Werbung Ergebnisse der Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April 2026 Behörden-Mitteilungen Bioenergie 9. Juni 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen zum Gebotstermin 1. April 2026 veröffentlicht. (WK-intern) – „Bei der Biomasseausschreibung lag die eingereichte Gebotsmenge unterhalb des ausgeschriebenen Volumens, die Gebotswerte blieben dennoch weitgehend stabil“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Erstmals seit 2022 konnten wir wieder Biomethan-Projekten einen Zuschlag erteilen.“ Ausschreibung für Biomasseanlagen Bei einer ausgeschriebenen Menge von 727 MW wurden 494 Gebote mit einer Gebotsmenge von 637 MW eingereicht. Die Ausschreibung war damit unterzeichnet. Es konnten 388 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 491 MW einen Zuschlag erlangen. 29 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der Unterzeichnung das Ausschreibungsvolumen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben reduziert. Das bedeutet, dass Zuschläge nur im Umfang von 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote erteilt werden konnten. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 12,05 ct/kWh und 19,38 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 18,46 ct/kWh. Das größte Zuschlagsvolumen ergibt sich für Gebote für Standorte in Bayern (123 MW, 111 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (105 MW, 84 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (55 MW, 43 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (47 MW, 31 Zuschläge). Ausschreibung für Biomethananlagen Erstmals seit der Ausschreibung im Oktober 2022 konnten wieder Zuschläge für Biomethananlagen erteilt werden. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 61 MW wurden sechs Gebote mit einer Gebotsmenge von 38 MW eingereicht. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Die Bundesnetzagentur hat kein Gebot vom Verfahren ausgeschlossen. Bei dieser Ausschreibungsrunde wurden erstmals die Änderungen durch das Biomassepaket angewendet. Die Europäische Kommission hatte die Regelungen im September 2025 beihilferechtlich genehmigt. Durch das Biomassepaket werden unter anderem die Rahmenbedingungen für Biomethananlagen verbessert. Zudem hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für dieses Ausschreibungssegment für die Ausschreibungen im Jahr 2026 um 10 Prozent auf 23,13 ct/kWh erhöht. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 22,99 ct/kWh und 23,12 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 23,08 ct/kWh und damit nur knapp unterhalb des Höchstwerts. Das größte Zuschlagsvolumen ergibt sich für Gebote für Standorte in Sachsen (20 MW, 2 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (7 MW, 2 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (6 MW, 1 Zuschlag) und Schleswig-Holstein (5 MW, 1 Zuschlag). Weitere Informationen Informationen zu den Gebotsterminen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/1095498 und https://www.bundesnetzagentur.de/1095566 abrufbar. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober 2026 statt. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen wird am 1. September 2026 durchgeführt. PM: Bundesnetzagentur PB: Präsident Müller erfolgreiches Lobbyist*in und Politiker*in von Bündnis 90/Die Grünen und Präsident*in der Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:Gulf of America Logistics startet, um die steigende Nachfrage nach Projektfracht in den USA zu decke...BDEW zum Kabinettsentwurf des Bundeshaushalts 2025Eine Delegation des Ausschusses für Digitale Agenda des Deutschen Bundestages forscht in Kanada