Werbung Bundeskabinett beschließt Maßnahmenplan zu einem besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 16. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern (WK-intern) – Die Bundesregierung hat heute einen Maßnahmenplan zum besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus beschlossen. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gemeinsam vorgelegte Plan enthält Maßnahmen für eine bessere Überwachung von islamistischen Gefährdern, eine konsequentere Bestrafung von terroristischen Taten, ein gezielteres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und zur Verhinderung von Radikalisierung. Die Maßnahmen sind auch eine Antwort auf den islamistischen Terroranschlag in Berlin am 25. Juli 2026. Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt: „Der islamistische Anschlag im Umfeld des CSD in Berlin hat Folgen: Die Gefährderüberwachung wird verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, Messerattacken härter bestraft, die Finanzierung der islamistischen Szene angegriffen. Mit umfassenden Maßnahmen des Vereinsrechts, mit erweiterten Befugnissen der Ermittlungsbehörden und konsequenterer Nutzung der Fußfessel, härten wir unseren demokratischen Rechtsstaat. Islamismus – und alle anderen Formen des Extremismus – werden konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpft.“ Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig: „Der Anschlag auf den Berliner CSD hat erneut gezeigt: Islamistischer Terrorismus ist eine sehr ernste Gefahr für unser Zusammenleben. Wir werden unseren Rechtsstaat im Kampf gegen Extremisten und Terroristen stärken. Dabei setzen wir auf präzise Maßnahmen – für effektive Strafverfolgung und bessere Prävention. Wir werden das Terrorismusstrafrecht nachschärfen – damit die Verbreitung von IS-Propaganda und das Spendensammeln für Terrororganisationen wie die Hamas konsequent verfolgt werden können. Außerdem werden wir gesetzliche Vorkehrungen dafür treffen, dass der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Strafjustiz besser funktioniert. Und wir werden das Jugendstrafrecht anpassen: Hier geht es insbesondere um mehr Spezialisierung im Umgang mit jugendlichen Gefährdern. Ich bin überzeugt: Mit den 10 Maßnahmen machen wir Deutschland sicherer – ohne Abstriche bei Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und heute schon bewährten Instrumenten des Jugendstrafrechts.“ Der Maßnahmenplan sieht unter anderem Änderungen im Strafrecht vor. So soll beispielsweise der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86 Strafgesetzbuch) ausgeweitet werden. Auch soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, um das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke umfassender verfolgen zu können, als das bislang möglich ist. Auch bei besonders gefährlichen Körperverletzungen, insbesondere mit Messern, soll das Strafrecht nachgeschärft werden: Wer ein Messer oder ein anderes lebensbedrohliches Werkzeug bei der Tat verwendet und dadurch das Opfer in besonderem Maß gefährdet, wird in Zukunft mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu rechnen haben – solche Taten werden künftig als Verbrechen eingestuft. Der Aktionsplan sieht außerdem Änderungen im Jugendstrafrecht vor. Im Gesetz soll klargestellt werden: Bei 18–20-jährigen Straftätern müssen die Gerichte ausdrücklich begründen, wenn sie Jugendstrafrecht anwenden. Heranwachsende, die die notwendige Reife besitzen, müssen immer nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Klargestellt werden soll außerdem, dass Jugendgerichte nur dann eine Vorbewährung aussprechen dürfen, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht entgegensteht. Und auch im Erwachsenenstrafrecht soll sichergestellt werden, dass Gerichte bei einer Strafaussetzung zur Bewährung das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen. Des Weiteren soll der Informationsfluss zwischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Justizvollzugsanstalten verbessert werden. Es soll sichergestellt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden bei terroristischen und extremistischen Straftaten gefahrenabwehrrechtliche Erkenntnisse heranziehen und auch erhalten – und dass ihnen insbesondere auch alle relevanten Informationen zu den Gefährdungseinschätzungen der Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen. Der Aktionsplan zielt darüber hinaus darauf, die Polizeibehörden bei der Abwehr von terroristischen Gefahren zu stärken. So will sich die Bundesregierung etwa im Bereich des Präventivgewahrsams für bundeseinheitliche Standards einsetzen. Schließlich zielt der Maßnahmenplan auch auf eine Stärkung der Extremismusprävention. Vorgesehen ist auch eine Ergänzung bestehender Präventivprogramme. Den vollständigen gemeinsamen Maßnahmenplan finden Sie hier: www.bmi.bund.de PM: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz PB: Der islamistische Anschlag im Umfeld des CSD in Berlin hat Folgen / ©: CSU im Bundestag Weitere Beiträge:VDMA Power Systems: Strommarktdesign noch immer mit vielen FragezeichenBAFA hat 3. Bericht zum Rückbau der Kernkraftwerke veröffentlicht90 km Tihange-Menschenkette gegen Atomkraft