Werbung Verbändeanhörung zur Novelle des WindSeeG endet heute Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 17. August 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Weichen fürs WindSeeG richtig stellen (WK-intern) – Heute endet die Verbändeanhörung zur Novelle des Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (WindSeeG). Der BEE mahnt, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Weichen richtig für einen resilienten Offshore-Sektor zu stellen. Fehlsteuerungen im Ausschreibungsdesign haben dazu geführt, dass die Ausschreibungsrunde für Windenergie auf See im vergangenen August ohne Gebote blieb und in diesem Jahr überhaupt keine Ausschreibungen stattfinden können. Die Branche hatte seit Jahren davor gewarnt, dass das Ausschreibungsdesign den Anforderungen der Projekte nicht gerecht wird. “Die Warnungen aus der Praxis wurden ignoriert, das Ergebnis ist bekannt. Trotz der aktuellen Verzögerungen ist es jedoch noch nicht zu spät, das Ausbauziel von 70 GW 2045 zu erreichen Dafür braucht es aber dringend einen international wettbewerbsfähigen und belastbaren Investitionsrahmen. Das heißt, zweiseitige Differenzverträge statt dem bisherigen System ungedeckelter, negativer Gebote und einen klaren Fokus auf die Projektrealisierung”, kommentiert Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. “Die vorgesehene Absenkung der Mindestvolumen in den Ausschreibungen sehen wir deshalb kritisch. Die Branche braucht Verlässlichkeit, um die notwendigen Investitionen in die für den Ausbau notwendige Infrastruktur zu tätigen.” Beim Ausschreibungsdesign gelte es zudem, die im Net Zero Industry Act (NZIA) vorgesehenen Resilienzausschreibungen jetzt so auszugestalten, dass sie zielsicher die europäische Wertschöpfung im internationalen Wettbewerb stärken und der Sicherheit des Systems Rechnung tragen. Dabei müssen alle ausgeschriebenen Projekte besondere Kriterien erfüllen, darunter vor allem Vorgaben zur Cybersicherheit im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die Fähigkeit, Projekte tatsächlich und fristgerecht abzuschließen und nicht zuletzt ein Nachhaltigkeitskriterium zur CO2-Vermeidung. Zusätzlich wird für zentral voruntersuchte Flächen ein verbindliches Resilienzkriterium eingeführt, das kritische Abhängigkeiten von einzelnen Drittstaaten bei Windenergieanlagen und wesentlichen Komponenten begrenzen soll. Das entsprechende Durchführungsgesetz gilt bereits seit Oktober 2025. “Wir brauchen dringend Bewegung im Prozess. Deutschland ist spät dran mit der Umsetzung. Offshore-Windenergie kommt eine wichtige Rolle nicht nur im deutschen Energiemix zu, sie erfüllt auch eine wichtige industriepolitische Funktion. Die Offshore-Windenergie sichert Wertschöpfung in Europa und ist ein wichtiger Baustein für den Wasserstoffhochlauf. Ihr Ausbau sollte daher entschlossen verfolgt werden”, so die BEE-Präsidentin. Für eine detaillierte Analyse des Entwurfs verweist der BEE auf die Stellungnahme der Stiftung OFFSHORE Windenergie. PM: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. PB: Stellungnahme der Stiftung OFFSHORE Windenergie. / ©: BEE Weitere Beiträge:Vestas schließt Auftrag über 100 Windanlagen mit 25-jähriger Servicevereinbarung ab8 % weniger erneuerbarer Anteil am Strommix - Erneuerbaren-Bilanz rückläufigBW Ideol erwirbt 5 % der Anteile am 30 MW schwimmenden Wind-Pilotprojekt EolMed (Frankreich)