Werbung BUND-Vereins-Kritik am geplanten Effizienzgesetz im Land Erneuerbare & Ökologie Ökologie 28. Juli 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Berichte sind wichtige Grundlage für viele politische Entscheidungen Gesetzliche Zielvorgaben im Natur- und Umweltschutz müssen überprüfbar bleiben Transparenz politischer Entscheidungen ist Grundpfeiler funktionierender Demokratie Kaum Vorteile für Bürger*innen bei geplantem Bürokratieabbau (WK-intern) – Stuttgart. Der BUND Baden-Württemberg meldet scharfe Kritik am geplanten Effizienzgesetz an, das die Landesregierung noch diese Woche im Kabinett verabschieden will. In dem pauschalen Abbau aller Berichtspflichten sieht der BUND die Gefahr, dass die Grundlagen für politische Steuerung, die Überprüfbarkeit gesetzlich vereinbarter Ziele und auch die Transparenz staatlichen Handelns als demokratischer Grundpfeiler langfristig Schaden nehmen. Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND-Landesvorsitzende: „Im Umwelt- und Naturschutz muss die Regierung alle Berichte beibehalten, die zur Überprüfung von gesetzlichen Zielen im Umwelt- und Naturschutz dienen. Das gilt insbesondere für die Zielvorgaben des Biodiversitätsstärkungsgesetzes. Ohne kontinuierliche Überprüfung und Monitoring bedeutet das den politischen Blindflug bei der Umsetzung. Die Folge ist, dass das Vertrauen in die Politik und in politische Institutionen weiter geschwächt wird.“ Bei den Verhandlungen, die dem Biodiversitätsstärkungsgesetz (BioDivStG) voraus gingen, hatten die Landwirtschaftsverbände beispielsweise bei der Pestizidreduktion ordnungsrechtliche Vorgaben wie Verbote verhindert. Als Kompromiss zwischen den Interessen des Naturschutzes und der Landwirtschaft ist im Gesetz aber vereinbart, dass der Einsatz von Pestiziden um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 sinken soll. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) muss also immer wieder prüfen, wie sich der Pestizideinsatz entwickelt. Ohne ein solches Monitoring und die Berichte dazu, gibt es keine Möglichkeit die Entwicklung nachzuvollziehen und das Landwirtschaftsministerium kann nicht wissen, wie es nachsteuern muss. Das gilt genauso für weitere Ziele des Gesetzes wie den Ausbau des Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030. Sylvia Pilarsky-Grosch: „Auch wenn sich die neue Landesregierung Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung auf die Fahnen geschrieben hat, sollte sie nicht kopflos vorgehen. Wer die Erhebung und den öffentlichen Zugang zu wichtigen Daten abschafft, hat entweder etwas zu verbergen oder schlicht kein Interesse, die Umsetzung der selbst gesetzten Ziele zu überprüfen. Angesicht der katastrophalen Entwicklungen sowohl beim Klima als auch beim Verlust der biologischen Vielfalt, ist das für uns nicht akzeptabel.“ Kritisch sieht der BUND auch, dass für Bürger*innen bei den geplanten Maßnahmen kaum Vorteile entstehen. Im Gegenteil: Wo Maßnahmen nicht nachvollziehbar sind, ist keine Erfolgskontrolle, kein kritisches Nachfragen und kein Gegensteuern möglich, wenn sie ihre Wirkung verfehlen. „Wer Transparenz in diesem Ausmaß abbaut, verhindert den öffentlichen Diskurs, untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen und schadet damit langfristig auch der Demokratie im Land“, ist die Landesvorsitzende überzeugt. Hintergrund: Das „Gesetz zur Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (Effizienzgesetz)“ wurde bereits im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung vereinbart und soll noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden. Alle bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollen danach zum 31. Dezember 2027 auslaufen, wenn es keine begründete Ausnahme oder gesonderte Regelung gibt. Das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz (BioDivStG) entstand als Kompromiss von Naturschutz, Politik und Landwirtschaft auf Grundlage der Forderungen des Volksbegehrens Artenschutz „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 und ist am 31. Juli 2020 in Kraft getreten. Mehr Informationen: BUND-Analyse des Koalitionsvertrags 2026 Baden-Württemberg Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg PM:Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.Verein Weitere Beiträge:HoSt Group ersetzt Braunkohlestaub- und Gasfeuerung durch ein 25-MW-BiomassekraftwerkMAN Energy Solutions kooperiert mit Hydrogenious LOHC und Frames beim Bau von Wasserstoffspeichersys...Mit erneuerbaren Energien die Abhängigkeit vom Erdgas senken