Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel: Vattenfall hat Sicherheitsbericht vorgelegt Behörden-Mitteilungen Ökologie 21. Mai 2016 Werbung Das Verfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel geht voran: (WK-intern) - Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde den Sicherheitsbericht und einen Vorschlag für den Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung eingereicht. Damit sind zwei wesentliche Grundlagen für den Rückbau gelegt. "Wir bauen die Atomkraftwerke zurück und beenden damit ein elendes Kapitel dieser Risikotechnologie. Der Rückbau ist ohne Frage ein Mammutprojekt, aber der Atomausstieg wird in absehbarer Zeit sichtbar werden – dann auch in Krümmel", sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (20. Mai 2016) in Kiel. Das Kernkraftwerk Krümmel hatte seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb bereits Mitte 2011 durch Atomgesetzänderung in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima verloren.
Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs übergibt Empfehlungen Aktuelles Behörden-Mitteilungen 27. April 2016 Werbung Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs übergibt Empfehlungen an die Bundesregierung (WK-intern) - Die drei Vorsitzenden der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK), Ole von Beust, Matthias Platzeck und Jürgen Trittin, haben heute ihre Handlungsempfehlungen an den Staatssekretärsausschuss Kernenergie übergeben. Die Einigung in der Kommission erfolgte einstimmig. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Ich freue mich und bedanke mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern dafür, dass die Kommission ihre Arbeit heute erfolgreich beenden konnte. Die Bundesregierung wird den Bericht nun genau prüfen und die erforderlichen Maßnahmen anschließend umsetzen." Die Bundesregierung hatte die KFK mit Kabinettbeschluss vom 14. Oktober 2015 als
5 Jahre nach Fukushima – Sofortige Stilllegung der Atomanlagen in Lingen Ökologie Verbraucherberatung 5. März 2016 Werbung Knapp 200 Organisationen unterstützen die Lingen-Resolution Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände haben vor der Landespressekonferenz in Hannover anlässlich des fünften Jahrestages der Fukushima-Katastrophe (11. März) ihre Forderung nach der sofortigen Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen bekräftigt. (WK-intern) - Auch hier in Deutschland und in Europa ist die Gefahr einer Atomkatastrophe gegenwärtig, denn viele der Atomreaktoren sind schon 30 Jahre und länger am Netz. Konkret sprachen sich die Organisationen auch für die Stilllegung des AKW Emsland und der Brennelementefabrik in Lingen (Emsland / Niedersachsen) aus. Zur Unterstützung ihrer Forderungen wurde der Text der Lingen-Resolution, in der die Stilllegung des AKW Lingen 2 und der Brennelementefabrik gefordert
Gabriel: Verständigung zur Braunkohle wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Behörden-Mitteilungen Ökologie 24. Oktober 201524. Oktober 2015 Werbung Das Bundeswirtschaftsministerium setzt einen weiteren wichtigen Baustein aus dem energiepolitischen Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden vom 1. Juli um, mit dem ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele für das Jahr 2020 geleistet wird. (WK-intern) - Vorbehaltlich der abschließenden Befassung der Aufsichtsgremien der Energieunternehmen hat sich das Bundeswirtschaftsministerium mit den Energieunternehmen Mibrag, RWE und Vattenfall auf die befristete Einrichtung einer Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken in einem Umfang von 2,7 Gigawatt und deren anschließende Stilllegung verständigt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Die Maßnahme ist wichtig, um unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich sicherzustellen, dass es in den betroffenen Regionen nicht zu Strukturbrüchen kommt. Damit ist sie für
Haftungsregelung für Atomkonzerne: Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt Behörden-Mitteilungen 15. Oktober 2015 Werbung Energiewendeminister Habeck begrüßt Haftungsregelung für Atomkonzerne: „Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt.“ (WK-intern) - Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat den heute beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung für den Rückbau von Atomkraftwerken und die Entsorgungskosten begrüßt: „ Es ist unabdingbar, dass die Atomkonzerne für die Kosten von Stilllegung, Abbau und Entsorgung haften. Auch die Muttergesellschaften dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen können – der jetzt beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung ist ein großer Schritt in diese Richtung. Genauso muss aber ein Schutz vor der Ausgliederung lukrativer Unternehmensteile und vor Insolvenzen geschaffen werden. Schleswig-Holstein hat sich für entsprechende
AKW Krümmel: Jetzt muss Vattenfall auch die Klagen zurücknehmen Ökologie Verbraucherberatung 27. August 2015 Werbung Antrag auf Stilllegung nur glaubwürdig, wenn nicht gleichzeitig vor Gericht gegen die Abschaltung gestritten wird (WK-intern) - Zum Antrag auf Stilllegung des AKW Krümmel erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: "Auch ein abgeschaltetes AKW birgt große Gefahren. Vattenfall hat sich mehr als vier Jahre geweigert, den Stilllegungs-Antrag zu stellen und so zu einer massiven Verzögerung beigetragen. Jetzt ist der Antrag zwar endlich auf dem Tisch. Doch da der Konzern an den Betriebsgenehmigungen weiter festhält, bleiben Zweifel an der Ernsthaftigkeit. Deshalb fordern wir von Vattenfall jetzt auch den nächsten Schritt: Die Rücknahme der Klagen gegen den Atomausstieg. Wer von Stilllegung spricht, aber gleichzeitig
AKW Gundremmingen: Block C 1300 Megawatt muß vom Netz Mitteilungen Ökologie 22. August 201522. August 2015 Werbung Der Betreiber RWE, sowie die bayrische Atomaufsicht suchten schon beim Netzbetreiber Amprion die Ursache Die Störfälle am laufenden Band sind nicht zu erklären, es sei denn der Kot von einem Vogel ist eine ernst zu nehmende Erklärung Doch wie sicher sind dann die deutschen Atommeiler? Beginn der Pressemitteilung Welle am Generator wird nach Störung im Stromnetz neu ausgewuchtet (WK-news) - Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen wird am Freitag (21. August) voraussichtlich für einige Stunden vom Netz gehen. Grund sind Wartungsarbeiten am Generator, die nach einer Störung im Höchstspannungsnetz erforderlich geworden sind. Am frühen Dienstagmorgen (18. August) kam es zum kurzzeitigen Ausfall einer
Anti-Atomkraft-Initiative: 30jährige Atommüllproduktion in Gronau stoppen! Ökologie Verbraucherberatung 14. August 2015 Werbung „Entsorgungsprogramm“? 30jährige Atommüllproduktion in Gronau stoppen! (WK-intern) - Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat heute in Gronau bei einem Pressetermin vor der einzigen deutschen Urananreicherungsanlage (UAA) die sofortige Stilllegung der Uranfabrik nahe der niederländischen Grenze gefordert. Aktueller Anlass dieser Forderung ist der 30. Jahrestag der Inbetriebnahme der Urananreicherungsanlage am kommenden Samstag (15. August 2015). In Gronau wird seit dem 15. August 1985 Uran für den Betrieb in Atomkraftwerken vorbereitet. Seitdem haben sich immer wieder Störfälle in der Anlage ereignet; 2010 wurde dabei erstmals ein Mitarbeiter der Anlage verseucht. Am Jahrestag der Anlagen-Inbetriebnahme wollen am Samstag (15. August) erneut Anti-Atomkraft-Initiativen gegen den Anlagenbetrieb und für
Weiterer Schritt für Stilllegung und Rückbau des Forschungsreaktors in Geesthacht Behörden-Mitteilungen Technik 15. Mai 2015 Werbung Scoping-Termin soll Inhalt für Umweltverträglichkeitsprüfung abstecken (WK-intern) - Die Stilllegung und der Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG) gehen in die nächste Etappe: KIEL/GEESTHACHT - Am 19. Mai findet im Hörsaal des GITZ (Geesthachter Innovations- und Technologie-Zentrum), Max-Planck-Straße 1, 21502 Geesthacht der gesetzlich vorgesehene „Scoping-Termin“ im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Der Scoping-Termin soll dazu dienen, die genauen Inhalte dieser Umweltverträglichkeitsprüfung festzulegen. Im Vorfeld hatte die HZG GmbH einen „Vorschlag zum voraussichtlichen Untersuchungsrahmen“ vorgestellt. Gesetzlich ist der Scoping-Termin keine öffentliche Veranstaltung, dennoch hat das für das Genehmigungsverfahren zuständige Energiewendeministerium nicht nur fachlich betroffene Behörden,
Beseitigung von Netzengpässen und Netzausbau sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 9. Mai 20158. Mai 2015 Werbung Präsentation Jahresbericht 2014 (WK-intern) - Bundesnetzagentur gewährleistet, dass die Unternehmen die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze tätigen können. Die Bundesnetzagentur hat der Öffentlichkeit heute in Bonn ihren Jahresbericht 2014 präsentiert. Moderne Infrastrukturen sind die Lebensadern unserer Industriegesellschaft. Sie sind Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und für das Wohlergehen der Menschen. Der Bericht gibt einen umfangreichen Überblick über die Entwicklung der durch die Bundesnetzagentur regulierten Märkte. Infrastrukturinvestitionen attraktiv machen, nachhaltigen Wettbewerb fördern und konsequenten Verbraucherschutz gewährleisten – das bleibt das Zieldreieck der Arbeit der Bundesnetzagentur. Energie Beseitigung von Netzengpässen und Netzausbau sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Die Bundesnetzagentur begleitet die
Reservekraftwerksverordnung: Hochmodernes Gaskraftwerks Irsching wird geschlossen Mitteilungen 4. April 2015 Werbung Keine wirtschaftliche Perspektive: Eigentümer der Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 zeigen Stilllegung an (WK-intern) - Die Eigentümer des hochmodernen Gaskraftwerks Irsching 5, E.ON, HSE, Mainova und N-ERGIE, haben der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber TenneT die Stilllegung des Kraftwerksblockes angezeigt. Das Kraftwerk soll zum 1. April 2016 vom Netz genommen werden. Parallel dazu hat E.ON als alleinige Eigentümerin des Gaskraftwerks Irsching 4 der Bundesnetzagentur die Stilllegung dieses Blocks ab dem 1. April 2016 ebenfalls angezeigt. Hintergrund ist die mangelnde Perspektive für einen wirtschaftlichen Betrieb nach dem Auslaufen der aktuellen vertraglichen Regelung mit dem Netzbetreiber im März kommenden Jahres. Irsching 5 hat eine Leistung von 846 Megawatt
Energie: Vorläufige Stilllegung des Gaskraftwerk Irsching 4 und 5 Behörden-Mitteilungen 4. April 2015 Werbung Die Kraftwerksblöcke Irsching 4 und 5 sollen vorläufig vom Netz genommen werden und können bei Bedarf in kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden. (WK-intern) - Die Eigentümer der Kraftwerksblöcke Irsching 4 und Irsching 5 haben gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt, dass sie beide Blöcke am 31. März 2016 vorläufig stilllegen wollen. Kraftwerke, die vorläufig stillgelegt sind, können vom Übertragungsnetzbetreiber jederzeit verpflichtet werden, wieder in Betrieb zu gehen, um Gefahren für die Stabilität des Stromnetzes abzuwehren. Somit ist sichergestellt, dass die Stilllegungen zu keiner Verschlechterung der Versorgungsicherheit führen. Kraftwerksbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, geplante Stilllegungen ihrer Anlage dem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur mindestens zwölf Monate