Werbung




Bundesnetzagentur trifft neue Regelungen für Entgeltstrukturen im Wasserstoff-Kernnetz

PB: Präsident Müller erfolgreiches Lobbyist*in und Politiker*in von Bündnis 90/Die Grünen und Präsident*in der Bundesnetzagentur
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Die Bundesnetzagentur hat heute differenzierte Entgeltstrukturen im Wasserstoff-Kernnetz festgelegt.

(WK-intern) – Die Festlegung unter dem Namen „Festlegung von Bestimmungen zur Abbildung der Kosten bestimmter Transportleistungen des Wasserstoff-Kernnetzes und zur entsprechenden Modifikation der Netzentgelte“ (KOSMO) wurde heute veröffentlicht.

„Mit KOSMO fügen wir den letzten noch fehlenden Baustein in die Entgeltsystematik des Kernnetzes ein.

Damit sorgen wir für angemessene Preise, die den Wert der verschiedenen Transportprodukte abbilden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Jahr 2024 hat die Bundesnetzagentur das grundlegende Entgeltsystem für das Wasserstoff-Kernnetz bestimmt (Festlegung WANDA). Darin hat sie ein grundsätzlich einheitliches Entgelt für den Hochlauf des Netzes vorgesehen. KOSMO ergänzt diese Regelungen.

Notwendig wurde sie, da mit der Festlegung WaKandA verschiedene Arten von Kapazitätsprodukten für das Wasserstofftransportnetz vorgegeben wurden. Mit der Festlegung KOSMO passt die Bundesnetzagentur das Entgelt an die verschiedenen Produkte an. Vorgesehen sind Multiplikatoren für unterjährige Kapazitäten, Rabatte für unterbrechbare Kapazitäten und für die Ausspeisung von Wasserstoff aus dem Netz, wenn damit Wasserstoffspeicher befüllt werden.

Der bisherige Beschluss WANDA sieht ein einheitliches „Briefmarkenentgelt“ für die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes vor. Damit wurde für alle Netznutzer derselbe Preis für den Transport von Wasserstoff festgelegt. Dieser ist unabhängig davon, an welchem Ort Wasserstoff eingespeist und wie weit im Netz er transportiert werden soll. Zum Zeitpunkt des damaligen Verfahrens war die zukünftige Zugangsregulierung für Wasserstoffnetze noch nicht bekannt. Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur mit der Festlegung WaKandA eine Regelung erlassen, aus der sich die im Kernnetz verfügbaren Kapazitätsprodukte ergeben. Die Bundesnetzagentur passt daher das Entgeltsystem an diese Produktpalette an.

Die Festlegung ist unter www.bundesnetzagentur.de/gbk-aktuell veröffentlicht.

PM: Bundesnetzagentur

PB: Präsident*in Müller erfolgreiches Lobbyist*in und Politiker*in von Bündnis 90/Die Grünen und Präsident*in der Bundesnetzagentur








Top