Werbung Haftung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 16. Februar 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BGH-Urteil: Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden (WK-intern) – Weiterer Verhandlungstermin am Mittwoch, den 25. Februar 2026, um 10.00 Uhr, Saal N004, in Sachen VI ZR 335/24 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird mit den Parteivertretern die in der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2025 (vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 202/2025) nicht angesprochene Frage erörtern, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG über Wirkungen u.a. eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann. Karlsruhe, den 16. Februar 2026 PM: Pressestelle des Bundesgerichtshofs Pressebild: Bundesgerichtshof – Palais mit Brunnen / © Foto von Joe Miletzki Weitere Beiträge:Vorübergehende Duldung der Kernbrennstoff-Zwischenlagerung im AKW Brunsbüttel bis 2018Energiewirtschaft Spitzenreiter bei CO2-Einsparungen in DeutschlandTrotz kräftig gestiegener Bruttowertschöpfung im staatlichen Dienstleistungsbereich schwächelt Konju...