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Umsetzung der europäischen Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

PB: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig Quelle: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
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Regierung veröffentlicht Gesetzentwurf zum Vermögensregister und Einzug des Vermögens im Namen des EU-Verbraucherschutz

(WK-intern) – Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.

Mit dem Gesetzentwurf sollen europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden.
Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.

Der europäische Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr eine neue Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten erlassen. Das deutsche Strafrecht bietet den zuständigen Behörden bereits ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten und entspricht damit schon jetzt weitgehend den Anforderungen der Richtlinie.

Die Richtlinie sieht jedoch erstmals die Einrichtung von zentralen sogenannten Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen vor und enthält detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen.

  • Diese sollen mit dem nun vorgestellten Gesetzentwurf eins-zu-eins in deutsches Recht umgesetzt werden.
  • Die neuen zentralen Stellen sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union beim Aufspüren und Ermitteln von Taterträgen oder Vermögensgegenständen erleichtern.
  • Zudem soll gewährleistet werden, dass sichergestellte und eingezogene Vermögenswerte effizient verwaltet werden.
  • Für die Justiz sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen wahrnehmen.
  • Die Länder sollen dabei die Aufgaben bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zentralisieren können.
  • Die Aufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden.
  • Das Bundeskriminalamt soll auch weiterhin zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung als polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen.

Die neue Richtlinie ist bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umzusetzen. Der nun vorgestellte Gesetzentwurf soll eine fristgerechte Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben in deutsches Recht gewährleisten. Daneben arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Grundlage der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag an grundlegenden Verbesserungen bei den deutschen Regelungen zur Vermögensabschöpfung. Diesen wird mit dem veröffentlichten Gesetzentwurf nicht vorgegriffen.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 16. Januar 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

PM: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

PB: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig Quelle: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann








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