Werbung BSH greift Branchenforderung auf: Offshore-Wind-Flächen sollen optimiert werden Behörden-Mitteilungen Offshore Windenergie Windparks 23. Juni 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am 19. Juni eingeleitete Änderungsverfahren zum Flächenentwicklungsplan (FEP). (WK-intern) – Die geplanten Anpassungen sollen die Flächenplanung unter anderem durch geringere Leistungsdichten und optimierte Flächenzuschnitte stärker auf den tatsächlichen Stromertrag und die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windprojekten ausrichten. Die Änderungen betreffen auch die Flächen der erfolglosen Auktion 2025. Der BWO betont zugleich, dass eine bessere Flächenplanung mit einer Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes einhergehen muss. Mit dem Änderungsverfahren des Flächenentwicklungsplans (FEP) greift das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zentrale Forderungen der Offshore-Wind-Branche auf. Künftig soll die Flächenplanung stärker darauf ausgerichtet werden, den tatsächlichen Stromertrag von Offshore-Windparks zu erhöhen. Vorgesehen sind unter anderem geringere Leistungsdichten, wie vom BWO gefordert deutlich unter 10 MW pro Quadratkilometer, und optimierte Flächenzuschnitte, die die gegenseitige Abschattung von Windenergieanlagen reduzieren. „Dass das BSH die Flächenplanung stärker am tatsächlichen Stromertrag ausrichten will, ist ein wichtiges Signal. Wer mehr Energie aus einer Fläche herausholt und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert, schafft bessere Voraussetzungen für Investitionen in Offshore-Windenergie. Aber eine bessere Flächenplanung allein reicht nicht aus“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. „Jetzt muss die Politik das Windenergie-auf-See-Gesetz ebenso konstruktiv weiterentwickeln. Dazu gehören ein indexiertes zweiseitiges CfD-only-Modell sowie ein gesetzlich geregelter Mechanismus, mit dem wirtschaftlich nicht mehr realisierbare Projekte der Ausschreibungsjahre 2023 bis 2025 freiwillig zurückgegeben und zügig neu ausgeschrieben werden können. Nur so bleibt die Projektpipeline verlässlich und die Lieferkette erhält die Planungssicherheit, die sie für Investitionen benötigt.“ Anpassungen der Flächen ohne Gebote und Ausschreibung Für die 2025 ohne Gebote gebliebenen Flächen N-10.1 und N-10.2 schlägt das BSH drei Varianten für einen neuen Flächenzuschnitt vor. Ziel ist es, die Leistungsdichte zu verringern und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu verbessern. So sollen die Flächen für die erneute Ausschreibung im Jahr 2027 attraktiver werden. „Die Ideen für eine Aufwertung der 2025 gescheiterten Flächen zeigen, dass die Bundesregierung aus dem Scheitern richtige Konsequenzen zieht. Dabei muss sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen die verschiedenen Optionen auf die bislang vorgesehene Fläche für Offshore-Wasserstoff haben“, so Thimm. Entscheidend ist aus Sicht des BWO, dass die gewählte Lösung den größtmöglichen Stromertrag ermöglicht, wirtschaftlich tragfähige Projekte schafft und langfristig den größten Nutzen für das Energiesystem bietet. Für die Ausschreibung 2027 sind laut Änderungsantrag insgesamt vier Offshore-Windflächen mit einer Leistung von vier Gigawatt vorgesehen: N-10.1 und N-10.2 mit zusammen 2,5 Gigawatt sowie N-13.1 mit 0,5 Gigawatt und N-13.2 mit einem Gigawatt. Für die Flächen N-12.4 und N-12.5, deren Ausschreibung für 2026 ausgesetzt wurde, sieht der Änderungsentwurf hingegen zunächst keine neue Ausschreibung im Jahr 2027 vor. Das BSH will den Zeitpunkt der Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. Der BWO betont, dass die Anpassungen des Flächenentwicklungsplans den gesetzlich festgelegten Ausbaupfad der Offshore-Windenergie auf 70 Gigawatt bis 2045 unterstützen müssen. Nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz sollen ab 2027 jährlich mindestens vier Gigawatt Offshore-Windleistung ausgeschrieben werden. „Ein verlässliches Ausschreibungsvolumen ist entscheidend, damit die Lieferkette langfristig mit einer planbaren Projektpipeline rechnen kann. Nur ein kontinuierlicher Ausbau der Offshore-Windenergie schafft die Grundlage für nachhaltige Wertschöpfung und sichere Beschäftigung“, betont der BWO-Geschäftsführer. „Deshalb sollten die 2026 nicht ausgeschriebenen Kapazitäten umgehend nachgeholt werden.“ Über den BWO Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) ist die politische Interessenvertretung der Offshore-Wind-Branche in Deutschland. Wir bündeln die fachliche Expertise der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von den Herstellern über die Entwickler und Betreiber bis hin zu den Dienstleistern der Offshore-Windenergie. Für Politik und Behörden auf Bundes- und Landesebene ist der BWO zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen der Windenergie auf See. PM: BSH PB: Offshore-Wind-Flächen sollen optimiert werden / ©: BSH Weitere Beiträge:Vestas gibt Kapitalherabsetzung bekanntSüdWestStrom und ABO Wind entwickeln zukünftig gemeinsam WindparksTelefonielösung von Alcatel-Lucent Enterprise liefert robuste Kommunikation für Nordsee-Windpark