Werbung EEG-Einspeisevergütung sinkt ab 1. August auf 7,7 Cent Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Verbraucherberatung 30. Juli 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Ab dem 1. August sinkt die garantierte EEG-Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen erneut. (WK-intern) – Außerdem hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen, dass sie ab 2027 entfallen soll. Das Wesentliche in Kürze: Feste Einspeisevergütung nur noch für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, für 20 Jahre garantiert Neues EEG ab 2027: Feste Einspeisevergütung fällt nach Übergangsregelung weg, Direktvermarktung wird neuer Standard – 1KOMMA5° begrüßt den Wechsel Batterien, intelligente Steuerung und Smart Meter ab 2027 noch wichtiger als bisher Ab dem 1. August 2026 erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine neue Solaranlage in Betrieb nehmen, weniger Geld für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins Netz einspeisen. Zwischen Februar und Juli 2026 lag die garantierte Einspeisevergütung für Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 10 kWp bei 7,78 Cent/kWh, wenn man Teile seines selbst erzeugten Stroms einspeiste. Ab August sinkt sie um ein Prozent auf 7,70 Cent/kWh.1 Für die Volleinspeisung (kein Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms) verringert sich der Betrag von bisher 12,34 Cent/kWh auf 12,22 Cent/kWh. Auch wer größere Photovoltaikanlagen mit mehr Leistung neu in Betrieb nehmen will, muss ab August mit weniger Geld rechnen. Bereits bestehende Anlagen sind von der Senkung nicht betroffen. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich die feste Einspeisevergütung sichern wollen, müssen jetzt handeln“, sagt Jannik Schall, Produktchef und Mitgründer von 1KOMMA5°. „Für 20 Jahre garantiert bekommt man die feste Vergütung nur noch, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2027 gebaut ist und in Betrieb geht. Wichtig für Verbraucher: Heute ist Photovoltaik jedoch auch ohne feste staatliche Vergütung wirtschaftlich und wettbewerbsfähig, über die sogenannte Direktvermarktung mit intelligenter Steuerung.“ Höhe der EEG-Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 1. August 2026 Quelle: 1KOMMA5°; Bundesnetzagentur Neues EEG ab 2027: Feste Einspeisevergütung fällt nach Übergangsregelung weg, Direktvermarktung wird neuer Standard – 1KOMMA5° begrüßt den Wechsel Der Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass die fixe Einspeisevergütung ab 2027 durch Direktvermarktung ersetzt werden soll. Überschüssiger Strom muss dann selbst mithilfe eines privaten Anbieters an der Strombörse zum Marktpreis verkauft werden. Dabei soll es für 36 Monate eine Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde geben. Voraussetzung: Eine Solaranlage unter 25 kW Leistung wird vor dem 1. Januar 2029 in Betrieb genommen. Für kleine Anlagen unter sieben kW gilt der 1. Januar 2030. Alternativ können Anlagen unter 25 kW aber auch in der Direktvermarktung direkt an den Strommarkt gehen und vom Netzbetreiber einen Bonus in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich zu den Markterlösen erhalten. Dieser Bonus gilt für maximal 48 Monate. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals der Direktvermarktung zugeordnet wird. „Die Abschaffung der Einspeisevergütung mag auf den ersten Blick wie ein Nachteil wirken, ist aber tatsächlich eine riesige Chance“, sagt Jannik Schall. „Wer den Wechsel in die Direktvermarktung mit einer intelligenten Steuerung kombiniert, kann künftig mehr mit dem eigenen Solarstrom verdienen, als das heutige EEG-Modell und erst recht die Übergangszahlung zulassen. Gleichzeitig ist es die Voraussetzung, um das Stromnetz nachhaltig zu entlasten, da wir Erzeugung, Speicherung, Verbrauch, Kauf und Verkauf endlich in Einklang mit den Signalen des Strommarktes bringen.“ Batterien, intelligente Steuerung und Smart Meter ab 2027 noch wichtiger als bisher Spätestens mit dem Ende der Einspeisevergütung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Planung einer Solaranlage einen Batteriespeicher und eine intelligente Steuerung unbedingt mitdenken. Einige Anbieter am Markt sind mit ihren Systemen bereits auf Direktvermarktung vorbereitet. „Um zukünftig Geld mit eingespeistem Strom zu verdienen, brauchen private Haushalte ein System, das den Strom vollautomatisch dann verkauft, wenn die Preise an der Börse am höchsten sind, und nicht, wenn der Strom erzeugt wird“, sagt Jannik Schall. „Gleichzeitig brauchen wir jetzt Tempo beim flächendeckenden Smart-Meter-Ausbau. Er ist die Voraussetzung, damit möglichst viele Menschen profitieren.“ PM: 1KOMMA5° EEG-Einspeisevergütung sinkt ab 1. August auf 7,7 Cent / Foto: HB Weitere Beiträge:Bundesnetzagentur bestellt weiteren Geschäftsführer*in bei RosneftPhotovoltaik-Anlage Brönnchesthal: luxemburgische Spezialfonds kauft Solarpark in Landsweiler-Reden Projekt SonnenBurg: IBC SOLAR liefert Komponenten für 35 Mieterstrom-Solaranlagen