Werbung BEE-kritisiert Fristverlängerung zum Gebäudeenergiegesetz Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Verbraucherberatung 30. April 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das BMWE hat angekündigt, bestehende Fristen des noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verlängern. (WK-intern) – Konkret soll damit verhindert werden, dass ab Anfang Juli in größeren Städten beim Einbau neuer Heizungen die Vorschrift gilt, dass diese zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. BEE-Hauptgeschäftsführerin Dr. Christine Falken-Großer kommentiert: „An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand. Das GEG soll durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden, zu diesem liegen aber bislang nur Eckpunkte vor. Investitionsentscheidungen in Heiztechnologien sind langfristig und kapitalintensiv – sie erfordern Planungssicherheit statt kurzfristiger Anpassungen politischer Vorgaben. Wir haben daher schon bei der Vorstellung der GMG-Eckpunkte im Februar darauf hingewiesen, dass Branche, Bürger und Kommunen dringend Klarheit über die Ausgestaltung des Gesetzes brauchen. Dass nun durch Fristverschiebungen ein wichtiger Schub für die Wärmewende im Gebäudesektor verhindert wird, weil das weniger ambitionierte Nachfolgegesetz noch immer nicht einmal als Referentenentwurf vorliegt, schafft neue Unsicherheiten in Zeiten ohnehin steigender fossiler Energiekosten. Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, Klarheit zu schaffen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.“ PM: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. Kaminofenfeuer / BEE sieht Heizungsvorschrift als Eckpunkt der Wärmewendung / Foto: HB Weitere Beiträge:Hausmesse CHIRON Open House vom 18. bis 20. März 2015Weltenergierat (World Energy Council) stellt wichtige Trends vorEuropäische Umweltagentur: Treibhausgasemissionen in 2010 gestiegen