. Und damit auch über den Klimaschutz und die Frage, ob uns eine unabhängige und bezahlbare Energieversorgung gelingt. Für unser Land steht viel auf dem Spiel. Deshalb ist gut, dass wir nun nach einem verlorenen Jahr endlich im Gesetzgebungsverfahren sind. Dass der Bund dabei aber weder die beteiligten Branchen, noch die Länder richtig einbezieht wird an vielen Kanten des Entwurfs deutlich und dem Ernst der Lage überhaupt nicht gerecht.“, erklärt Energiewendeminister Tobias Goldschmidt. „Die aktuelle Weltlage mit Blick auf die Energiesicherheit und die Klimakrise erfordern, dass die Bundesregierung die Energiewende mit einer ganz klaren Prioritätensetzung vorantreibt. Stattdessen erleben wir eine unverantwortlichen Zaghaftigkeit, die Zukunftsinvestitionen erschwert statt sie zu entfesseln.“ Das Ergebnis der Studie: Um die Energiewende nicht zu gefährden, ist weiterhin ein geeigneter Finanzierungsrahmen für die Erneuerbaren Energien notwendig. Ohne eine verlässliche Absicherung der Investitionen drohen erhebliche Zielverfehlungen beim Ausbau, denn neue Windkraftanlagen stehen im Wettbewerb zu bereits bezahlten fossilen Kraftwerken und haben sehr hohe Anfangsinvestitionen bei verschwindend geringen Betriebskosten. Die Gutachter empfehlen im Kern als zukünftiges Förderinstrument sogenannte produktionsabhängige Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD) mit jährlicher Referenzperiode. Dieses Instrument ermöglicht einen kosteneffizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien, reduziert Investitionsrisiken, ist EU-konform und zugleich gut anschlussfähig an das bestehende EEG-System. Zudem werde es von einer breiten Mehrheit der im Rahmen der Studie befragten Branchenakteure unterstützt. Mit Blick auf die Berliner Vorschläge ordnet Goldschmidt ein: „Der Teufel steckt – wie immer – im Detail. Das Gutachten bestätigt einerseits den Kernvorschlag der Bundesregierung, zweiseitige Differenzverträge. Doch die vom Gutachten als so entscheidend herausgearbeitete Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen wird weiterhin massiv torpediert. Redispatch-Vorbehalt und zu geringe Ausschreibungsmengen machen Projekte riskanter und damit teurer. Die deutliche Kürzung der Förderung von Dachflächen-PV-Anlagen erzeugt unnötigen Nutzungsdruck auf landwirtschaftlichen Flächen und statt den Ausbau gezielt auf versiegelte Flächen zu steuern. Und es legt Bürgerinnen und Bürgern Steine in den Weg, dabei war die Energiewende als Mitmach-Projekt immer am erfolgreichsten. Ich mache mir große Sorgen um die Zukunft der Bürgerenergie, die gerade im ländlichen Raum so viel Gutes bewirkt.“ Die Energiewendeländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen tragen bereits heute maßgeblich zur gesamtdeutschen Stromversorgung aus Wind- und Solarenergie bei. „Wie wichtig eine unabhängige Energieversorgung ist, haben wir in letzter Zeit wieder viel deutlicher zu spüren bekommen“ so Goldschmidt. „Wir Energiewende-Länder bleiben am Ball.“ Die Minister verbinden die Veröffentlichung mit einem Appell an die Parlamentarier im Bundestag: „Auch wenn durch das lange Aufschieben der Wirtschaftsministerin nicht mehr viel Zeit bleibt bis Ende des Jahres, bringen Sie sich ein und verhindern Sie ein Abwürgen der Energiewende“, betont Goldschmidt. Und weiter: „Wir dürfen uns nicht von der Wirtschaftsministerin vertrösten lassen. Der Investitionsrahmen für die Erneuerbaren Energien ist zu wichtig für unsere Energieversorgung, den Klimaschutz und die Arbeitsplätze in der Branche.“ Die parlamentarischen Beratungen zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung werden im September erwartet. Weitere Informationen Hintergrund der Untersuchung ist die Ende 2026 auslaufende beihilferechtliche EU-Genehmigung des aktuell geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das EEG 2023 muss daher noch in diesem Jahr novelliert werden. Seitens der EU besteht diesbezüglich die Vorgabe, ein Fördermodell mit einem Rückzahlungsmechanismus einzuführen, um Übergewinne aus hohen Strommarktpreisen abzuschöpfen. Die Bundesregierung steht damit vor der Aufgabe, den Förderrahmen für Erneuerbare Energien grundlegend weiterzuentwickeln. Link zur Studie: Sie finden die Studie unter der Überschrift „Künftige Förderung von Erneuerbaren Energien“ hier: schleswig-holstein.de – Erneuerbare Energien PM: MEKUN PB: Energiewendeminister Tobias Goldschmidt / Quelle: SoulPicture Weitere Beiträge:Erneuerbare Energien weiter auf Wachstumskurs - Rekordinvestitionen und sinkende KostenAngela Merkel hält Klimageld für zwingend erforderlichBWE fordert Repoweringrecht für Bestandsflächen