Bundesregierung klammert sechs Millionen Haushalte im überwiegend ländlichen Raum aus der Wärmeversorgung der Zukunft aus Behörden-Mitteilungen Bioenergie Ökologie Technik Verbraucherberatung Wasserstofftechnik 13. Februar 202113. Februar 2021 Werbung Deutscher Verband Flüssiggas zu Wasserstoffplänen der Bundesregierung (WK-intern) - "In Wärmewende jenseits des Erdgasnetzes einsteigen" "Die Pläne der Bundesregierung für den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft klammern mit ihrem Fokus auf die Nutzung des Erdgasnetzes sechs Millionen Haushalte im überwiegend ländlichen Raum aus der Wärmeversorgung der Zukunft aus." Mit diesen Worten kommentiert Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V., den Kabinettsbeschluss zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das EnWG soll die Weichen für den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft stellen. Es sei Zeit, in die Wärmewende jenseits des Erdgasnetzes einzusteigen, so Scharr. Die Förderung des Einsatzes von biogenem Flüssiggas - auf dem Markt seit 2018 -
Offene Fragen: Kurzanalyse zum Kabinettsbeschluss Digitalisierung der Energiewende Solarenergie 17. November 201516. November 2015 Werbung Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (DigEG) einige Fortschritte, aber auch noch offene Fragen. (WK-intern) - „Die Debatte ist stark auf das Thema Smart Meter verengt; wesentlicher ist aber, welchen Beitrag eine intelligente Vernetzung für eine effiziente Integration erneuerbarer Energien leisten kann“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Sonnen- und Windenergie liefern nicht nach Fahrplan Strom. Es ist daher in Zukunft notwendig, Erzeugung, Verbrauch und Speicher stärker miteinander zu verbinden. „Wir reden über Millionen von Anlagen, die nicht im Blindflug agieren können. Sie müssen miteinander kommunizieren und effizient gelenkt werden, sonst droht Chaos im Stromnetz“, betont
TenneT begrüßt Erdkabel-Gesetzesinitiative Erneuerbare & Ökologie Technik 8. Oktober 2015 Werbung TenneT will seine Erfahrungen mit Erdkabeln aktiv einbringen (WK-intern) - Energiewendebeschleunigung: Weichen stellen für schnelle Planung und Genehmigung von Gleichstrom-Erdkabelprojekten Vorsichtige Erweiterung bei Einsatz von Erdkabeln im Wechselstrombereich "Wir begrüßen den Vorrang für Erdkabel bei Gleichstrom-Projekten. Das ist eine Chance für mehr Akzeptanz des notwendigen Netzausbaus, die wir nutzen möchten", erklärte heute Lex Hartman, Mitglied der Geschäftsführung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH. Das Bundeskabinett hat heute Änderungen zahlreicher energierechtlicher Vorschriften zugestimmt, darunter auch neuen Vorgaben zum Einsatz von Erdkabeln beim Ausbau des Übertragungsnetzes im Wechselstrom- und Gleichstrombereich. Zu der vorgesehenen Ausweitung der Pilotprojekte für Wechselstrom-Erdkabel sagte Hartman: "Wir brauchen Pilotprojekte, um den Einsatz
Forderungspapier: Eigenverbrauch in EEGNovelle 2014 Dezentrale Energien 22. Mai 2014 Werbung Erkner - Belastung des Eigenverbrauchs stoppen Die Verfügbarkeit kostengünstiger, dezentraler Stromerzeugungstechnologien eröffnet vielen Haushalten und Unternehmen die Möglichkeit, den von ihnen verbrauchten Strom teilweise selbst zu produzieren. Angesichts stetig steigender Strompreise gewinnt dieser sogenannte Eigenverbrauch zunehmend an wirtschaftlicher Attraktivität. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass beim Eigenverbrauch die typischerweise auf den Netzbezug erhobenen Steuern und Abgaben, wie etwa die EEG-Umlage entfallen. (WK-intern) - Nach dem Willen der Bundesregierung soll sich das künftig ändern. Der Kabinettsbeschluss zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, dass auf Eigenverbrauch aus neuen Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen künftig eine EEG-Umlage in Höhe von 50 Prozent (15 Prozent bei Teilen des produzierenden
Das Ende der Windkraft in Bayern: Seehofer macht Ernst Bayern Windenergie Windparks Wirtschaft 10. April 2014 Werbung Seehofer macht Ernst: Länderöffnungsklausel bedeutet Ende der Windkraft in Bayern Das Bundeskabinett und die Bayerische Staatsregierung haben gestern den Ausstieg aus jeglicher vernünftigen Windkraftplanung eingeleitet und das Ende eines substanziellen Ausbaus der Windkraft in Bayern, aber prinzipiell auch bundesweit beschlossen. (WK-intern) - Mit ihrem gestrigen Kabinettsbeschluss zur Einführung einer 10H-Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung (was Abstände von 2.000 Meter und mehr bedeutet) erklärt die Bayerische Staatsregierung das Ende eines substanziellen Ausbaus der Windkraft in Bayern und überlässt die Rettung den Kommunen. Klar ist, dass mit Abständen von 2.000 Metern von der Wohnbebauung nicht mehr genügend geeignete Flächen übrig bleiben würden, und zudem der
Freie Wähler sind für die kommunale Entscheidungskompetenz beim Ausbau der Windenergie Mitteilungen Produkte Windenergie Windparks Wirtschaft 24. August 2013 Werbung (WK-intern) - Aiwanger: Kommunen müssen mit den Bürgern die Energiewende organisieren – jährlicher Richtungswechsel durch Staatsregierung nicht hinnehmbar Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, übt scharfe Kritik am jüngsten Kabinettsbeschluss zur Windkraft. Darin werden die Kommunen angewiesen, in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einer von Sachsen und Bayern angestrebten Verschärfung der Abstandsregelungen für Windkraftanlagen, nur noch Anlagen zuzulassen, die diese eventuellen neuen Vorgaben einhalten. Abweichende Planungen sollten zurückgestellt werden. Der Bayerische Städtetag hat diese Anweisung in einer Stellungnahme bereits als „rechtlich sehr fragwürdig“ bezeichnet und vor einer Blockade des Ausbaus der Windenergie gewarnt. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung könnten bis zu zwei
Anhörung zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen vor dem Finanzausschuss Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 10. September 201210. September 2012 Werbung (WK-intern) - Berlin - Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. In einer Sitzung des Ausschusses am Montag einigten sich die Fraktionen darauf, dass die Anhörung am Montag, den 15. Oktober 2012 stattfinden wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1.