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Netzentgelte und CO₂-Steuern: Neue fossile Heizung kostet Verbrauchern 275 Euro im Jahr mehr

GEG verhindert Innovationen und trägt nicht zur Erreichung der Klimaziele bei / Grafik: HB
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Finanztip-Rechnung: Neue fossile Heizung kostet Vermieter 275 Euro im Jahr mehr – pro Wohnung

(WK-intern) – Neue Gas- und Ölheizungen sollen nach den Plänen der Bundesregierung zwar wieder erlaubt sein, könnten aber teuer werden.

Sie müssen nach dem Einbau schrittweise auf teurere klimafreundliche Brennstoffe umgestellt werden.

Um Mieter zu schützen, sollen diese Mehrkosten künftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Eine Beispielrechnung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip zeigt: Für eine durchschnittliche Wohnung müssten Vermieter nach aktuellen Preisen rund 275 Euro pro Jahr an zusätzlichen Energiekosten einplanen.

Der Kabinettsbeschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes sieht vor, dass sich Mieter und Vermieter die Mehrkosten für neu eingebaute, fossile Heizungen in Zukunft zur Hälfte teilen. Für eine Wohnung mit einem Gasverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) ergeben sich laut Finanztip derzeit Heizkosten von rund 1.300 Euro pro Jahr, inklusive der Kosten für 15 Prozent Biogas. Dieser Anteil wäre ab 2030 vorgeschrieben. Der Vermieter müsste davon etwa 275 Euro übernehmen. Die Summe setzt sich aus Anteilen für Biogas (rund 75 Euro), CO₂-Steuern (rund 70 Euro) sowie Netzentgelte (rund 130 Euro) zusammen. „Die Beispielrechnung macht deutlich: Mieter werden geschützt, weil Vermieter einen Teil der höheren Energiepreise mittragen müssen“, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetische Sanierung. „Gleichzeitig teilen sich beide Seiten künftig auch das Risiko weiter steigender Kosten.“

Dass die Reform des Gesetzes Fehlanreize setzen könnte, wird auch durch die geplante Aufteilung der Kosten nicht ausgeglichen: Fossile Heizungen bleiben für Vermieter auf den ersten Blick oft die günstigere Wahl – vor allem wegen niedrigerer Anschaffungskosten und vergleichsweise geringer Förderung für klimafreundliche Alternativen. „Das ist kurzsichtig“, warnt Duy. „Es ist absehbar, dass CO₂-Steuern, Netzentgelte und der Anteil teurer Biobrennstoffe deutlich steigen werden. Wer heute noch in eine fossile Heizung investiert, holt sich damit steigende Betriebskosten ins Haus – und die treffen am Ende beide Seiten.“

Neue Regeln greifen bei Heizungswechsel

Nach dem Kabinettsbeschluss sollen zentrale Preisbestandteile künftig hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wenn neue Heizungen eingebaut werden, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. CO₂-Steuern werden bei neuen Heizungen zukünftig immer zur Hälfte geteilt. Für Netzentgelte soll dies ab 2028 ebenso gelten.

Außerdem neu: Bei Brennstoffen greift ab 2029 die sogenannte „Biotreppe“. Klimaneutrale Brennstoffe sollen in stufenweise steigenden Anteilen den fossilen Brennstoffen beigemischt werden. In den ersten Stufen übernimmt der Vermieter die Hälfte der Mehrkosten, bis zu einem Bioanteil von 30 Prozent. Ab 2040 steigt der Bioanteil auf 60 Prozent, dann tragen Mieter den Großteil dieser Mehrkosten.

Mehr Aufwand für Vermieter und Mieter

Die neuen Regeln werden die Heizkostenabrechnung komplizierter machen: Vermieter müssen künftig alle relevanten Mehrkosten (CO₂-Steuern, Netzentgelte, Biobrennstoffe) ermitteln und über die Heizkostenabrechnung hälftig verteilen. Selbstversorgende Mieter, vor allem mit Gasetagenheizung oder mit gemieteten Einfamilienhäusern müssen die Kosten selbst berechnen und vom Vermieter zurückfordern. „Die Reform bringt mehr Fairness beim Kostenrisiko einer fossilen Heizung, aber auch deutlich mehr Bürokratie“, so Duy.

Hintergrund

Die aktuelle Bundesregierung will mit dem Gesetzesentwurf das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition reformieren. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich ab dem 01.07.2026 gelten, das Bundeskabinett beschloss die Änderungen am 13.05.2026.

So hat Finanztip gerechnet

Für die Beispielrechnung hat Finanztip eine Mietwohnung mit einem jährlichen Gasverbrauch von 10.000 kWh zugrunde gelegt. Reines Erdgas kostet dafür aktuell rund 1.150 Euro pro Jahr (Stand: 06.05.2026). Mit einem Biogas-Anteil von 15 Prozent, der ab 2030 fünf Jahre lang für neue fossile Heizungen vorgeschrieben ist, steigen die Kosten laut aktueller Tarifangebote aus dem Finanztip-Gaspreisvergleich auf rund 1.300 Euro jährlich. Daraus ergeben sich rund 150 Euro Mehrkosten für Biobrennstoffe. In den Gesamtkosten (jeweils brutto) enthalten sind bereits die CO₂-Kosten von aktuell rund 140 Euro sowie Netzentgelte. Sie belaufen sich laut Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für Mehrfamilienhäuser auf rund 260 Euro für unsere Beispielwohnung. Nach den geplanten Regeln müsste der Vermieter davon jeweils die Hälfte übernehmen, also insgesamt 275 Euro. Die Rechnung bildet heutige Preise ab. Steigende CO₂-Steuern, höhere Netzentgelte und wachsende Biogas-Anteile könnten die Kosten in den kommenden Jahren deutlich erhöhen.

Über Finanztip

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PM: Finanztip Verbraucherinformation GmbH

Vermieter müssen künftig alle relevanten Mehrkosten (CO₂-Steuern, Netzentgelte, Biobrennstoffe) ermitteln und über die Heizkostenabrechnung hälftig verteilen. / Grafik: HB








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