Werbung WAB sieht wichtige Fortschritte – und klaren Nachbesserungsbedarf beim WindSeeG Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 18. August 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Bremerhaven – Die WAB e.V. begrüßt, dass mit dem Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) nun eine konkrete Grundlage für die dringend notwendige Weiterentwicklung des Offshore-Ausschreibungssystems vorliegt. (WK-intern) – Der Verband hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung mit einer umfassenden Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Der Entwurf enthält aus Sicht der WAB wichtige Ansätze – etwa das Festhalten am Ausbauziel von mindestens 70 GW Offshore-Windenergie bis 2045, einen flexibleren Ausschreibungspfad und Verbesserungen bei Netzintegration und Verfahren. Gleichzeitig sieht der Verband bei entscheidenden Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Im Mittelpunkt muss stehen, dass ausgeschriebene Flächen nicht nur einen Zuschlag erhalten, sondern anschließend auch finanziert und tatsächlich realisiert werden können. Langfristig sollte sich der Offshore-Ausbau aus Sicht der WAB zudem stärker an der tatsächlich erzeugbaren Strommenge und den erreichbaren Volllaststunden orientieren und nicht allein an der installierten Leistung. „Es ist wichtig, dass jetzt ein konkreter Entwurf auf dem Tisch liegt und die Reform des WindSeeG vorankommt. Entscheidend ist aber, dass ein Ausschreibungssystem entsteht, das Investitionen tatsächlich ermöglicht. Nicht die Zahl der vergebenen Gigawatt ist entscheidend, sondern wie viel davon am Ende gebaut wird, vor allem unter Berücksichtigung möglichst maximaler Volllaststunden“, sagt WAB-Geschäftsführer Markus Nölke. Zu den zentralen Forderungen der WAB gehören: Ausschreibungen ab 2027 wieder verlässlich und kontinuierlich durchführen und möglichst bereits im ersten Quartal 2027 starten, einzelne Ausschreibungsflächen auf maximal 1 GW begrenzen, Ausschreibungen grundsätzlich auf zentral voruntersuchte Flächen konzentrieren, die Funktionsfähigkeit der ersten Ausschreibungsstufe sicherstellen und die zweite Stufe als belastbares Sicherheitsnetz mit Inflations- und Kostenanpassungsmechanismus ausgestalten, die Verlängerung der Regellaufzeit auf 35 Jahre mit klaren technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen flankieren, für bereits bezuschlagte Projekte ohne finale Investitionsentscheidung tragfähige Lösungen finden. Kleinere Flächen für mehr Wettbewerb und geringere Risiken Eine zentrale Forderung der WAB betrifft die Größe künftiger Ausschreibungsflächen. Einzelne Flächen sollten einen Leistungsumfang von maximal 1 GW haben. Kleinere Flächen können den Kreis potenzieller Bieter erweitern und damit den Wettbewerb stärken. Gleichzeitig wird das Risiko reduziert, dass beim Ausfall eines einzelnen Projekts große Teile des Ausbaupfads betroffen sind. Auch für die Zulieferindustrie bietet eine breitere Verteilung der Projekte bessere Voraussetzungen für kontinuierliche Auslastung und Wertschöpfung. Zentral voruntersuchte Flächen statt zusätzlicher Risiken nach dem Zuschlag Die WAB spricht sich zudem dafür aus, künftige Ausschreibungen grundsätzlich auf zentral voruntersuchte Flächen zu konzentrieren. Liegen wesentliche Informationen zu einer Fläche bereits vor der Ausschreibung vor, können Projektentwickler Risiken besser bewerten und ihre Investitionsentscheidungen auf eine belastbarere Grundlage stellen. Bei nicht zentral voruntersuchten Flächen müssen dagegen wesentliche Untersuchungen erst nach dem Zuschlag erfolgen. Das führt zu zusätzlichen Unsicherheiten und verlängert den Weg bis zur finalen Investitionsentscheidung. Aus Sicht der WAB sollte deshalb nicht allein entscheidend sein, wie früh eine Fläche ausgeschrieben werden kann. Maßgeblich muss sein, wie wahrscheinlich und wie schnell aus einem Zuschlag ein tatsächlich realisiertes Offshore-Projekt wird. PPA als Marktweg erhalten – CfD als Sicherheitsnetz Grundsätzlich positiv bewertet die WAB das neue zweistufige Ausschreibungsmodell. In der ersten Stufe wird geprüft, ob ein Offshore-Projekt ohne staatlichen Absicherungsmechanismus marktlich realisiert werden kann – beispielsweise über langfristige Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs). Erst wenn sich dafür kein Bieter findet, greift in der zweiten Stufe eine Absicherung über einen zweiseitigen Differenzvertrag (CfD). Mehrere großvolumige PPA-Abschlüsse für Offshore-Windparks in den vergangenen Monaten zeigen aus Sicht der WAB, dass dieser Marktweg grundsätzlich funktioniert und weiter gestärkt werden sollte. Für die WAB ist entscheidend, dass beide Wege funktionieren können. PPAs sind ein wichtiges Instrument, um Offshore-Windenergie direkt mit der Stromnachfrage von Industrie und anderen Abnehmern zu verbinden. Ihre bloße Erwähnung im Gesetz reicht jedoch nicht aus: Langfristige PPAs müssen für Projektentwickler, Banken und Abnehmer finanzierbar und attraktiv sein. Gleichzeitig unterstützt die WAB einen CfD als Absicherung für Projekte, die sich nicht vollständig marktlich finanzieren lassen. Dieser muss jedoch so ausgestaltet sein, dass er auch langfristig Investitionssicherheit schafft. Dazu gehört aus Sicht der WAB insbesondere ein verlässlicher Inflations- und Kostenanpassungsmechanismus. „Das zweistufige Modell bietet die Chance, Markt und Absicherung sinnvoll miteinander zu verbinden. Der PPA darf dabei aber nicht nur auf dem Papier eine Option sein. Unser Ziel ist ein System, in dem marktliche Modelle eine echte Chance haben und gleichzeitig ein belastbarer CfD greift, wenn eine rein marktliche Finanzierung nicht möglich ist“, so Markus Nölke. Die WAB sieht den Referentenentwurf als wichtigen Schritt für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie und wird den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten. Es kommt nun darauf an, den Entwurf so weiterzuentwickeln, dass er Investitionen ermöglicht, industrielle Wertschöpfung stärkt und einen verlässlichen, kontinuierlichen Offshore-Ausbau gewährleistet. Über die WAB e. V.: Die WAB ist bundesweiter Ansprechpartner für die Offshore-Windindustrie, das Onshore-Netzwerk im Nordwesten und fördert die Produktion von grünem Wasserstoff aus Windstrom. Dem Verein gehören über 200 kleinere und größere Unternehmen sowie Institute aus allen Bereichen der Windindustrie, der maritimen Industrie, der entstehenden Wasserstoffwirtschaft sowie der Forschung an. Wir vertreten über unsere Mitglieder rund 160.000 Fachkräfte. Der Windindustrie- und Wasserstoffverband WAB e.V. setzt sich als Stimme der Wertschöpfungskette für Klimaschutz mit „grüner“ Energie als Elektronen und Moleküle ein. PM: WAB e.V. PB: Herrn Markus Nölke, seit März 2024 Geschäftsführer der WAB e.V. Weitere Beiträge:Rotec bietet einen neuen Sensortester anProjektentwickler OX2 ernennt Matthias Taft zum neuen CEOStatkraft kauft Alterric 1,2 Terawattstunden Windstrom aus Windparks in ganz Deutschland ab