Werbung Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 6. August 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Präsident*in Müller: „Auf dem Weg zu mehr Flexibilität und Systemeffizienz im Strommarkt liegen wir gut im Zeitplan. (WK-intern) – Nach der heute gestarteten Konsultation wollen wir mit einer Festlegung zum Jahresende den Strommarktakteuren zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der zukünftigen Entgeltsystematik geben.“ Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Die Festlegung soll Ende des Jahres erlassen werden. Sie ersetzt ab dem Jahr 2029 die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung, die außer Kraft tritt. „Mit diesem Festlegungsentwurf machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsgerichteten Netzentgeltsystematik Strom. Damit schafft die Bundesnetzagentur frühzeitig Transparenz und klare Investitionsbedingungen für die Netznutzer. Der Festlegungsentwurf setzt die Ziele um, die wir uns zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr gesetzt haben: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken. Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen. Steigenden Kosten auf mehr Schultern zu verteilen, dabei Kosten da zu veranschlagen, wo sie entstehen“, sagt Klaus Müller, Präsident*in der Bundesnetzagentur. Bereits am 27.05.2026 hatte die Bundesnetzagentur den Stand ihrer Überlegungen der breiten Öffentlichkeit in einem Webinar vorgestellt. Die dort vorgestellten Regelungen sind nun in den finalen Festlegungsentwurf eingeflossen. Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung soll Ende 2026 erfolgen. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen in 2027. Der Festlegungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/1059162 Betroffene und Interessierte können den Festlegungsentwurf bis zum 18. September prüfen und kommentieren. Hintergrund zur Neuregelung der Netzentgeltsystematik Strom Die Regeln, nach denen die Netznutzung heute abgerechnet wird, ergeben sich ganz überwiegend aus der Stromnetzentgeltverordnung aus dem Jahr 2005. Die Verteilung dieser Kosten ist angesichts der enormen Veränderungen des Energiesystems der letzten 20 Jahre neu zu regeln. Während die Netz- und Engpassmanagementkosten steigen, tragen Teile der Netznutzer einen immer größeren Anteil, andere einen immer kleineren Anteil hiervon. Gleichzeitig erfolgt die Stromeinspeisung zunehmend volatil und Netzanschlusskapazitäten werden knapp. Die Neuregelung ist wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Die bestehenden, gesetzlichen Vorgaben (aus der Stromnetzentgeltverordnung) treten zum 31. Dezember 2028 außer Kraft. Bei den Netzentgelten geht es um ein Kostenvolumen von ca. 37 Mrd. Euro im Jahr. Sie machen ca. 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus. Bei der Systematik der Netzentgelte geht es um die Verteilung der Kosten. Zu Effizienz und Einsparungen hat die Bundesnetzagentur im letzten Jahr im NEST-Verfahren zur Anreizregulierung entschieden. Gleichzeitig sollen durch die richtigen Anreize zu netzorientiertem Verhalten Redispatch-Kosten und Netzausbaukosten gespart werden. PM: Bundesnetzagentur PB: Präsident*in Müller der Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:Verwaltungsgericht Stuttgart: Genehmigung für den Windpark Kohlenstraße ist rechtmäßigFreihandelsabkommen (TTIP) ist wichtigstes Thema auf der 10. VerbraucherministerkonferenzUmweltverbände haben nicht das geringste Vertrauen in Atommüll-Kommission