Werbung Industrial Accelerator Act, erklärt von Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 4. März 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Wirtschaftliche Resilienz stärken, Wettbewerb und Kosteneffizienz sichern (WK-intern) – Mit Blick auf den von der EU-Kommission für heute angekündigten Industrial Accelerator Act, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Verbindung von europäischer Offenheit für den Handel mit einer stärkeren wirtschaftlichen Resilienz ist der richtige Ansatz. Der Schutz vor unfairem Wettbewerb, die Verringerung kritischer Abhängigkeiten – etwa bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien – sowie ein wirksamer Rahmen zur wirtschaftlichen Risikominderung sind auch für die Energie- und Wasserwirtschaft von zentraler Bedeutung. Resilienz ist vor allem dort sinnvoll, wo sicherheitsrelevante Abhängigkeiten bestehen und real verfügbare Alternativen vorhanden sind. Vergabefremde Kriterien im öffentlichen Beschaffungsrecht sieht die Energie- und Wasserwirtschaft jedoch grundsätzlich kritisch. Sie führen häufig zu zusätzlicher Bürokratie, Wettbewerbsverzerrungen und steigenden Kosten. Bei einer Reform der öffentlichen Beschaffung muss sichergestellt werden, dass für öffentliche, ausschreibungspflichtige Unternehmen kein struktureller Wettbewerbsnachteil entsteht. Insgesamt muss bei den gewählten Instrumenten auf Kohärenz und vor allem auf einfache Umsetzbarkeit geachtet werden. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas muss bei der Verabschiedung neuer Rechtsakte das Thema Bürokratieabbau eine zentrale Rolle spielen. Komplexe Vorgaben, längere Verzögerungen von Beschaffungsverfahren oder Förderausschreibungen gilt es unbedingt zu vermeiden. Besonders kritisch zu sehen ist die Vielzahl der vorgesehenen Durchführungs- und Implementierungsrechtsakte, da damit zentrale Fragen der Ausgestaltung offen bleiben. Grundsätzlich sollten unterstützende Maßnahmen engen Auflagen vorgezogen werden.“ Der BDEW ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie im europäischen Transparenzregister für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen eingetragen. Bei der Interessenvertretung legt er neben dem anerkannten Verhaltenskodex nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex nach dem Register der Interessenvertreter (europa.eu) auch zusätzlich die BDEW-interne Compliance Richtlinie im Sinne einer professionellen und transparenten Tätigkeit zugrunde. Registereintrag national: R000888. Registereintrag europäisch: 20457441380-38 Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, und seine Landesorganisationen vertreten mehr als 2.000 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Strom- und gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, über 90 Prozent des Erdgasabsatzes, über 95 Prozent der Energienetze sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland. PM: BDEW PB: Kerstin Andreae (ehemalige deutsche Politiker*innen (Bündnis 90/Die Grün*innen) und Lobbyist*innen), Vorsitzend*innen der BDEW-Hauptgeschäftsführung – Portrait Kerstin Andreae / © BDEW/Horn Weitere Beiträge:50.000 Unterschriften gegen Patente auf Pflanzen und Tiere in nur einer WocheDie Grün*innen: Ampelregierung hat sich zu wenig um den Schutz und die Neubildung von Grundwasser be...Stellungnahme des Nationalen Wasserstoffrats zum zum Inflation Reduction Act