Werbung Deutsche Alpenverein fordert Nachbesserungen im Wiederherstellungsplan Mitteilungen Ökologie Technik Verbraucherberatung 26. Juni 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Offener Brief: DAV fordert Nachbesserungen im Wiederherstellungsplan (WK-intern) – Am 28. Juni 2026 endet die öffentliche Beteiligung für den ersten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP). Der Deutsche Alpenverein (DAV) hat sich mit Kommentierungen, Forderungen und einem offenen Brief an Bundesumweltminister Carsten Schneider eingebracht. Noch vorhandene Lücken müssen schnellstens geschlossen und offene Fragen beantwortet werden, damit die Wiederherstellungsverordnung (WVO) ihr volles Potenzial entfalten kann. „Die Wiederherstellungsverordnung bietet eine unvergleichliche Chance, ehemals wertvolle Lebensräume zu renaturieren und so der Biodiversitätskrise wirkungsvoll entgegenzutreten und zu einer natürlichen Klimaanpassung beizutragen“, erklärt Steffen Reich, Ressortleiter Naturschutz beim DAV, der mit seinem Team die über tausend Seiten des Nationalen Wiederherstellungsplans bewertet hat. Die WVO, das Gesetz auf EU-Ebene, schafft einen wichtigen gesetzlichen Rahmen für die konkrete Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Entscheidend ist, dass die Europäische Union die notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen mit entsprechenden finanziellen Mitteln unterstützt. Investitionen, die sich lohnen: Laut Berechnungen des Institute for European Environmental Policy zahlt sich jeder in die Wiederherstellung investierte Euro 8-fach wieder aus. Nationaler Wiederherstellungsplan: Lücken müssen geschlossen werden Mit dem Nationalen Wiederherstellungsplan wird der europäische Rahmen der WVO auf nationale Ebene übersetzt. Das ist ein wichtiger Schritt – aus Sicht des DAV bleiben allerdings noch gravierende Lücken. „Wir fordern, dass der Wiederherstellungsplan viel konkreter werden muss – die ungeklärte Finanzierung darf das nicht verzögern!“, so DAV-Vizepräsident Wolfgang Arnoldt. Die Forderungen des DAV umfassen daher unter anderem die Konkretisierung der Projektgebiete und eine stärkere Berücksichtigung des Alpenraums, untermauert mit Maßnahmen und messbaren Wiederherstellungszielen. Eine weitere zentrale Forderung ist die differenzierte Betrachtung der Einflüsse von Erholungsnutzung. In der aktuellen Version des NWP werden in vielen Bereichen Reduktionen der Erholungsnutzung als Maßnahme aufgenommen. „Wir zeigen mit erfolgreichen Lenkungskonzepten, zum Beispiel für naturverträgliches Skitourengehen oder Klettern, dass Naturschutz und Sport und Erholung in der Natur wunderbar zusammen funktionieren können“, erklärt Arnoldt. „Der NWP darf Erholungsnutzung nicht pauschal einschränken. Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein und bestehende Lenkungskonzepte müssen berücksichtigt werden.“ Weitere Schritte zum Nationalen Wiederherstellungsplan Die vom Deutschen Alpenverein und vielen weiteren Akteur*innen eingebrachten Kommentierungen werden nun vom Bundesumweltministerium gesichtet und bewertet. Eine überarbeitete Version des NWP wird dann im September der EU-Kommission übermittelt, deren Bewertung erfolgt dann im Frühjahr 2027. Die finale Fassung des NWP soll dann im September 2027 vorliegen. Der DAV fordert, die Möglichkeiten zur Beteiligung auch in der Überarbeitungsphase im Frühjahr kommenden Jahres fortzuführen. PM: DAV PB: Blick in den Bergwald mit Laub- und Nadelbäumen / ©: DAV/Tina Gauß Weitere Beiträge:BDEW zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BundesregierungSachsen: WT Energiesysteme GmbH feiert Richtfest in RiesaNochten 2: Sonntagsspaziergang gegen geplanten Braunkohletagebau