Risiko für Einfuhrstopps: Registrierungsfrist für CBAM-Anmelder läuft am 31. März 2026 aus Aktuelles Behörden-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 27. März 2026 Werbung Aluminiumwaren aus Australien, Schrauben aus China – seit Anfang des Jahres müssen Unternehmen, die bestimmte Güter in die EU einführen und hier weiterverkaufen, im Rahmen des CBAM CO₂-Steuerabgaben anmelden und in ihrer Preisgestaltung einkalkulieren. (WK-intern) - Fristen, Prozesse und Kostenkalkulationen können vor allem kleine und mittlere Unternehmen schon jetzt vor Herausforderungen stellen. Unsere Experten Andreas Clouth und Ilija Jovanovic ordnen die aktuelle Entwicklung ein. Am 1. Januar dieses Jahres ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) nach Beendigung der Testphase in Kraft getreten; am 31. März 2026 endet die Frist für Unternehmen zum Registrieren als CBAM-Anmelder. Sollten Unternehmen diese Frist ungenutzt verstreichen lassen,