Werbung EU-Rechnungshof: EU versagt beim Meeresschutz wegen Flut an unnötigen Vorschriften Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 27. Oktober 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels EU-Meeresschutzgebiete: Flut von Vorschriften müssen endlich konkrete Maßnahmen folgen Der Status als Meeresschutzgebiet allein gewährleistet keinen wirksamen Schutz EU kann ihre ehrgeizigen Meeresschutz-Ziele wohl verfehlen Mangelnder Ausgleich zwischen Umweltschutz und seinen sozioökonomischen Folgen Die CDU/CSU geführte EU (von der Leyen und Manfred Weber) haben sich längst im Netz der nicht umsetzbaren Vorschriften gefangen (WK-intern) – Die Meeresschutzgebiete der EU können häufig nicht wirksam geschützt werden. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Damit sei auch unwahrscheinlich, dass die EU ihre Ziele für die Erhaltung der Meere bis 2030 erreichen werde. Die EU habe zwar hochgesteckte Ziele für den Erhalt der biologischen Vielfalt, und auch das Netz von Schutzgebieten werde schrittweise ausgeweitet. Doch seien die häufig nicht ausreichend und es fehlten Pläne zur Anpassung an den Klimawandel. Außerdem verweisen die Prüfer auf Probleme bei den Personalressourcen und der Finanzierung. Ferner würden Betroffene vor Ort zwar mehr und mehr einbezogen, aber nicht konsequent genug – was letztlich der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Bemühungen schade. „Die EU hat bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten Fortschritte gemacht. Unsere Prüfung zeigt aber: Die eigentliche Herausforderung besteht darin, diese Gebiete auch tatsächlich zu schützen. Damit aus den politischen Zielen konkrete Ergebnisse werden, muss schneller gehandelt werden. Wir brauchen klar definierte Schutzmaßnahmen und ein besser verknüpftes Netz von Schutzgebieten in den EU-Meeren„, so Iliana Ivanova, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. „Damit die Meeresschutzgebiete wirklich etwas bewirken, müssen die EU-Kommission und die Mitgliedsländer ihre Kräfte bündeln und mit den Betroffenen vor Ort zusammenarbeiten.“ Die Prüfer warnen, dass die EU ihr Ziel für 2030 wahrscheinlich verfehlen wird: Bis dahin sollen 30 % der Meeresgewässer geschützt und ein Drittel davon unter strengen Schutz gestellt werden. Derzeit seien rund 14 % der Meere der EU als Schutzgebiete ausgewiesen, weniger als 1 % stünden unter strengem Schutz. Die Prüfer stellten außerdem fest, dass das vorhandene Netz noch nicht als zusammenhängendes Ökosystem funktioniert. Vor allem wichtige küstenferne Gebiete und Tiefseelebensräume seien nach wie vor unzureichend geschützt. Die Ausweisung als Meeresschutzgebiet führt laut den Prüfern nicht automatisch zu wirksamem Schutz. Der EU fehle ein einheitliches System von Schutzkategorien, das festlegt, welche Aktivitäten mit den jeweiligen Erhaltungszielen vereinbar sind. So stellten die Fischerei und andere Tätigkeiten, die den Meeresboden schädigen, eine große Bedrohung für die biologische Vielfalt dar. Trotzdem gelten den Beobachtungen der Prüfer zufolge nur für einen kleinen Teil der Schutzgebiete Fangbeschränkungen. Zwar sei es kompliziert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn Fischereiflotten mehrerer Mitgliedstaaten betroffen sind. Dennoch fordern die Prüfer eine engere Zusammenarbeit auf EU- und nationaler Ebene, damit Meeresschutzgebiete nicht nur ausgewiesen werden, sondern damit auch einheitliche, konkrete und durchsetzbare Maßnahmen verbunden sind. Dies könnte auch dazu beitragen, Finanzierungsprobleme zu lösen. Denn wirksamer Schutz erfordere umfassende und planbare Mittel. Derzeit verteile sich die Finanzierung jedoch auf die nationalen Haushalte und verschiedene EU-Instrumente. Die Prüfer warnen davor, dass die unzureichende Einbeziehung der Betroffenen die Transparenz, die öffentliche Unterstützung und damit auch die soziale Nachhaltigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung der Meere schwächen kann. Dies gelte insbesondere, wenn die Menschen an der Küste erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen tragen müssen. Zwar holten die Mitgliedsländer zunehmend die Meinung der Betroffenen ein. Sie sollten ihnen jedoch auch mehr Möglichkeiten geben, sich an Entscheidungen zu beteiligen. Zudem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Naturschutzmaßnahmen abzufedern. Hintergrundinformationen Die Meere der EU machen rund fünf Millionen km² aus, mehr als die Landfläche der EU. Rund 40 % der EU-Bevölkerung leben weniger als von 50 km von einer Küste entfernt. Die EU hat vier Meeresregionen: den Nordostatlantik, das Mittelmeer, die Ostsee und das Schwarze Meer. In diesen Gewässern gibt es 3 648 Natura-2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 526 000 km² sowie 6 610 national ausgewiesene Meeresschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 244 000 km². Mehr als die Hälfte der national ausgewiesenen Gebiete überschneidet sich mit Natura-2000-Gebieten. Der Sonderbericht 25/2026 „Meeresschutzgebiete: Ausweisung allein reicht für einen sinnvollen Schutz nicht aus“, ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen sowie ein interaktives Dashboard mit einer Karte der Meeresschutzgebiete in der EU stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung. PM: Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs PB: EU-Rechnungshof: EU versagt beim Meeresschutz wegen Flut an unnötigen Vorschriften / ©: EU-Rechnungshof Weitere Beiträge:MeteoGroup erwartet außergewöhnliches Sturmereignis am SamstagMit Solarstrom zu mehr Nachhaltigkeit im MittelstandParlamentarische Anfragen zur EEG-Umlage und zur Umlage-Freistellung von 117.011 GWh für die Industr...