Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz aus Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 25. August 2015 Werbung Contractinglexikon - Praxisnahe Antworten zu Rechtsfragen (WK-intern) - Wie funktioniert die Umstellung auf Contracting in der Wohnungswirtschaft? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz aus, wenn ein Contractor nicht nur Wärme sondern auch Strom liefert? Wie muss ein abrechnungsrelevanter Zählpunkt (Summenzähler) bei Betrieb einer KWK-Anlage installiert werden? Antworten auf diese aktuellen und zahlreiche weitere Fragen rund um das Thema Contracting gibt das aktuelle Contractinglexikon des VfW. Das Dokument wurde erstellt, um einen besseren und sortierten Überblick zu erhalten sowie schnell Informationen bereit zu stellen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Contractor leicht die Antworten auf seine konkreten Fragen. „Das Contractinglexikon sollte in jedem Unternehmen
Heizsysteme: Wärmepumpen nutzen vorhandene Energie für die Heizung und Warmwasserbereitung Technik 11. August 2015 Werbung Intelligenten Wärmepumpen gehört die Zukunft (WK-intern) - Fossile Brennstoffe oder erneuerbare Energie? Noch bis Jahresende stehen Bauherren vor der Entscheidung, welches Heizsystem sie einbauen. „Ab 1. Januar 2016 geht dann insbesondere im Ein-und Zweifamilienhausbereich wohl kein Weg mehr an der Wärmepumpe vorbei“, weiß Karlheinz Reitze, Geschäftsführer des deutschen Qualitätsherstellers Stiebel Eltron. „Die Energieeinsparverordnung EnEV verschärft sich zu diesem Datum derart, dass der Einsatz von fossilen Brennern wirtschaftlich kaum mehr darstellbar ist.“ Die Entscheidung für eine Wärmepumpe sei aber völlig unabhängig von gesetzlichen Vorgaben schon längst grundsätzlich die richtige, findet der Experte: „Öl und Gasheizungen sind Techniken von gestern. Wärmepumpen hingegen gehört die Zukunft. Sie
Aktuelle Energieeinsparverordnung: Austauschpflicht für alte Heizungsanlagen ab 2015 Mitteilungen Technik 19. Oktober 2014 Werbung Stiebel Eltron - Pflicht oder nicht: Umstieg lohnt sich fast immer Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) betrifft nicht nur den Neubau: Sie schreibt zum Beispiel auch vor, dass bestimmte alte Heizungsanlagen ab 2015 nicht mehr betrieben werden dürfen. Betroffen sind Öl- und Gaskessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden. (WK-intern) - Allerdings gibt es Ausnahmen: Nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel, zudem Anlagen mit weniger als 4 oder mehr als 400 kW Heizleistung. Auch Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer selbst spätestens am 1. Februar 2002 gewohnt hat, können weiter betrieben werden. „Ob die Heizung nun nach EnEV erneuert
BDEW zum Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung Aktuelles Mitteilungen 29. April 2014 Werbung Wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz Energieausweis bekommt mehr Gewicht Nach wie vor fehlen steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung Berlin - "Das Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 zu erreichen. (WK-intern) - Insbesondere die Regelungen zum Energieausweis werden durch die Energieeinsparverordnung verschärft und können so das Energiebewusstsein steigern", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich des Inkrafttretens der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014. Die EnEV sieht umfangreiche Neuerungen beim Energieausweis vor. In Zukunft werden Verkäufer von Immobilien wie auch Vermieter verpflichtet, Kunden mithilfe des
IHK informiert Unternehmen über neue Energieeinsparverordnung Erneuerbare & Ökologie Veranstaltungen 29. April 2014 Werbung Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) in Kraft. (WK-intern) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert Unternehmen über die Neuerungen der Verordnung und ihre Auswirkungen in der Veranstaltung „EnEV 2014 - Die neue Energieeinsparverordnung.“ Datum: Dienstag, 6. Mai 2014 Zeit: 14:00 bis 17:00 Uhr Ort: IHK Cottbus Goethestraße 1 03046 Cottbus Die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten werden in der Energiesparverordnung nochmals deutlich verschärft. Der Nachweis erfolgt über den Energieausweis, der immer vorliegen muss, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind
Neue Vorschriften für Energieeffizienz und Klimaneutralität für Gebäude Technik Verbraucherberatung 15. April 2014 Werbung Im Mai 2014 tritt die neue EnEV in Kraft: DIN-Tagung „EnEV Quo vadis?“ informiert über Änderungen und Perspektiven Energieeffizienz und Klimaneutralität für Gebäude sind die Ziele der Energieeinsparverordnung. (WK-intern) - Die jüngste Novelle steht unmittelbar vor dem Inkrafttreten – die Kooperationstagung von DIN und dem Deutschen Industrieverlag (DIV) klärt über die zentralen Neuerungen auf. Die Veranstaltung informiert am 17. Juni 2014 über Hintergründe, Neuerungen und Ziele der Energieeinsparverordnung 2014 und beantwortet individuelle Fragen zur praktischen Umsetzung. Neben schärferen Anforderungen für neu zu errichtende Gebäude ergeben sich zahlreiche Änderungen aus europarechtlichen Vorgaben. Für das Energieausweis-System wird es künftig ein Kontrollsystem geben, Ähnliches gilt für Inspektionsberichte
Neue MHG Gas-Brennwert-Heizung solar-optimiert Solarenergie Technik 10. Februar 201414. Februar 2014 Werbung Neues Gas-Brennwertgerät ProCon E der MHG Heiztechnik überzeugt durch innovatives Solarkonzept (WK-intern) - Buchholz i. d. Nordheide – Mehr Heizleistung auf kleinem Raum bei gleichzeitig hervorragender Solarnutzung: Mit diesen und weiteren schlagkräftigen Argumenten überzeugt das neue Gas-Brennwert-Flaggschiff des traditionsreichen Heizungsherstellers MHG. Denn ab sofort bietet die MHG Heiztechnik Fachhandwerkern und Verbrauchern die neue Standard-Gas-Brennwertlösung ProCon E an. MHG Geschäftsführer Frank Schellhöh zeigt sich zur Markt-einführung des Gerätes sehr zufrieden: „Dank einer effektiveren Technik ist es uns gelungen, Gas noch effizienter in Wärme umzuwandeln. Auf diese Weise schonen wir Ressourcen und vermindern gleichzeitig den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen. Damit sind Verbraucher beim Kauf
Im Mai 2014 tritt voraussichtlich die neue Energieeinsparverordnung in Kraft Behörden-Mitteilungen 19. November 2013 Werbung Die dena fasst die wichtigsten Änderungen zusammen Die Bundesregierung hat die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) im Oktober dieses Jahres endgültig verabschiedet. (WK-intern) - Die neue EnEV wird voraussichtlich im Mai 2014 in Kraft treten. Vor allem für Neubauten setzt sie höhere energetische Standards. Aber auch Besitzer älterer Gebäude müssen einige neue Regelungen beachten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) dokumentiert die wichtigsten Änderungen. Neubauten Ab 1. Januar 2016 müssen neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude höhere energetische Anforderungen erfüllen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die hierfür
Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung beschlossen Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 7. Februar 20137. Februar 2013 Werbung (WK-intern) - Bundeskabinett beschließt Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung Die Bundesregierung hat gestern in ihrer 132. Kabinettsitzung in Berlin den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen - in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben - Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die Erhöhung der Energieeffizienz