Werbung Ausschreibungen für Aufdach-Solaranlagen und Biomasseanlagen zum 1. Oktober 2026 Behörden-Mitteilungen Bioenergie Dezentrale Energien Solarenergie 3. November 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden sowie Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2026 veröffentlicht. (WK-intern) – „Der Umfang an eingereichten Geboten ist bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen gegenüber der Vorrunde deutlich gestiegen. Das ausgeschriebene Volumen konnte annähernd gedeckt werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei der Biomasseausschreibung lag das eingereichte Gebotsvolumen erneut unter dem Ausschreibungsvolumen.“ Deutlich gestiegene Gebotsmenge bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen Bei einer ausgeschriebenen Menge von 296 Megawatt (MW) wurden 177 Gebote mit einer Gebotsmenge von 347 MW eingereicht. Im Vergleich zur Vorrunde im Juni 2026 mit einer Gebotsmenge von 238 MW ist die eingereichte Gebotsmenge damit deutlich gestiegen. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde 34 Gebote mit einem Volumen von 58 MW vom Zuschlagsverfahren ausschließen. Es wurden 143 Gebote mit einem Volumen von 288 MW zum Zuschlagsverfahren zugelassen und bezuschlagt. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte reichen von 8,50 ct/kWh bis 10 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 9,67 ct/kWh auf dem Niveau des Wertes der Vorrunde (9,72 ct/kWh). Die meisten Zuschläge entfallen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (66 MW, 38 Zuschläge), gefolgt von Hessen (30 MW, 11 Zuschläge), Brandenburg (28 MW, 14 Zuschläge), Niedersachsen (27 MW, 16 Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (19 MW, 6 Zuschläge). Rückläufiges Volumen bei Ausschreibung für Biomasseanlagen Die Ausschreibung für Biomasseanlagen war wie in der vorherigen Gebotsrunde unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 617 MW wurden 328 Gebote mit einer Gebotsmenge von 442 MW eingereicht. Aufgrund der Unterzeichnung musste die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen nach den gesetzlichen Vorgaben reduzieren. Das bedeutet, dass Zuschläge nur im Umfang von 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote erteilt werden konnten. Daher konnte die Bundesnetzagentur 244 Geboten mit einer Zuschlagsmenge von 319 MW einen Zuschlag erteilen. 39 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 13,95 ct/kWh und 19,80 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 18,75 ct/kWh. Das größte Zuschlagsvolumen ergibt sich für Gebote für Standorte in Niedersachsen (85 MW, 66 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Bayern (61 MW, 46 Zuschläge), Schleswig-Holstein (40 MW, 21 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (33 MW, 15 Zuschläge). 24 Prozent des bezuschlagten Volumens wurde für Neuanlagen und 76 Prozent für Bestandsanlagen, die eine Anschlussförderung erhalten, erteilt. In den letzten Gebotsrunden ist der Umfang an Neuanlagenspürbar angestiegen. Weitere Informationen Informationen zu den Gebotsterminen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar unter: Solaranlagen: www.bundesnetzagentur.de/1114816 und Biomasse: www.bundesnetzagentur.de/1114810 PM: Bundesnetzagentur Pressebild: Dienstgebäude in Bonn / © : Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:100 Tage Prämie für Ölheizungs-Tausch: Neues Förderprogramm noch wenig bekanntDBFZ veröffentlicht Hintergrundpapier zu Auswirkungen der Novellierung des EEG 2014Neue Photovoltaik-Module mit optimaler Anpassung an das Sonnenspektrum schaffen über 21 % Wirkungsgr...