WAR veröffentlicht Stellungnahme zu Neufestlegungen durch EuGH von Strom- und Gasnetzen in Deutschland Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 23. Juli 2025 Werbung Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen veröffentlicht Stellungnahme zur zukünftigen Regulierung von Strom- und Gasnetzen in Deutschland (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur legt aktuell die Bedingungen für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen neu fest. Diese Neufestlegungen sind notwendig, weil die Rechtsgrundlagen für die aktuelle Form der Netzentgeltregulierung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 02.09.2021 entfallen sind. Am 18.06.2025 hat die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur die sogenannten Festlegungsentwürfe zur Konsultation gestellt. Diese Konsultation endet am 30.07.2025. Die Bundesnetzagentur erhält bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fortlaufend wissenschaftliche Unterstützung durch den Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR). Der WAR berät die Bundesnetzagentur in voller Unabhängigkeit in allen
Verbraucherzentrale fordert von BNetzA: Keine überhöhten Netzentgelte für Verbraucher Mitteilungen Verbraucherberatung 10. März 202410. März 2024 Werbung vzbv nimmt Stellung zu einem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Regulierung der Entgelte für Strom- und Gasnetze neu regeln. Sie schlägt daher in einem Eckpunktepapier vor, effizientes Verhalten der Netzbetreiber durch Wettbewerbsanreize zu fordern und zu fördern. Damit sollen die Energienetze als natürliche Monopole möglichst kostengünstig betrieben werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den von der Bundesnetzagentur initiierten Prozess zur Neufestlegung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung und nimmt wie folgt Stellung. "Die Netzbetreiber müssen jetzt insbesondere den energiewendebedingten Ausbau der Stromnetze und den Rückbau der Gasnetze kostengünstig gestalten, sodass die Verbraucher zukünftig keine überhöhten Netzentgelte zahlen müssen", sagt Thomas Engelke,
Bundesverfassungsgericht bestätigt BBH-Auffassung zu Netzentgeltregulierung Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen News allgemein 21. Oktober 2017 Werbung Mit seinem Beschluss vom 26.9.2017 stärkt das Bundesverfassungsgericht der regulierten Netzwirtschaft den Rücken und bestätigt die Rechtsauffassung von BBH: (WK-intern) - Wurde von den Regulierungsbehörden die Höhe der Netzentgelte vorab genehmigt, ist davon auszugehen, dass die Netzentgelte auch im zivilrechtlichen Sinne in Ordnung sind. Juristisch gesprochen: Die behördliche Genehmigung entfaltet eine Indizwirkung bezüglich der Billigkeit der Netzentgelte. Die Verfassungsbeschwerde der Lichtblick SE scheiterte deshalb vor Gericht. Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 2005 sind die Netzentgelte in Deutschland reguliert. Anfangs setzten Regulierungsbehörden die Höchstpreise für die Netzentgelte fest, bis das System der Anreizregulierung dieses Genehmigungsprozedere ablöste und die Gesamterlöse des Netzbetreibers zur