Werbung Ad hoc Statement zum Kabinettsentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Windenergie Windparks Wirtschaft 3. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das Bundeskabinett hat einen Kabinettsentwurf beschlossen zur Novelle des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG). (WK-intern) – BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser kommentiert: „Die Bundesregierung hat in ihrem Kabinettsbeschluss die Hinweise aus der Branche leider nur in Teilen aufgenommen. Die von der Branche priorisierten Differenzverträge (Contract for Difference, CfD) – die niedrige Marktpreise ausgleichen und im Gegenzug hohe Gewinne abschöpfen – sollen laut dem aktuellen Entwurf nicht konsequent eingeführt werden. Stattdessen ist ein Zwei-Stufen-Modell geplant, bei dem die Betreiber im ersten Schritt das komplette Vermarktungsrisiko tragen und erst im zweiten Schritt ein CfD greift. Diese Regelung macht betriebswirtschaftliche Planungen unsicherer und schreckt im Zweifelsfall Investoren ab. Positiv sehen wir das Bekenntnis, am Ausbauziel von 70 GW bis 2045 festzuhalten. Allerdings muss beim Ausschreibungsdesign weiterhin nachgebessert werden, wenn Deutschland sein Offshore-Ausbauziel erreichen und industrielle Wertschöpfung in Deutschland und Europa sichern will. Wir haben bereits zwei Jahre beim Offshore-Ausbau verloren. Wir appellieren an die Abgeordneten, hier im parlamentarischen Prozess die richtigen Weichen zu stellen.“ PM: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. Offshore-Windanlagen-Transport auf dem Kaiser-Wilhelm-Kanal / Foto: HB Weitere Beiträge:Ausbau der Windenergie an Land sichert EnergiewendeCentralschweizerische Kraftwerke AG baut grösstes Windkraftwerk der ZentralschweizDer Auftragsbestand von Siemens Gamesa spiegelt die Dynamik der erneuerbaren Energien wider