Mieterstrom-Konzepte mit PV- und BHKW-Anlagen sind als Bestandteil der Energiewende nicht mehr wegzudenken Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Technik 12. Oktober 2018 Werbung Mieterstrom-Konzepte werden immer populärer (WK-intern) - Ein Intensivseminar informiert über die gesetzlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte. Die Lieferung und der Verkauf von Strom aus BHKW-Anlagen innerhalb einer Kundenanlage stehen schon seit Längerem im Fokus der Wohnungswirtschaft. Aber auch der Stromverkauf aus PV-Anlagen gewinnt in Mehrfamilienhäusern zunehmend an Bedeutung. Die Seminarreihe „Mieterstrom – BHKW- und PV-Einsatz in Mehrfamilienhäusern“ (https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltungsreihe/mieterstrom/) setzt sich vor allem mit den zahlreichen gesetzlichen Regelungen zum Stromverkauf an Mieter in Mehrfamilienhäusern und Quartieren auseinander. Im Fokus stehen dabei PV-Anlagen bis 100 kW und BHKW-Anlagen bis 200 kW elektrischer Leistung. Nach der Veranstaltung am 13. September 2018 in Potsdam mit 22 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Agora Energiewende sieht Tarife der Netzbetreiber vermutlich oft überhöht – Überprüfung ist unmöglich Aktuelles Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 22. August 201822. August 2018 Werbung Stromkunden müssen wohl mehrere hundert Millionen Euro jährlich zu viel bezahlen (WK-intern) - Agora Energiewende mahnt Gesetzgeber zur Klarstellung des geltenden Rechts Die Stromverbraucher in Deutschland müssen für Bau und Betrieb der Stromnetze wohl mehrere hundert Millionen Euro im Jahr mehr zahlen als gesetzlich nötig. Dafür mehren sich die Indizien. Diese lassen sich jedoch nicht erhärten, weil weder die Netzbetreiber noch die Regulierungsbehörden die entsprechenden Daten und Regulierungsbescheide vollständig veröffentlichen – entgegen den gesetzlichen Vorschriften. Klagen vor Zivilgerichten scheitern an der mangelnden Beweisbarkeit, weil die Netzbetreiber aus angeblichen Geheimhaltungsinteressen ihre Kosten nicht veröffentlichen. Wird vor Verwaltungsgerichten geklagt, erklären die Gerichte bis hin
Pionier im liberalisierten Strommarkt: NATURSTROM AG feiert 20. Geburtstag Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Windenergie 17. April 2018 Werbung Vor 20 Jahren brach in der Energiewirtschaft ein Epochenwechsel an: (WK-intern) - Der Strommarkt wurde liberalisiert. Aus Verbrauchern wurden Kunden, die erstmals ihren Anbieter frei wählen und somit auch über die Qualität des gelieferten Stroms bestimmen konnten. 16 Mitglieder aus Umwelt- und Ökoenergieverbänden nutzten die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes bot und hoben wenige Tage vor dessen Inkrafttreten am 16. April 1998 die NATURSTROM AG aus der Taufe – Deutschlands ersten bundesweit agierenden Ökostromanbieter. Heute schaut das Unternehmen nicht nur auf 20 ereignisreiche Jahre zurück, sondern richtet den Blick auch nach vorn. „Die Entscheidung der Politik zur Liberalisierung des Strommarktes
EU-Kommission genehmigt Ermäßigung der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Techniken-Windkraft Verbraucherberatung Windenergie Windparks Wirtschaft 28. März 2018 Werbung Die Verbraucher und Mittelstand werden allein für die Offshore-Netzumlage aufkommen müssen. (WK-intern) - Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ermäßigung der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen in Deutschland Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Maßnahme trägt zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Aufgrund einer Änderung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Kosten des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Stromverbrauchern zu zahlen ist. Das geänderte EnWG sieht für bestimmte stromintensive
BSH veröffentlicht aktualisierte Bundesfachpläne für Offshore-Windparks Behörden-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. Dezember 2017 Werbung Stromnetzplanung in Nord- und Ostsee: (WK-intern) - Als Grundlage für die räumliche Planung der Netzanbindungssysteme hat das BSH in den Bundesfachplänen Offshore (BFO) die technischen und planerischen Vorgaben und Grundsätze für den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee 2016/2017 aktualisiert. Ab 2018 werden die BFO nicht mehr fortgeschrieben. Stattdessen übernimmt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aufgaben zur Erstellung des sogenannten Flächenentwicklungsplans. „Die Fortschreibung der Bundesfachpläne Offshore leistet einen wichtigen Beitrag zur konfliktfreien und sparsamen Nutzung des begrenzten Raumes in Nord- und Ostsee und hält dabei die Ziele der Energiewende im Blick.“, so Dr. Nico Nolte, Leiter der Abteilung Ordnung
Sicherstellung der Energieversorgung durch Zertifizierung gewährleisten Erneuerbare & Ökologie Technik Videos 11. Mai 2017 Werbung TÜV SÜD Dossier: Versorgungssicherheit durch Zertifizierung gewährleisten (WK-intern) - München. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte 2015 gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den IT-Sicherheitskatalog, um die Sicherstellung der Energieversorgung zu gewährleisten. Netzbetreiber sind daher verpflichtet, bis 31. Januar 2018 ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) einzuführen und dieses zertifizieren zu lassen. TÜV SÜD-Experte Alexander Häußler informiert über die Hintergründe und wie die Zertifizierung abläuft. Durch die fortschreitende Energiewende und zunehmend dezentrale Stromerzeugung steigen die Anforderungen an eine sichere und zuverlässige Netzsteuerung. Diese ist aufgrund der Digitalisierung der Netzleit- und Messtechnik in hohem Maße von einer intakten Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängig. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach
TÜV Rheinland-Infoveranstaltung bereitet Energieversorger auf den IT-Sicherheitskatalog vor Mitteilungen Veranstaltungen 28. Januar 2017 Werbung Veranstaltungshinweis: Im August 2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den IT-Sicherheitskatalog auf der Grundlage von § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. (WK-intern) - Der Katalog definiert bestimmte Anforderungen an die Informationssicherheit, welche die Gas- und Strom-Netzbetreiber erfüllen müssen. So sind Energieversorger verpflichtet, die Anforderungen an ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß der DIN ISO/IEC 27001 – erweitert um die ISO/IEC 27019 – sowie die weiteren Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs zu erfüllen. Dieses müssen die Unternehmen bis zum 31. Januar 2018 durch eine Zertifizierung nachweisen. Sowohl die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs als auch die Einhaltung der gesetzten Frist werfen bei vielen Unternehmen Fragen auf. TÜV Rheinland bietet für
EEG 2017, Übergangsbestimmungen, Stromspeicher, Eigenversorgung und vieles mehr Solarenergie Veranstaltungen 17. August 201617. August 2016 Werbung Das PHOTON-Seminar Energierecht: EEG 2017, Übergangsbestimmungen, Stromspeicher, Eigenversorgung und vieles mehr (WK-intern) - Ab Januar 2017 gilt wieder einmal ein neues EEG. Für alle, die für ihren Broterwerb oder als private Betreiber einer Photovoltaikanlage auf Kenntnisse dieses Gesetzes angewiesen sind, lohnt sich unbedingt ein Tag zur Information über die anstehenden Änderungen und zur Diskussion und Einordnung in den Gesamtzusammenhang mit anderen Gesetzen wie dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Strommarktgesetz oder dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Das Tagesseminar Energierecht der PHOTON Akademie bietet hierfür die ideale Gelegenheit. Rechtsanwalt Florian Brahms behandelt die Materie mit kleinen Gruppen von jeweils zwölf bis 25 Personen. So bleibt Zeit
Ständig neue rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen Dezentrale Energien Technik 22. Februar 2016 Werbung Die Planung und Auslegung einer KWK-Anlage ist eigentlich schon komplex genug. (WK-intern) - Durch ständig novellierte gesetzliche Regelungen wird die Planungsleistung noch komplexer. Ein praxisnaher Workshop hilft, dieses Dilemma aufzulösen. Die Kenntnis der umfangreichen und meist sehr komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist heute für eine erfolgreiche und wirtschaftliche BHKW-Planung unverzichtbar. Problematisch ist dabei, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr vielfältig sind und vom Genehmigungsrecht, über steuerliche Aspekte bis hin zum KWK-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz reichen. Zusätzlich spielen ordnungsrechtliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) eine wichtige Rolle. Teilweise jährlich werden Gesetze verändert oder muss der verantwortliche Planer auf aktuelle Gerichtsurteile reagieren. In diesem Jahr kommen besonders viele Neuerungen
Wahlfreiheit bei Stromzählern bringt Kundenvorteile Mitteilungen 12. November 2015 Werbung Der Wechsel des Messstellenbetreibers bietet Chancen für intelligente Stromnetze und oft auch eine Kostensenkung für die Kunden Erlenbach. (WK-intern) - Intelligente Stromnetze, smarte Stromzähler und die Liberalisierung des Messwesens bringen neue Anforderungen für die Stromkunden mit sich, bieten aber auch einige Chancen. Darauf weisen die Experten den Energieanbieters Deutsche Energie hin. Die Liberalisierung des Messstellenbetriebes nach Paragraph 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist bringt Vorteile für alle Kunden auf dem Stromund Gasmarkt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Energie privat oder gewerblich genutzt wird. Denn seitdem „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb” im Jahr 2008 kann jeder Gas-
Zertifizierungspflicht: Webinare zum IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Veranstaltungen 8. September 2015 Werbung TÜV SÜD bietet drei kostenfreie Webinare zur „IT-Sicherheit für die Energiebranche“ und Schulungen zum Thema „Informationssicherheits-Managementsystem gemäß ISO/IEC 27001 für Energienetzbetreiber“ an. (WK-intern) - Damit reagiert der unabhängige Prüfkonzern auf die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes eingeführte Zertifizierungspflicht für kritische Infrastrukturen der Energiebranche. Der IT-Sicherheitskatalog verlangt von Strom- und Gasnetzbetreibern künftig, Mindeststandards für die IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dieser soll die für den sicheren Netzbetrieb erforderlichen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme vor Bedrohungen wie Cyber-Attacken schützen. Die halbstündigen Webinare informieren Manager, IT-Verantwortliche und IT-Leiter aus der Energiebranche über die aktuelle regulatorische Situation und die nötigen Schritte für eine erfolgreiche Zertifizierung. Kerninhalte aus dem IT-Sicherheitskatalog wie
IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Technik 7. September 2015 Werbung Damit eine lückenlose Energieversorgung gewährleistet werden kann, ist in diesem Bereich zusätzlich eine intakte Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nötig. (WK-intern) - Mit diesen IKT-Systemen gehen auch Risiken für die Versorgungssicherheit einher, die durch die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs und deren Umsetzung eingedämmt werden sollen. Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 11 Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. Was Energienetzbetreiber jetzt tun müssen, wissen die Experten von TÜV SÜD. Der IT-Sicherheitskatalog verpflichtet Strom- und Gasnetzbetreiber, Mindeststandards hinsichtlich IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehören unter anderem, die zu schützenden Daten und Systeme verfügbar zu machen, für die Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme zu sorgen sowie