Werbung Neues Ausschreibungsdesign muss Offshore-Wind-Projekte realisierbar machen Finanzierungen Offshore Windenergie Windparks Wirtschaft 17. August 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BWO zur WindSeeG-Novelle: Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der WindSeeG-Novelle 2026 eingereicht. (WK-intern) – Der Verband fordert ein CfD-only-Modell mit wirksamer Indexierung, eine einmalige Rückgabeoption für gefährdete Projekte der Ausschreibungsjahre 2023 bis 2025 sowie ein verhältnismäßiges System von Sicherheiten und Pönalen. Zugleich begrüßt der BWO das Festhalten am Ausbauziel von mindestens 70 Gigawatt (GW) bis 2045, die Verlängerung der Regellaufzeit auf 35 Jahre und die erweiterten Möglichkeiten für grenzüberschreitende Projekte. Der BWO begrüßt grundsätzlich die Einführung zweiseitiger Contracts for Difference (CfD). Aus Sicht des Verbandes greift der vorgesehene zweistufige Ausschreibungsansatz jedoch zu kurz. Der CfD sollte für Offshore-Windenergie das zentrale und alleinige Ausschreibungsinstrument sein. Nur so können langfristige Erlös- und Finanzierungsrisiken wirksam reduziert als auch die Realisierbarkeit von Projekten erhöht werden. „Mit dem zweiseitigen CfD liegt ein Instrument auf dem Tisch, das Risiken senkt und die Finanzierung von Offshore-Windprojekten erleichtert. Deshalb sollte er zum Standard bei den Ausschreibungen werden. Das schafft mehr Planungssicherheit und erhöht die Chance, dass die Projekte auch tatsächlich gebaut werden“, sagt Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO. CfD: Indexierung ist entscheidend Zwischen Ausschreibung, Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme liegen bei Offshore-Windparks bis zu sieben Jahre. Der BWO fordert eine wirksame Indexierung des CfD. Sie soll relevante Veränderungen bei Investitions-, Lieferketten- und Finanzierungskosten in dieser Zeit abbilden. Eine sachgerechte Indexierung ist kein zusätzlicher Fördermechanismus, sondern ein wesentliches Instrument zur Senkung von Risikoprämien und zur Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit. Dass Deutschland als einziger europäischer Offshore-Windmarkt auf eine Indexierung des CfD verzichten würde, ist ein erheblicher Nachteil für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Rückgabeoption für gefährdete Zuschläge fehlt Für Projekte aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025 ohne finale Investitionsentscheidung fordert der BWO eine einmalige, zeitlich begrenzte Rückgabeoption im WindSeeG. Diese fehlt aktuell im Gesetzentwurf. Betroffene Projekte mit einem Projekt- und Beschaffungsvolumen von bis zu 50 Mrd. Euro und bis zu 16 GW Offshore-Windleistung sollten nach Rückgabe schnell neu ausgeschrieben werden. Bereits geleistete Zahlungen sollen nach dem Vorschlag des BWO nicht erstattet werden; zudem werden Rückgeber von der Neuausschreibung derselben Fläche ausgeschlossen. „Ein geordneter Rückgabemechanismus schafft Klarheit und eröffnet die Chance, die Flächen mit neuen Investoren zu realisieren. Das ist besser, als Projekte über Jahre formal aufrechtzuerhalten, deren wirtschaftliche Realisierung nicht gesichert ist“, so Thimm. „Eine solche Unsicherheit schadet der gesamten Lieferkette.“ 70 GW bleiben Investitionsanker Der BWO begrüßt das Festhalten am Ausbauziel von mindestens 70 GW bis 2045 und die verbesserten Möglichkeiten für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte ausdrücklich. Der Gesetzentwurf sieht jährliche Ausschreibungsmengen für Offshore-Windenergie von bis zu 4,8 GW vor. Eine solche Flexibilisierung der jährlichen Ausschreibungsmengen kann sinnvoll sein, sofern sie der besseren Synchronisierung von Flächenentwicklung, Projektumsetzung und Netzausbau dient. Positiv bewertet der BWO zudem die Verlängerung der Regellaufzeit auf 35 Jahre. Ergänzend fordert der Verband eine ertragsoptimierte Flächenplanung mit grundsätzlich höchstens 8 MW/km², verbindliche Netzanschlusstermine und eine praxistaugliche Umsetzung des Net-Zero Industry Act (NZIA) der EU. Das in Überarbeitung befindliche Windenergie-auf-See-Gesetz – erstmals am 13. Oktober 2016 in Kraft getreten – regelt die Flächenplanung, Voruntersuchung, Ausschreibung und Netzanbindung von Offshore-Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und im Küstenmeer. Über den BWO Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) ist die politische Interessenvertretung der Offshore-Wind-Branche in Deutschland. Wir bündeln die fachliche Expertise der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von den Herstellern über die Entwickler und Betreiber bis hin zu den Dienstleistern der Offshore-Windenergie. Für Politik und Behörden auf Bundes- und Landesebene ist der BWO zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen der Windenergie auf See. PM: BWO Weitere Beiträge:Projektierer wpd befindet sich in zentralen Märkten für Wind- und Solarenergie unvermindert auf Wach...Bundesrat bedroht Energiewende - Massive Verunsicherung bei HandwerksunternehmenProjektierer wpd startet mit Rekordergebnis ins Jahr 2026