Werbung




EEÖ fordert ambitionierte EE-Ausbauziele und klare Verantwortung beim Rückbau, Recyceling und Entsorgung

Bankgarantien
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

EABG: EEÖ fordert verbindliches Bund‑Länder‑Bekenntnis

(WK-intern) – Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) kritisiert den Entwurf des EABG / Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetzes.

Nach Ansicht des Verbands fehlen verbindliche gesamtstaatliche Ausbauziele sowie eine gesetzliche Regelung zur verbindlichen Aufteilung auf die Bundesländer.

Der EEÖ fordert Zielwerte für 2030, 2035 und 2040, eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern und ein ausdrückliches Bekenntnis zu allen erneuerbaren Technologien.

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) hat den Entwurf des Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetzes (EABG) als unzureichend bewertet und fordert verbindliche Ausbauziele sowie eine klare Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern. Nach Ansicht der EEÖ schaffen unverbindliche Zielvorgaben und fehlende Verbindlichkeit nicht den notwendigen Rahmen für eine tatsächlich beschleunigte Ausweitung der heimischen Erzeugung erneuerbarer Energien.

In der von der EEÖ veröffentlichten Aussendung wird EEÖ‑Geschäftsführerin Martina Prechtl‑Grundnig zitiert: „Der rasche Ausbau erneuerbarer Energien ist die wirksamste Antwort auf fossile Preisschocks. Dafür müssen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und verbindlich zu ihren Beiträgen stehen.“ Der Verband fasst damit zusammen, dass allein formulierte, aber nicht rechtlich verankerte Zielwerte nach Auffassung der EEÖ nicht ausreichen.
Die EEÖ‑Position zum Entwurf des Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetzes (EABG)

In ihrer Stellungnahme bemängelt die EEÖ, dass der EABG‑Entwurf keine verbindlichen gesamtstaatlichen Ausbauziele enthält und keine gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Ziele auf die Bundesländer vorsieht. Die Aussendung verweist darauf, dass einige der im Anhang des EABG festgelegten Zielwerte für das Jahr 2030 in einzelnen Bundesländern bereits erreicht seien, und stellt dies als Beleg dafür dar, dass der Entwurf dem Anspruch eines Beschleunigungsgesetzes nicht gerecht werde.

Aus dieser Bewertung leitet die EEÖ konkrete Forderungen ab: ambitionierte, gesamtstaatliche Ausbauziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040, ein gesetzlich verankerter Mechanismus zur verbindlichen Verteilung dieser Ziele auf die Bundesländer sowie eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Ergänzend nennt der Verband die Sicherstellung von Beiträgen aller Bundesländer und ein ausdrückliches Bekenntnis zu sämtlichen erneuerbaren Technologien.

Wie die EEÖ die Rolle der erneuerbaren Technologien im EABG beschreibt

Die EEÖ hebt in der Aussendung die Bedeutung mehrerer erneuerbarer Technologien hervor und nennt namentlich Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, erneuerbare Gase und Speicher. Der Verband stellt diese Technologien als gemeinsam relevant für Versorgungssicherheit und Leistbarkeit dar und warnt davor, einzelne Technologien auszuschließen.

Die EEÖ argumentiert in der Meldung, dass das Ausschließen einzelner Technologien „die Versorgungssicherheit gefährdet und die Energiewende unnötig verteuert“. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband klare, sachlich begründete Kriterien bei der Ausweisung von Ausschlusszonen, damit räumliche oder technologische Beschränkungen nachvollziehbar und begründbar sind.

Begriffe und Zusammenhänge: EABG, Ausbauziele, Ausschlusszonen, Versorgungssicherheit, Leistbarkeit
Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG)

Das EABG ist der in der Aussendung benannte Gesetzentwurf, dessen Zielsetzung und Detailgestaltung Gegenstand der Kritik der EEÖ sind. In der Meldung wird explizit auf Zielwerte im Anhang des EABG verwiesen; der Verband hinterfragt dabei Form und Verbindlichkeit dieser Zielwerte und regt an, diese in eine gesetzliche Verbindlichkeit zu überführen.

Ausbauziele

In der Aussendung bezeichnet „Ausbauziele“ die angestrebten Leistungs‑ oder Erzeugungsgrößen für erneuerbare Energien zu definierten Zeitpunkten. Konkret fordert die EEÖ, dass für 2030, 2035 und 2040 gesamtstaatliche Zielwerte festgelegt werden und dass ein Mechanismus gesetzlich verankert wird, der die verbindliche Aufteilung dieser Ziele auf die einzelnen Bundesländer regelt.

Ausschlusszonen

Als „Ausschlusszonen“ bezeichnet die Meldung räumliche Bereiche, in denen der Ausbau bestimmter Technologien nicht erlaubt sein soll. Die EEÖ verlangt, dass solche Zonen auf klaren, sachlich begründeten Kriterien beruhen, damit Entscheidungen über räumliche Beschränkungen nachvollziehbar bleiben und die Auswahl von Flächen nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Versorgungssicherheit

Der Begriff „Versorgungssicherheit“ wird in der Aussendung im Zusammenhang mit der Forderung nach einem breiten Technologieportfolio verwendet. Die EEÖ nennt Versorgungssicherheit als einen Grund, warum Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, erneuerbare Gase und Speicher zusammen betrachtet werden sollten.

Leistbarkeit

„Leistbarkeit“ taucht in der Aussendung als Aspekt auf, der in Verbindung mit Technologievielfalt steht. Die EEÖ bringt in der Meldung zum Ausdruck, dass das Ausschließen einzelner Technologien nach Auffassung des Verbands zu höheren Kosten der Energiewende führen könne.

Was die EEÖ als Voraussetzungen für eine Beschleunigung beim Ausbau benennt

Ambitionierte, gesamtstaatliche Ausbauziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040.
Ein gesetzlich verankerter Mechanismus zur verbindlichen Aufteilung dieser Ziele auf die Bundesländer.
Eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sowie gesicherte Beiträge aller Bundesländer.
Ein ausdrückliches Bekenntnis zu sämtlichen erneuerbaren Technologien: Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, erneuerbare Gase und Speicher.

Klare, sachlich begründete Kriterien bei der Ausweisung von Ausschlusszonen.

Die EEÖ fasst diese Punkte als notwendige Voraussetzungen zusammen, damit das EABG ambitionierte Zielwerte mit verbindlicher Umsetzung verbinden könne. In der Aussendung wird die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern als zentrales Element hervorgehoben.

Warum die EEÖ Verbindlichkeit beim EABG fordert

Die EEÖ betont, dass unverbindliche Zielvorgaben allein nach ihrer Auffassung nicht ausreichen, um den Ausbau tatsächlich zu beschleunigen. Als konkretes Indiz nennt der Verband, dass einige der im EABG‑Anhang für 2030 genannten Zielwerte in einzelnen Bundesländern bereits erreicht seien, was laut EEÖ dem Anspruch eines Beschleunigungsgesetzes nicht gerecht werde.

Vor diesem Hintergrund sieht die EEÖ in einer verbindlichen Aufteilung der Ziele auf die Bundesländer sowie in klaren Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern wesentliche Voraussetzungen für eine abgestimmte Umsetzung. In der Aussendung wird betont, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und verbindlich zu ihren Beiträgen stehen müssten, damit die im Gesetz verankerten Ziele tatsächlich umgesetzt werden können.

Was die EEÖ mit einer gesetzlichen Aufteilung der Ausbauziele verlangt

Der Verband spricht sich für einen gesetzlich verankerten Mechanismus zur verbindlichen Verteilung von Ausbauzielen aus. Nach Darstellung der EEÖ würde ein solcher Mechanismus laut Aussendung konkret regeln, wie gesamtstaatliche Zielwerte rechtlich verbindlich den einzelnen Bundesländern zugeordnet werden sollen, sodass die Beiträge der Länder gesichert werden.

Die EEÖ fordert zudem eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern; die Aussendung stellt dies als Voraussetzung dar, damit die Umsetzung der Ziele nicht an vagen Zuständigkeiten scheitert. In der Mitteilung heißt es, dass erst durch verbindliche Zusagen und Aufgaben klare Umsetzungswege entstehen können.
FAQ zum EEÖ‑Statement und zum EABG

Wer hat die Stellungnahme veröffentlicht?

Die Stellungnahme stammt vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). In der Aussendung wird EEÖ‑Geschäftsführerin Martina Prechtl‑Grundnig als namentlich zitierte Ansprechpartnerin genannt.

Was kritisiert die EEÖ konkret am EABG‑Entwurf?

Der EEÖ zufolge fehlen im Entwurf des EABG verbindliche gesamtstaatliche Ausbauziele und eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Ziele auf die Bundesländer. Die Meldung nennt unverbindliche Zielwerte und das Ausbleiben rechtlicher Verbindlichkeit als zentrale Kritikpunkte.

Welche Zieljahre fordert die EEÖ?

Die EEÖ fordert in der Aussendung ambitionierte Ausbauziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Zudem verlangt der Verband einen gesetzlich verankerten Mechanismus zur verbindlichen Aufteilung dieser Ziele auf die Bundesländer.

Welche Technologien nennt die EEÖ ausdrücklich?

In der Aussendung werden Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, erneuerbare Gase und Speicher namentlich genannt. Die EEÖ fordert ein ausdrückliches Bekenntnis zu sämtlichen dieser Technologien und sieht sie in der Meldung als gemeinsam relevant für Versorgungssicherheit und Leistbarkeit.

Was sagt die EEÖ zu Ausschlusszonen?

Die EEÖ fordert „klare, sachlich begründete Kriterien bei der Ausweisung von Ausschlusszonen“. Damit verlangt der Verband nachvollziehbare Maßstäbe für räumliche Beschränkungen oder Verbote bestimmter Technologien, um die Entscheidungen über Flächenvergabe transparent zu halten.

An wen richten sich die Forderungen der EEÖ?

Die Aussendung adressiert die politischen Ebenen von Bund und Ländern. Die EEÖ fordert, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und verbindlich zu ihren Beiträgen stehen; konkret wird eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Ziele auf die Bundesländer gefordert.

PM: Erneuerbare Energie Österreich

EEÖ fordert ambitionierte EE-Ausbauziele und klare Verantwortung beim Rückbau, Recyceling und Entsorgung / Foto: HB








Top