Im stillstehenden Kernkraftwerk Krümmel ist ein Leck an einer Entlüftungsleitung festgestellt worden. Aktuelles Mitteilungen 16. Dezember 2014 Werbung Kernkraftwerk Krümmel: Leckage im Nebenkühlwassersystem (WK-intern) - Die Leckage wurde bei einer routinemäßigen Anlagenbegehung des Nebenkühlwassersystems entdeckt und als meldepflichtiges Ereignis eingestuft. GEESTHACHT/KIEL - Der Rohrbogen der Entlüftungsleitung wurde zwischenzeitlich getauscht. Die Ursache des Schades wird untersucht. Die Leckage hatte aufgrund ihrer Geringfügigkeit keine Auswirkungen auf die sicherheitstechnischen Komponenten des Kernkraftwerks. Für den Anforderungsfall der Lagerbeckenkühlung bzw. für die Notstromversorgung standen zusätzlich diverse andere Komponenten betriebsbereit zur Verfügung. Das Kernkraftwerk befindet sich zurzeit im sogenannten Nachbetrieb und produziert keinen Strom mehr. Den Sachverhalt hat die Vattenfall-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel heute der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet und der Kategorie "N" (Normalmeldung) zugeordnet. Die Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium)
Kernkraftwerk Brunsbüttel: Leckage in einer Rohrleitung des Nebenkühlwassersystems Behörden-Mitteilungen Schleswig-Holstein 19. Januar 2013 Werbung (WK-intern) - BRUNSBÜTTEL/KIEL. In dem abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung an einer Rohrleitung des Nebenkühlwassersystems eine Leckage festgestellt. Das Elbwasser führende Nebenkühlwassersystem sorgt für eine Kühlung der Notstromdiesel, die jederzeit einsatzbereit sein müssen. Die Leckage wurde im Maschinenhaus festgestellt. Die Kühlwasserversorgung war durch den vergleichsweise kleinen Wasserverlust nicht beeinträchtigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung dieser Leckage ist damit nach vorläufiger Einschätzung eher gering. Die Betreiberin hat erste Abhilfemaßnahmen getroffen. Auf Veranlassung der Atomaufsicht wird jetzt die Übertragbarkeit auf andere Kühlwasserleitungen geprüft. Die Atomaufsicht hat hierzu Sachverständige hinzugezogen. Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das entsprechende Meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ fristgerecht gemeldet. Mit