Werbung BMWE sicher die Stromversorgung durch ein neues Gesetz und durch den Kohleausstieg Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 16. Juli 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung beschlossen (WK-intern) – Am 9. Juli ist das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) im Bundestag verabschiedet worden. Es soll die Stromversorgungssicherheit in Deutschland ab 2031 auch bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zuverlässig gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Jahr 2031. Es soll immer ausreichend Strom zur Verfügung stehen, wenn durch die witterungsabhängige und damit schwankende Stromerzeugung aus Sonne und Wind nicht genügend Strom produziert und ins Netz eingespeist werden kann. Das Gesetz sichert damit auch den gesetzlich beschlossenen Kohleausstieg bis 2038 und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die bisher stets hohe Zuverlässigkeit in der Bundesrepublik soll mit dem StromVKG für alle Bürgerinnen und Bürger und als wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft erhalten bleiben. Mit dem Gesetz wird erstmals in Deutschland ein Kapazitätsmarkt eingeführt. Grundlage dafür sind aktuelle Versorgungssicherheitsmonitorings auf nationaler und europäischer Ebene, die zeigen, dass nach dem Jahr 2030 eine Strom-Versorgungslücke entstehen könnte, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. In einem Kapazitätsmarkt erhalten Betreiber eine Vergütung dafür, dass sie Kapazitäten wie Kraftwerke, Speicher oder flexible Lasten (elektrische Verbraucher, deren Stromverbrauch verschoben oder angepasst werden kann) betriebsbereit halten. Vergütungen aus dem Kapazitätsmarkt sollen Investitionen anreizen Bisher wurden Kraftwerke ausschließlich für die von ihnen tatsächlich produzierte und verkaufte Strommenge bezahlt (Energy-Only-Markt). Perspektivisch werden die Markterlöse des Energy-Only-Marktes im Rahmen der Transformation des Stromsystems jedoch volatiler und weniger verlässlich. Die Vergütungen aus dem Kapazitätsmarkt sollen daher Investitionen in neue Kapazitäten anreizen und die Finanzierungslücke für die Bereitstellung der Kapazität decken. Dadurch werden ausreichend Kapazitäten verfügbar sein, um die Last jederzeit und zuverlässig zu decken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das StromVKG setzt zunächst einen Rahmen für die Sicherung des Kapazitätsbedarfs im Jahr 2031. Ab 2032 soll sich dann ein umfassender Kapazitätsmarkt anschließen. So soll jederzeit die gesamte elektrische Leistung zur Verfügung stehen, die benötigt wird, um den hohen Versorgungssicherheitsstandard in der Bundesrepublik einzuhalten. Der notwendige Bedarf an Kapazitäten wird dabei durch wettbewerbliche Ausschreibungen gedeckt. Der Kapazitätsmarkt sichert die Verfügbarkeit der Kapazitäten, ihr Einsatz orientiert sich dagegen wie bisher an den Signalen des Strom-Großhandels. Die Ausschreibungen des Kapazitätsmarkts sind für 2026, 2027 und 2029 vorgesehen. Bereitstehen müssen die Kapazitäten vom 1. November 2031 bis zum 30. Oktober 2032. Ausschreibungen legen Fokus auf neue Langzeitkapazitäten Die Ausschreibungen legen zunächst einen Fokus auf neue Langzeitkapazitäten. In diesen Ausschreibungen bestehen spezielle Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Anlagen. Es ist vorgesehen, dass die Anlagen über einen längeren Zeitraum unterbrechungsfrei Strom bereitstellen können müssen. Dies soll sicherstellen, dass Kapazitäten, die den Zuschlag erhalten, auch in Dunkelflauten (Wetterlagen, die zu einer geringen Stromerzeugung aus Wind und Sonne über mehrere Tage führen) Versorgungssicherheit gewährleisten können. Insbesondere Gaskraftwerke haben in diesem Ausschreibungssegment gute Zuschlagschancen. Konkret sollen zu Beginn in zwei Ausschreibungen jeweils 4,5 Gigawatt (also insgesamt neun Gigawatt) ausgeschrieben werden, was etwa 20 Kraftwerken entspricht. Für Mai 2027 ist eine weitere Auktion für zwei Gigawatt an neuer Erzeugungskapazität vorgesehen. Für diese Ausschreibung ist kein Langzeitkriterium mehr vorgesehen. In den Ausschreibungen müssen die Anlagen über einen Zeitraum von 15 Jahren „verfügbar gehalten“ werden. Soweit es sich bei den bezuschlagten Kapazitäten um neue Kraftwerke handelt, müssen diese „Wasserstoff-ready“ sein und ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden. Netzbonus für die ersten beiden Ausschreibungen vorgesehen Ziel in den beiden ersten Ausschreibungsrunden ist es auch, eine für das Gesamtsystem möglichst optimale regionale Verteilung der neuen Kraftwerkskapazitäten zu erreichen. Daher sieht das Gesetz für die ersten beiden Ausschreibungsrunden eine regionale Steuerung (Netzbonus) vor. Mit dem Netzbonus gelingt im StromVKG ein ausgewogener Kompromiss zwischen wettbewerblichen Verfahren und regionaler Steuerung. Der Netzbonus stärkt das Marktprinzip, denn die regionale Steuerung setzt erst ein, wenn diese auch benötigt wird, um eine zielgerichtete Verteilung zwischen Anlagen im netztechnischen Süden und im netztechnischen Norden zu sichern. Entsprechend den Systembedarfen sollen ein Drittel der Kraftwerke im Norden und zwei Drittel im Süden errichtet werden. Der erste Gebotstermin ist der 8. September 2026. Weiterführende Informationen: BMWE-Pressemitteilung: „Meilenstein für die Versorgungssicherheit: Kapazitätsmarkt sichert zukünftig die Stromversorgung ab“ Pressemitteilung der Bundesregierung: „Für eine verlässliche Stromversorgung – auch in Zukunft“ Informationen der Bundesnetzagentur zu Ausschreibungen nach dem StromVKG PM: BMWE PB: Katherina Reiche / ©: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Weitere Beiträge:Neues Eckpunkte-Papier des BRM Bundesverband Regenerative Mobilität e.V..Energiefragen: Rösler empfängt schweizerischer Bundesrätin Doris LeuthardPhotovoltaik ► umweltfreundliche Energie mit Förderung