Richtlinien zum Jahreswechsel finden bei allen Windenergieanlagen Anwendung Forschungs-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 22. Januar 2018 Werbung Neue FGW Richtlinie TR 10 zum Jahreswechsel (WK-intern) - FGW hat die Technische Richtlinie TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ in der Rev. 0 verabschiedet und veröffentlicht. Die neue Richtlinie enthält Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standortgüte auf Grundlage von Betriebsdaten, wie sie laut EEG 2017 nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren durchzuführen ist. Dieses Verfahren findet bei allen Windenergieanlagen Anwendung, deren anzulegender Wert über das Ausschreibungssystem ermittelt wurde. Dabei beschreibt die Richtlinie wie anhand der gespeicherten Betriebsdaten der Standortertrag und damit die Standortgüte berechnet werden kann. Ein wesentlicher Inhalt der TR 10 sind die technischen Vorgaben zur Berechnung von entgangenen Erträgen
Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. September 2017 Werbung FGW-Projekt Standortertrag – Neue Richtlinie Anfang 2018 (WK-intern) - Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase. Für diese Projekte gilt das einstufige Referenzertragsverfahren und damit auch die neue Definition des Standortertrages, welcher nach fünf, zehn und 15 Jahren überprüft werden soll. Im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes Standortertrag arbeitet die FGW an einer Richtlinie, auf deren Grundlage die Überprüfung des Standortertrags durchgeführt werden kann. Die Veröffentlichung der neuen TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ ist für Anfang des nächsten Jahres geplant. Grundlegende Teile der Richtlinie wie die Anforderungen zur Datenvorhaltung und die Kategorisierung der
Betriebsdatenanalyse: anemos bestimmt Standortgüte von WKAs auf der Husum Wind Husum Windmessen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 31. August 2017 Werbung Die Bestimmung der Standortgüte nach EEG 2017 und die Rückrechnung nach 5, 10 und 15 Jahren werden die Diskussion auf der Husum Wind 2017 beherrschen. (WK-intern) - Dazu kommen die anstehende Revision der Technischen Richtlinie TR6 sowie die Tatsache, dass sich der Einspeisetarif dem Marktwert nähert. Beiträge zu diesen Themen wird die anemos GmbH in Husum präsentieren. Für die Bestimmung der Standortgüte nach EEG 2017 ist anemos nach IEC/ISO 17025 vom DAKKS akkreditiert. Die Verfahren zur Analyse von SCADA-Daten für die Rückrechnung der Standortgüte nach 5, 10 und 15 Jahren gemäß der zu erwartenden Technischen Richtlinie TR10 sind entwickelt und werden auch bei
Husum Wind: EEG 2017 fordert Gutachten zur Standortgüte Finanzierungen Husum Windmessen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. August 2017 Werbung Hamburg/Husum: Geplante Windenergieanlagen benötigen seit diesem Jahr ein Gutachten zur Standortgüte. (WK-intern) - Diese und weitere Forderungen aus dem neuen EEG 2017 gehören zu den zentralen Themen bei TÜV NORD auf der diesjährigen Messe Husum Wind vom 12. bis 15. September. Im Fokus stehen auch die erforderlichen Gutachten zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach Ablauf des 20jährigen Regelbetriebs. Seit 2017 müssen Windparkplaner, Betreiber oder Finanzierer gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Standortgütenachweis vorlegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vorliegen. Als einer der führenden akkreditierten Gutachter nach IEC/ISO 17025 ermittelt TÜV NORD das standortspezifische Windpotential und dessen potentiellen Energieertrag als Grundlage zur Einschätzung
Energieertragsgutachten: Fachausschuss Windpotenzial ergänzt Standort-Richtlinie des EEG 2017 Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Dezember 2016 Werbung Der FGW hat ergänzend zur Technischen Richtlinie TR 6 einen Anhang C zur Berücksichtigung von Änderungen des EEG 2017 beschlossen und veröffentlicht. (WK-intern) - FGW-Regularien zum Standortgütenachweis nach EEG 2017 Im EEG wird ein Nachweis der Standortgüte am WEA-Standort bezogen auf den Referenzertrag bereits zur Inbetriebnahme gefordert. Die TR6-Ergänzung beschreibt die Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017). Der Anhang wird auf der Internetseite der FGW e.V. kostenlos zum Download bereitgestellt. Das Gesetz für den Vorrang von Erneuerbaren Energien 2017 ändert das Referenzertragsverfahren auf ein einstufiges System. Dabei wird unter anderem ein Nachweis der Standortgüte vor Inbetriebnahme der WEA verlangt. Dieser Nachweis