Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026 Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Technik 10. Juli 202610. Juli 2026 Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Bereits zugesagte und beantragte Vorhaben sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Bereits erstellte technische Projektbeschreibungen bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet. (WK-intern) - Die Bundesregierung wird Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten BEG somit weiter umfassend finanziell unterstützen. Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch und sind gleichzeitig gut für die Konjunktur und den Klimaschutz. Die BEG wird daher in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Sie leistet dadurch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit