BDEW zu Informationspflichten zu Energieverbrauch und -kosten: „Kaum umsetzbar und nicht zielführend“ Mitteilungen 25. August 202225. August 2022 Werbung Das Bundeskabinett hat verschiedene Verordnungen beschlossen, die Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen und privaten Gebäuden, Informationspflichten zu Energieverbrauch und -kosten sowie Umsetzungspflichten zu Empfehlungen aus den Energieaudits von Unternehmen beinhalten. (WK-intern) - In Summe soll mit diesen Maßnahmen eine Einsparung von 20 TWh Gas und 10 TWh Strom erreicht werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass es wichtig ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich Anreize zu Energieeinsparungen zu setzen. Unsere Unternehmen haben selbst ein großes Interesse, dass Energie gespart wird. Viele Unternehmen haben die Kapazitäten für individuelle Anfragen in den Servicezentren bereits stark ausgeweitet, die
TÜV-Verband e. Verein fordert neuen Energieausweis für Gebäude Ökologie Technik Veranstaltungen 12. Januar 2022 Werbung Unabhängige Audits machen verlässliche Aussagen über den energetischen Zustand Gebäude verursachen ein Drittel der nationalen Treibhausgasemissionen Positionspapier des TÜV-Verbands benennt Maßnahmen für Klimaneutralität des Gebäudesektors Digitales TÜV MeetUp "Koalitionsvertrag im Klimacheck" am 12. Januar (WK-intern) - Der TÜV-Verband hat von der neuen Bundesregierung zusätzliche Anstrengungen gefordert, um den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben. Ein wichtiges Vorhaben ist die Überarbeitung der Energieausweise von Gebäuden. "Die aktuell vorhandenen Energieausweise liefern kaum belastbare Aussagen über den tatsächlichen energetischen Zustand eines Gebäudes", sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. Zudem gebe es weder flächendeckende Kontrollen der Ausweise noch verpflichtende Vorgaben für die energetische Sanierung der Gebäude. Petrich: "Der
Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro drohen Hausherstellern ohne Energieaudit Ökologie Technik Verbraucherberatung 15. Februar 2020 Werbung Best Practice: Energieaudit beim Fertighaushersteller (WK-intern) - Seit 2019 steht die Wiederholung des Energieaudits nach 16247-1 EDL-G an. Das erste verpflichtende Energieaudit mussten Unternehmen in 2015 nachweisen. Gemäß der Vier-Jahres-Pflicht müssen betroffene Unternehmen nun wieder ein Energieaudit nachweisen, sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Die Streif Haus GmbH geht mit gutem Beispiel voran und hat ihr Energieaudit bereits erfolgreich abgeschlossen. Seit 90 Jahren und mit über 85.000 verwirklichten Eigenheimen gehört die Streif Haus GmbH zu den führenden Fertighausherstellern Deutschlands. Die STREIF-Häuser sind nicht von der Stange, sondern werden speziell für den Kunden „maßgeschneidert“ und gebaut. „Für uns als mittelständisches Unternehmen
TÜV Rheinland: Gute Vorbereitung auf Energieaudits spart Zeit Aktuelles Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 31. Mai 2019 Werbung Energieaudits sind seit 2015 für große Unternehmen verpflichtend. Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes Qualitätsanforderungen gestiegen Maßnahmenplan inklusive (WK-intern) - Als groß wird ein Unternehmen bezeichnet, wenn es mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sowie entweder einen Umsatzerlös von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro und mehr erreicht. Alle vier Jahre, so ist es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgelegt, müssen die Audits wiederholt werden. Das bedeutet, dass viele Energieaudits 2019 und 2020 fällig werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Anfang Februar 2019 einen neuen Leitfaden für diese Prüfungen herausgegeben. „Aus den neuen Vorgaben des BAFA ergeben sich Änderungen bei der Durchführung der Audits“, sagt
Unternehmen drohen Rückforderungen bei Beihilfen Mitteilungen 27. April 2017 Werbung ISPEX: Unternehmen in Schwierigkeiten verlieren Steuerbegünstigungen für Energie (WK-intern) - Bayreuth. Gerät ein Betrieb in eine wirtschaftliche Schieflage, drohen Rückforderungen für vom Staat gewährte Steuervergünstigungen für Energie. Grund dafür ist der Umstand, dass solche Vergünstigungen für Unternehmen dann als unerlaubte staatliche Beihilfen gelten. Geschäftsführer von Unternehmen, die steuerliche Vergünstigungen für Energie in Anspruch nehmen, müssen daher zu jeder Zeit den wirtschaftlichen Zustand ihres Unternehmens analysieren und bewerten. Darauf weisen die Regulierungsexperten des Energiedienstleisters ISPEX aus Bayreuth hin. Geschäftsführung ist bei staatlichen Beihilfen in der Pflicht Treten in einem Unternehmen wirtschaftliche Probleme auf, konzentriert sich die Geschäftsführung meist auf die Behebung der Krise. Dabei gerät oft
Zum Beispiel die Energieaudits Mitteilungen Ökologie 3. Januar 201721. Februar 2019 Werbung Woran scheitert der Bürokratie-Abbau im Detail? (WK-intern) - Darüber informierte sich der Industrie- und Umweltausschuss der IHK jüngst in Wächtersbach. Mark Becker, Referatsleiter Betriebliches Energiemanagement beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin zeigte eindrucksvoll auf, wie sich gut gemeinte, aber schlecht verwirklichte Gesetze im Detail auswirken. Becker beleuchtete dies anhand der Energieeffizienzrichtlinie der EU aus dem Dezember 2012. Diese verlangt, dass bis zum Jahr 2020 der Primärenergieverbrauch in der EU um 20 Prozent sinken soll. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie höchst unterschiedlich umgesetzt, wobei die Bundesregierung es den deutschen Unternehmen unnötig schwer gemacht hat. Erst passierte jahrelang nichts, dann kam im Frühjahr
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G Erneuerbare & Ökologie Technik 27. Juli 2016 Werbung Schwerpunktthema Managementzertifizierung - Das SKZ auf der K 2016 (WK-intern) - Um die europäischen Energieeinsparziele zu erreichen ist die Energieeffizenzrichtlinie 2012/27/EU im Dezember 2012 in Kraft getreten. Deutschland hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hierzu wurde das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im April 2015 angepasst. Das Gesetz richtet sich an sogenannte „Nicht-KMU“, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, der Branche oder dem Energieverbrauch. Nur Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten und kommunale Regiebetriebe wurden ausgeschlossen. Viele Unternehmen wissen nicht um die Dringlichkeit zur Umsetzung der Vorgaben. Bis zum 5. Dezember 2015 war es möglich, die gesetzlichen Vorgaben durch eine termingerechte Durchführung eines sogenannten „Energieaudits
Energieeffizienz und professioneller Einkauf senken Energiekosten Mitteilungen 27. April 2016 Werbung Deutsche Energie: Energieeffizienz ist eine tragende Säule der Energiewende und bringt wirtschaftliche Vorteile (WK-intern) - Viele Unternehmen sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet, entsprechende Energieaudits durchzuführen. Für Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen ist jedoch die Kombination aus effizientem Energieeinsatz und professionellem Energieeinkauf der richtige Weg, um die Energiekosten zu senken. "Die Energieeffizienz ist eine der tragenden Säulen der Energiewende, die durch die Diskussionen um den Ausbau der Erneuerbaren Energien aber oft in den Hintergrund tritt", stellt Energieexperte Olaf Ruppe von der DEG Deutsche Energie GmbH fest. Um die Energiekosten zu senken, gebe es sehr gute Lösungen auf dem Gebiet der Energieeffizienz und des Energiemanagements. "Die Unternehmen sollten
BMWi bestätigt Ermessensspielraum des BAFA für Zeitraum des Durchführens von Energieaudits Erneuerbare & Ökologie 29. Januar 2016 Werbung Das BMWi erkennt an, dass die Beraterkapazitäten nicht ausreichend waren, um alle betroffenen Unternehmen bis zum 05.12.2015 mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247 zu versorgen (WK-intern) - Dies wird in einem Schreiben vom DIHK (850290) bestätigt. Wer dem BAFA glaubhaft darlegen kann, dass er aufgrund der knappen Beraterkapazitäten kein Energieaudit durchführen konnte, kann dies i.d.R. noch bis Ende April bußgeldfrei nachholen. Das BMWi weist jedoch darauf hin, dass der Ermessensspielraum des BAFA mit der Dauer der Fristüberschreitung sinkt. Die Kapazitäten von Beratungsunternehmen sind nach wie vor knapp. Zudem ist das Nachweisen ausreichender Angebotsanfragen an Beratungsunternehmen für ein Energieaudit in 2015 gegenüber dem BAFA
Fristablauf der Energieauditpflicht: Was nun? Mitteilungen 9. Dezember 2015 Werbung In den meisten EU-Staaten ist die Umsetzungsfrist zur Durchführung eines Energieaudits nach Artikel 8 EED am 5. Dezember 2015 abgelaufen! (WK-intern) - Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) wurde am 4. Dezember 2012 mit dem Ziel verabschiedet Energieeinsparungen durch systematische Effizienzsteigerung zu generieren. Die Richtlinie gab hierfür den Rahmen vor, innerhalb dessen die nationalstaatlichen Umsetzungen zu erfolgen hatten. In Deutschland wurde die Energieauditpflicht gem. Art. 8 EED erst im März 2015 mit der Novellierung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Auch in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten erfolgte die Implementierung in nationales Recht meist verspätet. Die konkreten Ausgestaltungen divergieren im Detail sehr stark voneinander. Im
Verpflichtende Energieaudits bis zum 5. Dezember 2015 Mitteilungen 10. August 2015 Werbung IHK richtet Informationsveranstaltung am 15. September aus (WK-intern) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet eine kostenfreie Informationsveranstaltung zu verpflichtenden Energieaudits aus. Sie findet am Dienstag, 15. September, 16 bis 19 Uhr, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt. "Die Zeit drängt", sagt IHK-Ansprechpartnerin Magdalena Poppe: "Für alle größeren Unternehmen werden ab dem 5. Dezember 2015 regelmäßige Energieaudits zur Pflicht. Betroffen sind zunächst Unternehmen aller Branchen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro erwirtschaften. Bei der Einordnung sind aber auch sogenannte Partnerunternehmen bzw. verbundene
Was kommt mit der Einführung von Energieaudits auf Unternehmen und Berater zu? Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 29. Mai 2015 Werbung Energieaudits nach DIN-EN 162473 – Was kommt auf Unternehmen und Berater bis zum 5. Dezember 2015 zu? (WK-intern) - Referenten von dena, BAFA, BfEE, DENEFF, Energieagentur NRW, DEnBAG u.a. beantworten in einer Infoveranstaltung des Haus der Technik, Essen, am 24. Juni 2015 aktuelle Fragestellungen Essen - Der Bundesrat hat am 6.3.2015 das „Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (EDL-G) beschlossen. Das auf einer EU-Verordnung basierende Gesetz schreibt Nicht-KMUs verpflichtende Energieaudits vor, die bis zum 5. Dezember 2015 erfolgen und alle vier Jahre erneuert werden müssen. Für die aktuellen Themen: Marktentwicklung für Energiedienstleistungen: quo vadis?, EDL-G 2015: Gesetzliche Rahmenbedingungen und administrative Umsetzung, Qualität von Energieaudits, EDL-G -