Erdgasleitungs-Abschreibung: Netzbetreibern wird erheblich kürzere Nutzungsdauern als bisher eingeräumt Aktuelles Behörden-Mitteilungen Technik 17. Juli 2024 Werbung Festlegungsentwurf zur Anpassung der Abschreibungsmodalitäten im Gassektor (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Festlegungsentwurf zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen veröffentlicht (KANU 2.0). Anpassung der Abschreibungsmodalitäten Die Festlegung flankiert regulatorisch die Gasnetztransformation. Mit KANU 2.0 werden für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten weitgehend flexibilisiert. Denn es ist zu erwarten, dass bei abnehmenden Nutzerzahlen die Kosten nicht in gleichem Maße sinken. Dann würden die verbleibenden Nutzer ohne die vorgeschlagene Anpassung über die Zeit immer höhere Entgelte zu tragen haben. Mit der Flexibilisierung der Abschreibungsmodalitäten können die Netzbetreiber Kosten nun zeitlich so auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte bis 2045 verteilen, dass
Heizungsmodernisierung: Fast jedes zweite Gebäude mit Ölheizung lässt sich sofort auf Gas umstellen Bioenergie Mitteilungen 12. August 2019 Werbung BDEW-Studie „Wie heizt Deutschland?“ (WK-intern) - Kapferer: Vorgeschlagene Abwrackprämie für Ölheizungen richtiger Ansatz / Steuerliche Abschreibung muss jetzt kommen Fast die Hälfte der 5,8 Millionen Gebäude, die noch durch eine Ölheizung versorgt werden, liegen im gasberohrten Gebiet. Das bedeutet, dass mindestens 2,1 Millionen dieser Gebäude schnell und unkompliziert mit einer Gasheizung modernisiert werden könnten, weitere 510.000 Gebäude ließen sich an das Fernwärmenetz anschließen. So die ersten Ergebnisse der repräsentativen Studie „Wie heizt Deutschland?“, die das Marktforschungsinstitut prolytics im Auftrag des BDEW Anfang dieses Jahres durchgeführt hat. Über 14 Millionen Tonnen CO2 ließen sich alleine durch diese Maßnahme einsparen. Würde man alle Ölheizungen durch moderne
BDEW zur Gebäudesanierung und zum Wärmemarkt: Steuerliche Abschreibung ist überfällig Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 29. April 2019 Werbung Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (WK-intern) - "Wir brauchen endlich eine steuerliche Abschreibung für energetische Gebäudesanierungen, um das gewaltige CO2-Einsparpotenzial im Wärmemarkt zu heben. Die Bundesländer waren in den vergangenen Jahren hier der entscheidende Bremsklotz. Deshalb ist es gut, dass NRW und Bayern jetzt einen Vorschlag vorlegen. Die Bundesregierung sollten den Vorschlag jetzt sehr ernsthaft prüfen und schnell im Sinne energieeffizienter Gebäude handeln. Der Gebäudebereich soll laut Sektorziel im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen. Das bedeutet eine Minderung um etwa 66 Prozent gegenüber 1990. Um die Klimaziele im Wärmemarkt zu schaffen, brauchen wir dringend eine Modernisierungsoffensive. Die jetzige
Netzgipfel: Netzausbau beschleunigen – unnötige Kostensteigerungen vermeiden Erneuerbare & Ökologie Technik Verbraucherberatung 20. September 2018 Werbung Zum heutigen „Netzgipfel“ von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Bundesländern erklären der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK): BDEW und DIHK fürchten weitere Kostensteigerungen beim Netzausbau / Foto: HB (WK-intern) - Peter Altmaier hat den Netzausbau zur Chefsache erklärt. Das ist gut so. Es braucht eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine enge Koordination zwischen Bund und Ländern. Deshalb begrüßen wir den Netz-Gipfel ausdrücklich. Der beschlossene Netzausbau muss schleunigst erfolgen, sonst erreichen wir unsere Klimaschutzziele nicht und die durch Netzengpässe verursachten Kosten steigen weiter. Ziel muss es sein, Abgaben, Umlagen und Steuern zu reduzieren, um Unternehmen und
Abgeschrieben wird nun anders – 50 Jahre AfA für Blockheizkraftwerke? Erneuerbare & Ökologie 15. August 2015 Werbung Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) können den auf die Stromerzeugung entfallenden Kostenanteil der BHKW-Anlage künftig nur noch über 50 Jahre abschreiben - es existieren viele Ausnahmen, aber auch viele ungeklärte Sachfragen. (WK-intern) - In den letzten Wochen machte eine Meldung über eine neue Regelung bei der Abschreibung für BHKW-Anlagen die Runde. In dieser Meldung wurde u. a. darüber berichtet, dass BHKW-Anlagen zukünftig auf 50 Jahre abgeschrieben werden müssen. Schon in der Vergangenheit wurde man bei der Wahl der steuerlichen Abschreibungszeit von Blockheizkraftwerken (BHKW) aufgrund verschiedener Vorschriften verwirrt. Die für die Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen maßgebliche VDI-Richtlinie 2067 gab einen Wert von 15 Jahren vor, die