Werbung Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels WindSeeG-Novelle im Kabinett: Stiftung begrüßt Prüfung eines Indexierungsmechanismus, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf (WK-intern) – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen und damit den Weg für die parlamentarische Beratung frei gemacht. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Hinweise aus der Branche aufgegriffen hat und nun die Einführung einer Indexierung für die Planungs- und Bauphase prüfen will. Diese Prüfung muss im parlamentarischen Verfahren in eine belastbare Regelung münden. Eine sachgerechte Indexierung ist ein wichtiger Bestandteil eines investitionsfähigen Auktionsrahmens. Die Notwendigkeit dafür zeigt sich auch bei den in den vergangenen Jahren bezuschlagten Projekten. Deren wirtschaftliche Tragfähigkeit steht heute durch das Zusammenwirken erheblich gestiegener Kosten, veränderter Finanzierungs-und Marktbedingungen sowie teilweise sehr ambitionierter Gebots- und Projektkalkulationen unter erheblichem Druck. Für zukünftige Ausschreibungen braucht es deshalb einen Rahmen, der robuste Investitionsentscheidungen ermöglicht und das Risiko späterer Nichtrealisierungen reduziert. Der Entwurf adressiert jedoch weiterhin nicht alle strukturellen Schwächen des künftigen Ausschreibungsdesigns. Das vorgeschlagene zweistufige Modell sieht zunächst ein preislich ungedeckeltes dynamisches Gebotsverfahren vor. Eine CfD-Auktion kommt erst als nachgelagerte Option in Betracht. Damit bleibt das Risiko bestehen, dass gerade besonders attraktive Flächen mit sehr hohen Zahlungsverpflichtungen belegt werden und Gebote entstehen, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit über die langen Realisierungszeiträume nicht hinreichend robust ist. Hier muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Auch das derzeit drängendste Problem des deutschen Offshore-Ausbaus wird durch den Entwurf nicht gelöst: Für rund 16 Gigawatt bereits bezuschlagter Projekte steht die finale Investitionsentscheidung weiterhin aus. Weitere Verzögerungen könnten zu einer erheblichen Ausbaulücke führen, die Lieferkette an ihre Grenzen bringen und die Erreichung der gesetzlichen Ausbauziele gefährden. 1/2Deshalb muss eine einmalige, zeitlich klar begrenzte und mit angemessenen wirtschaftlichen Konsequenzen verbundene Rückgabeoption in die Novelle aufgenommen werden. Sie darf keine risikolose Exit-Option für Projektentwickler schaffen. Ziel ist nicht, Unternehmen nachträglich von ihren wirtschaftlichen Entscheidungen zu entlasten, sondern gefährdete Flächen frühzeitig freizugeben und unter tragfähigen Bedingungen schnell neu auszuschreiben. Wer eine Fläche zurückgibt, sollte daher insbesondere von einem erneuten Gebot auf dieselbe Fläche ausgeschlossen sein“, sagt Andreas Mummert, Leiter Politik der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE. „Jetzt liegt es in der Hand des Deutschen Bundestages, die Reform so weiterzuentwickeln, dass sie verlässliche Investitionsbedingungen schafft, die Realisierung der Projekte absichert und eine längere Ausbaulücke mit gravierenden Folgen für die Lieferkette verhindert“, so Mummert. Die Stiftung unterstützt das Ziel, die Novelle zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Die notwendige Geschwindigkeit darf jedoch nicht zulasten einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung gehen. Diese muss genutzt werden, um die noch bestehenden Schwächen zu beheben und den Offshore-Ausbau dauerhaft auf stabile und investitionsfähige Grundlagen zu stellen. Über die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wurde 2005 zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch eine verbesserte Erforschung und Entwicklung der Windenergie auf See gegründet. Sie hat sich als überparteilicher, überregionaler und sektorenübergreifender Thinktank für die Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland und Europa etabliert. Die Stiftung ist Kommunikationsplattform für Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung, dient dem Wissensaustausch und versteht sich als Ideengeber und Multiplikator. Im Stiftungskuratorium sind wichtige Bundes- und Landesministerien für den Offshore-Wind-Bereich ebenso vertreten wie Betreiber, Hersteller, Übertragungsnetzbetreiber, Zulieferer, Banken und Versicherungen. PM: Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Weitere Beiträge:Windtestfeld Grevenbroich wird Teil der KlimaExpo.NRWKieler Nachrichten berichten: Kurzarbeit bei Bögl in OsterrönfeldEU-Klage gegen Deutschland wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat