Werbung




WAR veröffentlicht Stellungnahme zur zukünftigen Regulierung von Stromnetzkosten und Netzentgeltregulierung

Gemeinden vergeben Rechte zur Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen zum Bau und Betrieb von Strom- und Gasnetzen / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen veröffentlicht weitere Stellungnahme zur zukünftigen Regulierung von Stromnetzen in Deutschland

(WK-intern) – Die Bundesnetzagentur legt aktuell die Bedingungen für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen neu fest.

Diese Neufestlegungen sind notwendig, weil die Rechtsgrundlagen für die aktuelle Form der Netzentgeltregulierung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2. September 2021 entfallen sind.

Vor diesem Hintergrund eröffnete die BNetzA ein Verfahren zur Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für die Stromnetzentgelte. Die „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ zielt darauf ab, die Stromnetzkosten verursachergerecht und fair auf die Netznutzer zu verteilen und dies unter den Vorzeichen der Energiewende.

Der AgNes-Prozess steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem sogenannten NEST-Prozess („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“), zu dem sich der WAR bereits vor einem Jahr geäußert hat. Während der NEST-Prozess primär Fragen der Qualitätssicherung und der Modernisierung des Stromnetzes im Blick hat, befasst sich der AgNes-Prozess mit der Frage, wer welche Beiträge zur Finanzierung der Netze leisten sollte. Der WAR hat nun eine Stellungnahme zu ausgewählten Fragen der zukünftigen Regulierung von Stromnetzen in Deutschland mit Blick auf AgNes erarbeitet.

Der Vorsitzende des WAR, Professor Jürgen Kühling (Universität Regensburg), führt dazu aus: „Der EuGH hat einen wichtigen Prozess angestoßen, der überfällig ist. Wir brauchen eine Modernisierung der Entgeltgrundsätze im Strombereich, um die Finanzierung zu sichern und bessere Anreize für ein netzdienliches Verhalten zu setzen.“

Professor Justus Haucap (Universität Düsseldorf), stellv. WAR-Vorsitzender, ergänzt dazu: „Die bisherige Systematik der Netzentgelte passt nicht mehr zu einem dezentralen Stromsystem. Es ist gut, dass AgNes ab 2029 eine neue Netzentgeltsystematik schafft“.

Energienetzexperte Professor Albert Moser (RWTH, Aachen) bemerkt: „Der WAR hat sich in seiner Stellungnahme auf Fragen konzentriert, die besonders kontrovers zu sein scheinen und bei denen eine neutrale Sicht besonders hilfreich sein dürfte.“

Konkret spricht der WAR folgenden Empfehlungen aus:

  1. Für Großverbraucher sollen sich die Netzentgelte an einer bestellten Netzkapazität statt an einer bezogenen Leistung orientieren, um Flexibilitätshemmnisse abzubauen.
  2. Für Haushaltskunden soll die bisherige Systematik prinzipiell beigehalten werden. Jedoch soll der nutzungsunabhängige Grundpreis für Besitzer von Solaranlagen höher sein und die mengenabhängige Preiskomponente niedriger, sodass auch diese Kunden sich angemessen an den Netzkosten beteiligen.
  3. Auch Erzeuger sollen sich als Einspeiser über eine kapazitätsabhängige Einspeisegebühr stärker an den Netzkosten beteiligen.
  4. Dynamische Netzentgelte sollen bei Speichern und Verbrauchern zu einer besseren Nutzung von Flexibilitätspotenzialen führen.
  5. Nach Auslaufen ihrer Privilegien sollen sich auch Speicher an den Netzkosten beteiligen.

In diesem Zusammenhang betont der Jurist Prof. Kühling: „Mit Blick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, hat sich die Bundesnetzagentur für eine sehr behutsame Anpassung entschieden. Die neuen Regeln müssen den Spagat zwischen einer hinreichenden Investitionssicherheit und Anpassungsoffenheit bewältigen. Das gelingt.“

Insgesamt stellt der Ökonom Prof. Haucap fest: „Die Einführung von AgNes kann dazu beitragen, erhebliche Effizienzpotenziale bei der Netznutzung zu heben und so auch dazu beitragen, die Kosten der Energiewende zu senken.“

Der Ingenieur Prof. Moser ergänzt: „Dynamische Netzentgelte bei Verbrauchern und Speichern, deren Flexibilitätspotentiale heute nicht in das Engpassmanagement integriert sind, können die Kosten für Redispatch reduzieren.“

Die vollständige Stellungnahme ist abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de/1111488

Hintergrund

Die Bundesnetzagentur erhält bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fortlaufend wissenschaftliche Unterstützung durch den mit 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen besetzten Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR). Der WAR berät die Bundesnetzagentur in voller Unabhängigkeit in allen Fragen der Regulierung.

PM: Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR)

WAR veröffentlicht Stellungnahme zur zukünftigen Regulierung von Stromnetzkosten und Netzentgeltregulierung / Foto: HB








Top