BEE-kritisiert Fristverlängerung zum Gebäudeenergiegesetz Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Verbraucherberatung 30. April 2026 Das BMWE hat angekündigt, bestehende Fristen des noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verlängern. (WK-intern) - Konkret soll damit verhindert werden, dass ab Anfang Juli in größeren Städten beim Einbau neuer Heizungen die Vorschrift gilt, dass diese zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. BEE-Hauptgeschäftsführerin Dr. Christine Falken-Großer kommentiert: "An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand. Das GEG soll durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden, zu diesem liegen aber bislang nur Eckpunkte vor. Investitionsentscheidungen in Heiztechnologien sind langfristig und kapitalintensiv – sie erfordern Planungssicherheit statt kurzfristiger Anpassungen politischer Vorgaben. Wir haben daher schon bei der