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Die Transformation der Energieversorgung ist Herausforderung


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ETS 1 weiterentwickeln und Klimaschutzwirkung sicherstellen

(WK-intern) – Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU tritt heute und morgen in Brüssel zusammen.

Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Transformation der Energieversorgung ist Herausforderung und zugleich Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz. Zentrales marktwirtschaftliches Instrument dafür ist der EU-Emissionshandel (EU-ETS). Die EU-Mitgliedstaaten sollten sich dafür einsetzen, den EU-ETS 1 verlässlich weiterzuentwickeln.

Der ETS 1 darf im Zuge der anstehenden Reform nicht abgeschwächt werden. Eine zu starke Absenkung des bestehenden linearen Reduktionsfaktors gefährdet Planungssicherheit, Investitionsanreize und die ökologische Integrität des Systems.

Ein besonderer Fokus muss auf der Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit liegen. Unterstützung der Industrie sollte gezielt über flankierende industrie- und sozialpolitische Instrumente erfolgen – nicht durch eine Verwässerung des CO₂-Steuer-Preissignals.

Der CO2-Grenzausgleich CBAM, kostenlose Zuteilungen und Strompreiskompensation müssen so weiterentwickelt werden, dass Carbon Leakage verhindert, industrielle Elektrifizierung ermöglicht und gleichzeitig das CO₂-Preissignal erhalten bleibt. Die Rückführung kostenloser Zuteilungen darf nur dann erfolgen, wenn der CBAM tatsächlich wirksam, administrierbar und umgehungsfest ist.

Auch die langfristige Weiterentwicklung des ETS 1 sollte im Zuge des Reviews angegangen werden. Internationale Gutschriften nach Artikel 6 können qualitätsgesichert einbezogen werden, dürfen aber das CO2-Steuer-Preissignal und die Integrität und Transformationswirkung des ETS 1 nicht verwässern.

Die Abfallverbrennung kann ab 2028 EU-weit harmonisiert integriert werden, wenn Fehlanreize zur Deponierung vermieden werden. Negativemissionen und Carbon-Management-Instrumente müssen zügig anschlussfähig gemacht werden. Auf dieser Basis kann der EU-ETS 1 zum Ausgangspunkt internationaler CO₂-Märkte werden.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Der BDEW ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie im europäischen Transparenzregister für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen eingetragen. Bei der Interessenvertretung legt er neben dem anerkannten Verhaltenskodex nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex nach dem Register der Interessenvertreter (europa.eu) auch zusätzlich die BDEW-interne Compliance Richtlinie im Sinne einer professionellen und transparenten Tätigkeit zugrunde. Registereintrag national: R000888. Registereintrag europäisch: 20457441380-38

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PM: BDEW








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