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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026

GEG verhindert Innovationen und trägt nicht zur Erreichung der Klimaziele bei / Grafik: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort.

  • Bereits zugesagte und beantragte Vorhaben sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
  • Bereits erstellte technische Projektbeschreibungen bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig.
  • Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet.

(WK-intern) – Die Bundesregierung wird Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten BEG somit weiter umfassend finanziell unterstützen.

Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch und sind gleichzeitig gut für die Konjunktur und den Klimaschutz.

Die BEG wird daher in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Sie leistet dadurch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit und notwendigen Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Baubranche.

Mit diesen Anpassungen bleibt die bestehende BEG-Förderkulisse umfassend und stabil und richtet sich gleichzeitig auf neue Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen aus. An den Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleibt das BAFA in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren der richtigen Ansprechpartner.

Keine Änderung für bereits zugesagte bzw. beantragte Vorhaben

Bereits zugesagte (bewilligte) Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Die Förderung ist verbindlich reserviert und wird auch gemäß den alten Förderbedingungen nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend zugesagt.

Bereits erstellte technische Projektbeschreibungen (TPB) bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig

Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Technische Projektbeschreibungen, die bis einschließlich 08.07.2026 generiert wurden, können bis einschließlich 20.07.2026 für Beantragung nach den bisherigen Förderkonditionen verwendet werden. Dieser Vertrauensschutz gilt für jene Antragsstellenden, die bereits TPB von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erhalten haben und noch keinen Antrag gestellt haben. Nicht verwendete TPBs verfallen nach dem 20. Juli 2026.

Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen vorzunehmen. In dieser Zeit können keine neuen TPB beim BAFA mehr erstellt werden. Dies ist wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf unserer Webseite.

PM: BAFA

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026 / Grafik: HB








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