Werbung Risiko für Einfuhrstopps: Registrierungsfrist für CBAM-Anmelder läuft am 31. März 2026 aus Aktuelles Behörden-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 27. März 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Aluminiumwaren aus Australien, Schrauben aus China – seit Anfang des Jahres müssen Unternehmen, die bestimmte Güter in die EU einführen und hier weiterverkaufen, im Rahmen des CBAM CO₂-Steuerabgaben anmelden und in ihrer Preisgestaltung einkalkulieren. (WK-intern) – Fristen, Prozesse und Kostenkalkulationen können vor allem kleine und mittlere Unternehmen schon jetzt vor Herausforderungen stellen. Unsere Experten Andreas Clouth und Ilija Jovanovic ordnen die aktuelle Entwicklung ein. Am 1. Januar dieses Jahres ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) nach Beendigung der Testphase in Kraft getreten; am 31. März 2026 endet die Frist für Unternehmen zum Registrieren als CBAM-Anmelder. Sollten Unternehmen diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, kann dies bei Übertritt von CO₂-Freimengen zu Importstopps oder Bußgeldern führen. Bisher noch nicht möglich ist der tatsächliche Kauf der Zertifikate; diese können Unternehmen erst ab dem 1. Januar 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 erwerben. In dieser Kostenübertragung versteckt sich ein kalkulatorisches Risiko für Unternehmen: Kosten, die in diesem Jahr durch die Einfuhr verursacht werden, werden erst im kommenden Jahr durch den verpflichtenden Erwerb von Emissionszertifikaten zahlungswirksam. Von dem EU-Grenzausgleichsmechanismus für die CO₂-Steuer sind aktuell die Warengruppen Zement, Eisen & Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff betroffen; Ausweitungen sind in Planung. Aber schon jetzt hat die EU mit mehr als 14 Verordnungen und über 2.800 Seiten Text, die erst Ende 2025 veröffentlicht und seit diesem Jahr anzuwenden sind, Unternehmen vor finanzielle und bürokratische Herausforderungen gestellt. Aufgrund geringerer Prozessdichte im Unternehmen haben vor allem Mittelständler bisher häufig die neuen Systeme, Prozesse und Tools noch nicht implementiert und tragen daher aktuell ein höheres Risiko als größere Konzerne, die die entsprechenden Systeme häufig bereits aufgesetzt haben. Typische Stolpersteine für Unternehmen lassen sich bereits heute identifizieren und im Idealfall vorbeugen. Unternehmen sollten die Fristen bezüglich CBAM-Anmeldung, Abgaben der CBAM-Meldungen sowie Kauf von CBAM-Zertifikaten im Blick haben. Sie sollten sich bereits heute fragen, ob und an wen die entstehenden Mehrkosten weiterbelastet werden sollen, um im Anschluss die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Außerdem sollten für einen reibungslosen Ablauf die Daten im CBAM-Register stets aktuell gehalten werden. Vor diesem Hintergrund werden deutsche Mittelständler sich zeitnah der Analyse der CBAM-Auswirkungen widmen, um nötige strategische und wirtschaftliche Ableitungen umzusetzen. Intern müssen Verantwortlichkeiten zwischen Abteilungen (etwa Zoll, Einkauf und Vertrieb) besprochen und definiert werden, während gleichzeitig neue Systeme und Tools, beispielsweise zur Stammdatenpflege, eingeführt werden müssen. Über die Experten: Andreas Clouth ist Diplom-Finanzwirt (Zoll) und Partner im Bereich Indirect Tax bei Grant Thornton in Deutschland, mit Spezialisierung auf Zölle und Verbrauchsteuern sowie angrenzende Themengebiete (z.B. Emissionshandel oder CBAM). Ilija Jovanovic, Steuerberater und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, ist als Senior Manager im Bereich Indirect Tax bei Grant Thornton in Deutschland tätig und berät Unternehmen zu allen Zoll- und Verbrauchsteuerthemen. Mit mehr als 15 Jahren Erfahrungen als Finanzbeamter, Berater und Head of Customs & Excise in einem DAX 40-Konzern verfügt er über umfassende Expertise in der Gestaltung und Automatisierung steuerlicher Prozesse. Über Grant Thornton in Deutschland Die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört zu den zehn größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Rund 2.000 Mitarbeitende betreuen an zehn Standorten neben dem gehobenen Mittelstand auch börsennotierte Unternehmen. Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen besteht aus den Geschäftsbereichen Audit & Assurance, Tax, Advisory und Legal. Die Gesellschaft ist rechtlich selbständig und unabhängig. Um die nationalen Kunden auch international gut begleiten zu können, ist die Gesellschaft Mitglied im internationalen Netzwerk Grant Thornton International Ltd. (GTIL). GTIL und deren Mitgliedsfirmen sind keine weltweite Partnerschaft, sondern rechtlich selbständige Gesellschaften. Mit rund 80.000 Mitarbeitenden in über 150 Ländern berät das Grant Thornton Netzwerk Unternehmen auf der ganzen Welt. Weitere Informationen: www.grantthornton.de PM: Grant Thornton Weitere Beiträge:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht Antragsstand ElektromobilitätPolarBlue erweitert mit Nino Ficca den Bereich skalierbarer, emissionsfreier EnergieWFO gründet ein neues Offshore Wind to Hydrogen Committee