Lesen, handeln und weiterschicken! – Ein mieser Deal zulasten der Steuerzahler Ökologie Verbraucherberatung 20. Oktober 2016 Werbung Lieber Hermann Betken, ich bin ja ein halbwegs ruhiger Mensch, aber manchmal könnte auch ich aus der Haut fahren. (WK-intern) - Gestern hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Regelung der Folgekosten der Atomkraft beschlossen. Das ist schon schlimm genug, denn damit können sich die AKW-Betreiber freikaufen und die absehbaren Kostensteigerungen bei der Atommüll-Lagerung muss die Allgemeinheit tragen – der Abschied vom Verursacher-Prinzip. Oder wie die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt: „Ein mieser Deal zulasten der Steuerzahler“. Was mich aber so richtig auf die Palme brachte, war der Auftritt von Jürgen Trittin, Co-Vorsitzender der Atom-Finanz-Kommission, im ARD-Morgen-Magazin. Zuerst argumentiert er mit dem rhetorischen Mittel der
Eon-Urteil: Die großen Klagen sind weiter anhängig Aktuelles Ökologie 6. Juli 20165. Juli 2016 Werbung Wer finanzielle Risiken auf die Allgemeinheit abwälzt, sollte nicht gleichzeitig die Hand aufhalten (WK-intern) - Zum Urteil des Landgerichts Hannover über die Eon-Klage zum Atomkraft-Moratorium 2011 erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: Das Urteil aus Hannover betrifft nur einen unbedeutenden Teil der gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Atomkraft. Die Klagen gegen die endgültige Abschaltung von acht Reaktoren im Jahr 2011 laufen vor dem Bundesverfassungsgericht weiter. Die Stromkonzerne haben jahrzehntelang Unsummen mit ihren AKW verdient. Es ist unerträglich, dass Eon, RWE und Co jetzt auch noch Milliarden vom Staat erstreiten wollen, obwohl sie sich gleichzeitig außerstande sehen, die Folgekosten der Atommüll-Produktion zu tragen und dieses Risiko
Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministerium zum heutigen EuG-Urteil zum EEG 2012 Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 10. Mai 2016 Werbung Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem heutigen Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) abgewiesen. (WK-intern) - Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Das gegenwärtig geltende EEG 2014, das die Kommission bereits im Jahre 2014 genehmigt hat, ist durch die heutige Entscheidung des EuG nicht betroffen (Klagegegenstand war ausschließlich das EEG 2012). Es kommen auch keine Erstattungsforderungen auf die Industrie zu. Das
Strategiepapier der Schweizer AKW-Lobby: Staat soll unrentable Kraftwerke kaufen News allgemein 16. April 2016 Werbung Ein Lobbyingkonzept im Auftrag des Schweizer Stromkonzerns Alpiq ist der Baseler Zeitung zugespielt worden. (WK-intern) - Das Papier soll im Detail aufführen, wie Politiker, Hochschulen, Wirtschaftsverbände und Journalisten für eine Kampagne pro Atomkraft instrumentalisiert werden sollen. Ihr Ziel ist, «durch geeignete politische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Betriebsrechnung in den Bereichen Wasserkraft und Kernkraft schnellstmöglich wieder positiv ist». Es wird deutlich, wie die Verluste des Stromkonzerns dem Bürger als Steuerzahler aufgebürdet werden sollen. Zu diesem Zweck sollen gezielt Studien verfasst werden, die verdeutlichen, wie unrentabel die Stromproduktion der AKW sei, die Stromwirtschaft solle mit einem besorgten Tenor antworten und schließen, die Stromversorgung leide und ein
Vattenfall-Tagebaue drohen weiteres Milliardengrab für die brandenburgische Steuerzahler zu werden Ökologie Verbraucherberatung 15. April 201614. April 2016 Werbung Bergbehörden haben Möglichkeit der Sicherheits-leistung nicht genutzt (WK-intern) - Wie das brandenburgische Wirtschaftsministerium in der heutigen Sitzung des Braunkohlenausschusses in Cottbus einräumen musste, könnten die Rekultivierungskosten der Tagebaue bei einem Verkauf an die tschechische EPH letztlich vom brandenburgischen Steuerzahler bezahlt werden. „Die Möglichkeit die Rekultivierung über Sicherheitsleistungen abzusichern, haben die Landesbehörden systematisch missachtet. Mit der politischen Unterstützung eines Verkaufes an EPH droht die Brandenburgische Landesregierung nun endgültig das Vermögen der Steuerzahler in Milliardenhöhe zu verschleudern. Wir haben es hier mit einem Versagen der Landespolitiker zu tun, das dem Skandal um den Pannenflughafen BER in nichts nachsteht.“ sagt René Schuster, Braunkohle-Experte des Umweltverbandes GRÜNE
Atom-Finanzen: Gesetz kommt nicht rechtzeitig vor Eon-Aufspaltung News allgemein Ökologie Verbraucherberatung 18. Dezember 2015 Werbung Unions-Fraktion verhindert Atom-Haftung der Konzerne (WK-intern) - Milliardenrisiken für Steuerzahler Zum Milliardenrisiko durch die Vertagung des Nachhaftungsgesetzes im Bundestag erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Die Bundesregierung aus Union und SPD hat den Gesetzentwurf zur Haftung der Stromkonzerne für die Folgekosten der Atomkraft extra zügig ins Parlament eingebracht, damit er noch vor der Aufspaltung des Eon-Konzerns zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Jetzt hat die Unionsfraktion im Bundestag genau dies verhindert. Damit entstehen riesige Schlupflöcher für die AKW-Betreiber und Milliardenrisiken für die Steuerzahler. Die Fraktion von CDU/CSU vertritt schamlos die Interessen von Eon, RWE und Co auf Kosten der Allgemeinheit, gegen die ausdrückliche Warnung
Haftungsregelung für Atomkonzerne: Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt Behörden-Mitteilungen 15. Oktober 2015 Werbung Energiewendeminister Habeck begrüßt Haftungsregelung für Atomkonzerne: „Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt.“ (WK-intern) - Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat den heute beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung für den Rückbau von Atomkraftwerken und die Entsorgungskosten begrüßt: „ Es ist unabdingbar, dass die Atomkonzerne für die Kosten von Stilllegung, Abbau und Entsorgung haften. Auch die Muttergesellschaften dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen können – der jetzt beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung ist ein großer Schritt in diese Richtung. Genauso muss aber ein Schutz vor der Ausgliederung lukrativer Unternehmensteile und vor Insolvenzen geschaffen werden. Schleswig-Holstein hat sich für entsprechende
Kernenergieausstieg: Gabriel setzt erfolgreich die Finanzierung des Rückbaus von AKWs um Behörden-Mitteilungen 14. Oktober 2015 Werbung Gabriel: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne und minimiert Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler (WK-intern) - Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" beschlossen. Trittin, von Beust und Platzeck werden neue Chefs der Kommissions Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Heute haben wir zwei weitere zentrale Punkte aus dem Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 umgesetzt. Kernkraftwerksbetreiber haften für nukleare Entsorgungskosten. Das bleibt auch in Zukunft so. Mit dem heutigen Beschluss zur Konzernnachhaftung schließen wir bestehende Haftungslücken. Das
Atom-Rückstellungen: Dividenden für Aktionäre stoppen Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 15. September 2015 Werbung Laut Gabriel-Gutachten fehlen bis zu 30 Milliarden Euro Atom-Rückstellungen (WK-intern) - Zu den Meldungen, die Atom-Rückstellungen der Stromkonzerne seien um bis zu 30 Milliarden Euro zu niedrig bemessen erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Das von Bundeswirtschaftsminister Gabriel in Auftrag gegebene Gutachten von Wirtschaftsprüfern bestätigt, was Atomkraftgegner schon lange befürchten: Die Rückstellungen reichen bei Weitem nicht aus. Jetzt muss es vordringlich darum gehen, die notwendigen Beträge zu sichern, bevor nichts mehr zu holen ist. Das wird nur funktionieren, wenn Eon, RWE und Co das Geld in einen öffentlich-rechtlichen Fonds abgeben müssen und gleichzeitig weiter für Kostensteigerungen haften. Die Konzernen müssen nun jegliche Zahlung
BUND: Konzernhaftungsgesetz muss auch Flucht von Vattenfall aus Deutschland verhindern Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 7. August 2015 Werbung Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, mit einem Konzernhaftungsgesetz zu verhindern, dass sich der Energiekonzern Eon aus der finanziellen Verantwortung für die Atommüll-Lagerung zieht. (WK-intern) - Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung, durch die Ausweitung der Nachhaftung nach einer Konzernaufspaltung eine Verkleinerung der Haftungssumme durch die Neustrukturierung von Eon zu verhindern. Berlin - Der BUND-Atomexperte Thorben Becker sagte: "Diese Pläne begrüßen wir. Mindestens genauso wichtig ist eine Antwort auf den Versuch von Vattenfall, eine Haftung der schwedischen Konzernmutter auszuschließen. In jedem Fall kann ein Konzernhaftungsgesetz nur der erste Schritt sein. Es muss jetzt schnell darum gehen,
G7-Gipfel in Elmau: Grüne protestieren auf Zugspitze Mitteilungen Ökologie 6. Juni 2015 Werbung Mit einer Protestaktion auf der Zugspitze haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor Beginn des G7-Gipfels in Elmau verbindliche Ergebnisse in Sachen Klimaschutz gefordert. (WK-intern) - Grüne Aktivisten kletterten bis zum Gipfelkreuz der Zugspitze, um ein großes Banner mit "Das Wasser steht uns bald bis hier" auszubreiten. Dazu erklärt Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Wir schicken eine Botschaft vom Gipfel der Zugspitze an den Gipfel in Elmau: Es ist höchste Zeit zu handeln. Angesichts internationaler Konflikte, der Klimakrise und wachsender Ungleichheit auf der Welt ist dieses Gipfeljahr zum Erfolg verdammt. Die Welt erwartet Taten statt warmer Worte. Der G7-Gipfel darf kein Gipfel der
Atomkraftgegner fordern Sicherung der Atom-Rückstellungen Ökologie Verbraucherberatung 1. Juni 2015 Werbung Atomstiftung: Wer haftet für Kostensteigerungen? (WK-intern) - Atomkraftgegner fordern Sicherung der Atom-Rückstellungen der Stromkonzerne, wollen diese aber nicht aus der Haftung für zukünftige Kosten entlassen. Zu den Atomstiftungs-Vorschlägen von Werner Müller, Chef der RAG-Stiftung und früherer Bundeswirtschaftsminister, erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: "Natürlich ist es richtig, dass die Rückstellungen der Atomwirtschaft möglichst schnell gesichert werden müssen, entweder in einer Stiftung oder einem öffentlich-rechtlichen Fonds. Die Idee steht und fällt aber mit der Frage, ob die AKW-Betreiber für zukünftige Kostensteigerungen beim Abriss und der Atommüll-Lagerung weiter haften oder sich mit einer einmaligen Zahlung freikaufen können. Schon heute ist absehbar, dass die Folgekosten der