BaFin bestätigt Trianel-Pacht-Lösungen die Unbedenklichkeit nach dem Kreditwesengesetz Mitteilungen 23. November 2015 Werbung Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die von Trianel entwickelten Musterverträge im Rahmen der Pacht- und Betriebsführungsmodelle EnergieDach und EnergieBlock in Bezug auf die Frage der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als unbedenklich qualifiziert. (WK-intern) - „Alle Stadtwerke, die unsere White-Label-Produkte anbieten, können nun sicher sein, dass die Verträge nicht als Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 1. Alt KWG und damit nicht als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingestuft werden“, stellt Michel Nicolai, Leiter Dezentrale Erzeugung bei der Stadtwerke-Kooperation Trianel, fest. Trianel hat gemeinsam mit der Kanzlei MPW Legal & Tax die Musterverträge exemplarisch durch die BaFin prüfen
BaFin gibt grünes Licht für das PV-Pachtmodell Dezentrale Energien Solarenergie 25. Juni 2015 Werbung Die von vielen Stadtwerken bundesweit vertriebenen Pachtverträge für Solaranlagen unterliegen bei einer risikoorientierten Gestaltung nicht der Finanzaufsicht. (WK-intern) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Ergebnisse eines Pilotverfahrens der Kanzlei Rödl & Partner nun mit aktuellen Stellungnahmen für mehrere Folgeverfahren bestätigt. Damit liegt nunmehr eine laufende Verwaltungspraxis vor, die als Richtschnur für die Gestaltung von Pachtmodellen dienen kann. Das betreffende Photovoltaik-Pachtmodell hat sich zu einem der erfolgreichsten White-Label-Produkte der Branche entwickelt. Rödl & Partner hatte im Rahmen der interdisziplinären Begleitung eines Start-up-Unternehmens bei der Entwicklung des Vertragsmodells bereits im September 2014 unter anderem eine sogenannte "Negativ-Auskunft" von der BaFin erwirkt. Da die
EEG 2014: BSW-Solar informiert über neue Rahmenbedingungen für Photovoltaik Solarenergie 9. Oktober 2014 Werbung Photovoltaik-Publikationen des BSW-Solar aktualisiert Wertvolle Informationen für Projektentwickler und Investoren (WK-intern) - Musterverträge für neue Geschäftsmodelle Mit dem am 1.8.2014 in Kraft getretenen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2014) haben sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb neuer Photovoltaik-Anlagen zum Teil erheblich verändert. Besonders betroffen sind Solarstrom-Geschäftsmodelle, die auf Eigenverbrauch, Stromlieferung und Direktvermarktung beruhen. Die nun erhältlichen aktualisierten Publikationen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) gehen ausführlich auf die neue Gesetzeslage ein. „Als Vertreter der deutschen Solarbranche und Befürworter einer raschen Umsetzung der Energiewende betrachten wir einige Regelungen des EEG 2014 nach wie vor sehr kritisch“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Dennoch könne auch hierzulande mit der