Bundesverfassungsgericht lässt neues Wahlrecht für die September-Bundestagswahl 2021 durchgehen Aktuelles Verbraucherberatung Verschiedenes 13. August 2021 Werbung Mehr Demokratie: Neues Bundestagswahlrecht geht am Problem vorbei (WK-intern) - Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das von der Großen Koalition 2020 beschlossene Wahlrecht bei der nächsten Wahl zum Einsatz kommen darf, aber noch im Hauptverfahren eingehend geprüft werden muss, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.: „Das neue Wahlrecht bleibt fragwürdig, auch wenn es jetzt einmalig angewendet werden darf. Dieses Wahlrecht könnte statt zu einer Verkleinerung des Bundestags zu einem weiteren Anwachsen führen. Auch wenn nun im September mit diesem Wahlrecht gewählt wird, halten wir es für politisch notwendig, daran weiter zu arbeiten.“ Der von der Großen Koalition 2020 gegen FDP,
DNR befürwortet Kohleausstieg wenn er bis 2030 sozial gerecht umsetzen wird Mitteilungen Ökologie 8. Mai 2021 Werbung Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kohleausstieg bis 2030 sozial gerecht umsetzen (WK-intern) - Stellungnahme ehemaliger Mitglieder der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB) Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April ein historisches Urteil gefällt, das das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Demnach würden die derzeit geltenden Vorschriften des Klimaschutzgesetzes die hohen Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschieben und damit nachfolgende Generationen zu stark belasten und in ihren Freiheitsrechten einschränken. Da die Energiewirtschaft nach wie vor einen Löwenanteil der Emissionslast Deutschlands trägt, wird die Umsetzung des Urteils und des angehobenen Klimaschutzziels der EU unmittelbare Auswirkungen auf den Kohleausstieg haben. Als ehemalige Kommissionsmitglieder haben wir
Bundesverfassungsgericht für Klima zuständig: Klimaschutzgesetz verstößt gegen Grundgesetz-Verfassung Forschungs-Mitteilungen Ökologie 2. Mai 20212. Mai 2021 Werbung "Eine sehr gute Nachricht, nicht nur für den Klimaschutz" (WK-intern) - Erste Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz in Teilen grundgesetzwidrig ist Das Bundesverfassunsgericht urteilte, dass das Klimaschutzgesetz teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Denn es verpflichtet zwar dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Wie genau diese Emissionen nach 2030 reduziert werden, das habe das Klimaschutzgesetz nicht vorgegeben. Um das „Paris-Ziel“ zu erreichen, müssten dann die noch erforderlichen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten sei "praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit
Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig weil freiheitsverletztend Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie 29. April 2021 Werbung Wenn Teile verfassungswidrig sind, ist dann nicht alles auch verfassungswidrig? Kann nur eine Hand vom Körper angesteckt sein? (WK-intern) - BEE begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nachbesserung des deutschen Klimaschutzgesetzes Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Klage von Klimaschützern reagiert und das deutsche Klimaschutzgesetz als in Teilen verfassungswidrig beurteilt. Damit greift das Gericht die Appelle von Wissenschaftlern und Umweltorganisationen auf, die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Pariser Klimaziele nachzubessern. „Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht heute den Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Dieses Urteil ist deshalb ein wichtiges Signal für den Klimaschutz und die Energiewende. Es muss nun präzise
Wir fordern: Grundsteuer darf nicht teurer werden! Verbraucherberatung 3. Mai 2018 Werbung Bund der Steuerzahler zum Treffen der Finanzminister (WK-intern) - Die Grundsteuer muss reformiert werden. Wie, darüber wollen heute die Finanzminister von Bund und Länder beraten. Wichtigster Punkt für den Bund der Steuerzahler: Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden. Denn die Politik verlangt von Bauherren und Wohnungswirtschaft stets, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden! Zur Diskussion stehen drei Modelle: Beim Bodenwertmodell soll der Bodenrichtwert Maßstab für die Steuerberechnung sein. Beim Kostenwertmodell werden neben dem Bodenwert auch die Herstellungskosten für das
Bundesverfassungsgericht bestätigt BBH-Auffassung zu Netzentgeltregulierung Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen News allgemein 21. Oktober 2017 Werbung Mit seinem Beschluss vom 26.9.2017 stärkt das Bundesverfassungsgericht der regulierten Netzwirtschaft den Rücken und bestätigt die Rechtsauffassung von BBH: (WK-intern) - Wurde von den Regulierungsbehörden die Höhe der Netzentgelte vorab genehmigt, ist davon auszugehen, dass die Netzentgelte auch im zivilrechtlichen Sinne in Ordnung sind. Juristisch gesprochen: Die behördliche Genehmigung entfaltet eine Indizwirkung bezüglich der Billigkeit der Netzentgelte. Die Verfassungsbeschwerde der Lichtblick SE scheiterte deshalb vor Gericht. Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 2005 sind die Netzentgelte in Deutschland reguliert. Anfangs setzten Regulierungsbehörden die Höchstpreise für die Netzentgelte fest, bis das System der Anreizregulierung dieses Genehmigungsprozedere ablöste und die Gesamterlöse des Netzbetreibers zur
Brennelementesteuer: 6,285 Milliarden Euro müssen die Steuerzahler wahrscheinlich an Stromkonzerne zurückzahlen Aktuelles Behörden-Mitteilungen 7. Juni 2017 Werbung Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig (WK-intern) - Pressemitteilung Nr. 42/2017 vom 7. Juni 2017 / Beschluss vom 13. April 2017 / 2 BvL 6/13 Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt. Die Richter Huber und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Beide stimmen der Senatsmehrheit
Erneute Klarstellung: Jeder Mitgliedstaat muss CETA einseitig kündigen können Ökologie Verbraucherberatung 13. Januar 201713. Januar 2017 Werbung CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus (WK-intern) - Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EU-Kommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungskonform ist, muss das Gericht noch treffen. Mehrere Klägerparteien, darunter auch das von 125.000 Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde-Bündnis „Nein zu CETA“, das von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact getragen wird, hatten moniert, dass
Bundesverfassungsgericht krempelt die Energiewende um und belohnt Atomindustrie Bioenergie Ökologie 29. Dezember 2016 Werbung Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Erneuerbare Energien aber für Atomenergie (WK-intern) - Atomindustrie erhält Aussicht auf Schadensersatz in Milliardenhöhe während Biomassebetriebe Schaden durch nachträgliche Gesetzeseingriffe hinnehmen müssen Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2016 seine Entscheidungen über die Zurückweisung einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden von Biomasseanlagenbetreibern veröffentlicht. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen nachträgliche Eingriffe in die garantierte EEG Vergütung des Gesetzgebers gewandt. „Die Entscheidung stößt auf wenig Verständnis, da das Gericht erst vor wenigen Wochen wegen nachträglicher Eingriffe des Gesetzgebers der Atomindustrie Schadensersatz in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt hat. Der Ablehnungsentscheidung ist ein völlig falsches Signale für die Akteursvielfalt und Demokratisierung der Energiewende. Wenn
.ausgestrahlt zum Urteil zu den Klagen von Eon, RWE und Vattenfall gegen die Laufzeitverkürzungen Ökologie Verbraucherberatung 7. Dezember 2016 Werbung Liebe LerserInnen, (WK-intern) - gestern hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zu den Klagen von Eon, RWE und Vattenfall gegen die Laufzeitverkürzungen nach Fukushima verkündet. .ausgestrahlt hat zusammen mit Anti-Atom-AktivistInnen aus der Region vor dem Gerichtsgebäude mit einem großen Transparent „Alle AKW jetzt abschalten“ demonstriert. Die anwesenden Kamerateams nahmen das Motiv gerne mit und so war unsere Forderung in der Tagesschau, den Tagesthemen, dem heute-Journal und auf den Webseiten von Süddeutscher Zeitung und FAZ. Was das Gericht genau entschieden hat und welche Folgen das Urteil haben wird, darüber gab es gestern in der medialen Berichterstattung ein riesiges Durcheinander. Viele Medien haben gemeldet, dass
E.ON begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 13. AtG-Novelle Mitteilungen 7. Dezember 2016 Werbung Unternehmen signalisiert Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen zur Umsetzung des Urteils (WK-intern) - E.ON begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach dem für den früheren Ausstieg aus der Kernenergie eine angemessene Entschädigung vorzusehen ist. Damit würdigt das Gericht insbesondere die Bedeutung von Vertrauen bei Investitionsentscheidungen auf Basis politischer Beschlüsse. E.ON hatte auf Basis des damaligen langfristigen Energiekonzepts der Bundesregierung von Ende 2010 hunderte Millionen Euro in einen längeren Betrieb der Kernkraftwerke investiert. Dieses Konzept sah die Kernenergie als Brückentechnologie an. Im Zuge der Beschleunigung der Energiewende nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 und dem damit verbundenen schnelleren Kernenergieausstieg wurden diese Investitionen vollständig entwertet. Eine Entschädigung
Campact, foodwatch und Mehr Demokratie zu CETA/Bundesverfassungsgericht Ökologie Verbraucherberatung 13. Oktober 2016 Werbung Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. (WK-intern) - Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen: Jörg Haas von Campact: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in