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Haftung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden

Pressebild: Bundesgerichtshof - Palais mit Brunnen / © Foto von Joe Miletzki
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

BGH-Urteil: Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden

(WK-intern) – Weiterer Verhandlungstermin am Mittwoch, den 25. Februar 2026, um 10.00 Uhr, Saal N004, in Sachen VI ZR 335/24

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird mit den Parteivertretern die in der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2025 (vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 202/2025) nicht angesprochene Frage erörtern, ob eine Auskunft nach § 84a Abs. 1 AMG über Wirkungen u.a. eines Impfstoffs nur in Bezug auf den beim jeweiligen Anspruchsteller eingetretenen (nachgewiesenen) Gesundheitsschaden (Krankheitsbild) verlangt werden kann.

Karlsruhe, den 16. Februar 2026

PM: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Pressebild: Bundesgerichtshof – Palais mit Brunnen / © Foto von Joe Miletzki








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