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EU Automotive Package limitiert erneuerbare Kraftstoffe

PB: die eFuel Alliance spricht sich mit ihrem Positionspapier für eine Modernisierung der Energiesteuerrichtlinie (ETD) aus
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Mit dem vorgestellten Automotive Package verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie mit den europäischen Klimazielen in Einklang zu bringen.

(WK-intern) – Trotz diverser Strategiedialoge und Automobilgipfel wurde dieses Ziel verfehlt.

Das Potenzial aller klimafreundlichen Technologien muss dringend gehoben werden.

Bislang gilt: 100 % weniger Emissionen am Auspuff ab 2035. Das führt zu einem de facto Verbot für Neuzulassungen von Verbrennerfahrzeugen.

Für Automobilhersteller wird nun eine Flexibilitätsoption von 10 % ab 2035 eingeführt. 90 % der Emissionen müssen weiterhin am Auspuff vermieden werden. Die verbleibenden 10 % können über den Einsatz von CO2-reduzierten Materialien, z. B. grünem Stahl (bis zu 7 %) und durch den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen (bis zu 3 %) erfüllt werden. Diese Differenzierung ist ein erster Schritt in Richtung einer Lebenszyklusbetrachtung von CO2-Emissionen. 

Gleichwohl bleibt die Wirkung des Pakets limitiert. Die weiteren Erfüllungsoptionen treten schon ab 2035 in Kraft, die Obergrenze von 3 % für erneuerbare Kraftstoffe entfaltet keine Anreize für den Markthochlauf erneuerbarer Kraftstoffe und limitiert den Markt künstlich. 

„Die EU-Kommission heizt das Entweder-oder in der Antriebsdiskussion erneut an“, kritisiert Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer der eFuel Alliance. „Statt eine wirtschafts- und klimapolitische Signalwirkung zu entfalten, ignoriert der jetzige Vorschlag allerlei Potenziale. Der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen muss jetzt ermöglicht werden, nicht in zehn Jahren. Europa braucht einen integrierten Ansatz, der innovativen Technologien den Zugang zum Markt ermöglicht und Investitionen langfristig absichert.“ 

„Die EU-Kommission hat einen klaren Auftrag erhalten. Seit zwei Jahren soll für mit erneuerbaren Kraftstoffen angetriebene Verbrenner eine eigene Fahrzeugklasse definiert werden. Jetzt gibt es eine detaillierte, neue Fahrzeugkategorie für kleine, batterieelektrische Fahrzeuge. Dasselbe Engagement wünschen wir uns ausdrücklich für erneuerbare Kraftstoffe“, plädiert Diemer.

Die eFuel Alliance fordert vier zentrale Punkte, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren angepasst werden müssen:

  1. Erweiterung der Definition zulässiger erneuerbarer Kraftstoffe: Alle gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) konformen Kraftstoffe müssen einbezogen werden. Eine Beschränkung auf eFuels und fortschrittliche Biokraftstoffe beschneidet Investitionen und Marktvielfalt. 
  2. Sofortige Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe: Der Anreizmechanismus für den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe muss unverzüglich in Kraft treten, um bestehende Produktionskapazitäten zu aktivieren und Planungssicherheit für neue Projekte zu schaffen. 
  3. Aufhebung der 3 %-Obergrenze: Ein technologieoffener Ansatz erfordert flexible Quotenregelungen, die Marktentwicklung und Innovationsdynamik widerspiegeln. Eine pauschale Beschränkung hindert Investitionen und verlängert die Transformation. 
  4. Neue Fahrzeugklasse für erneuerbare Antriebe: In Analogie zur neuen Fahrzeugkategorie M1e für kleine batterieelektrische Fahrzeuge braucht es eine eigene Klasse für Fahrzeuge, die vollständig mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden – wie bereits von der Kommission in der letzten Revision der CO-Standards angekündigt. 
PM: eFuel Alliance e.V.







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