Übergangsfrist des Marktstammdatenregisters endet Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Solarenergie Verbraucherberatung 1. Februar 2021 Werbung Einführung eines umfassenden Registers für den Strom- und Gasmarkt (WK-intern) - Heute endet die zweijährige Übergangszeit zur Registrierung von Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister. „Mit Einführung des Registers für den Strom- und Gasmarkt werden zahlreiche Prozesse vereinheitlicht und die Datenqualität gesteigert,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Fehlende Registrierungen können nachgeholt werden Über 90 Prozent der Bestandsanlagen sind nach Schätzung der Bundesnetzagentur bereits registriert. Für rund 150.000 Bestandsanlagen fehlt derzeit noch eine Registrierung. Betreiber, die ihre Anlage bislang nicht registriert haben, können dies unter www.marktstammdatenregister.de in den kommenden Wochen nachholen. Die Bundesnetzagentur fordert die Betreiber nicht registrierter Anlagen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Anschlussnetzbetreiber
Übergangsfrist endet: 2 Mio. Stromerzeugungseinheiten sind bereits im Marktstammdatenregister eingetragen Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie 8. Januar 20218. Januar 2021 Werbung Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister endet am 31. Januar 2021 Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind mittlerweile die Daten zu zwei Mio. in Deutschland installierten Stromerzeugungseinheiten eingetragen. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Januar 2021 müssen noch etwa 350.000 Bestandsanlagen registriert werden. Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können, müssen Bestandsanlagen bis zum Ende der Übergangsfrist registriert sein. Bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, soll der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp ca. 130.000 Anlagen betreffen. Für
Es droht Geldbuße: Frist zur Anmeldung von Energieanlagen im Marktstammdatenregister läuft Ende Januar ab Bioenergie Dezentrale Energien Geothermie Mitteilungen Solarenergie 5. Januar 2021 Werbung Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für Anmeldungen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ab. (WK-intern) - Bis zu diesem Termin müssen sich alle Betreiber von bestehenden Anlagen erneuerbarer Energien, KWK-Anlagen und Stromspeichern dort registriert haben. Besonders groß ist derzeit noch das Defizit bei den Meldungen von Photovoltaik-Anlagenbetreibern. Eine Meldepflicht gilt auch für alle stromabnehmenden Unternehmen, die direkt an der Hoch- oder Höchstspannung angeschlossen sind, sowie für alle gasabnehmenden Unternehmen, die direkt mit dem Fernleitungsnetz verbunden sind. Betriebe, die sich nicht bis zum 31.01.2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Auf der Webseite des Marktstammdatenregisters (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
Einspeisevergütung: Ältere PV-Solaranlagen können noch bis zum 31. Januar 2021 Registrierungspflicht erfüllen Bioenergie Solarenergie 23. November 2020 Werbung Ältere Photovoltaikanlagen: Bis 31. Januar 2021 Registrierungspflicht erfüllen (WK-intern) - Eintrag in Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für Einspeisevergütung Wer Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist, muss sie in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Solarstromanlagen endet nun die Übergangsfrist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Solarstromanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Ohne Anmeldung erhalten die Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr. Eine Registrierung ist einfach und dauert weniger als eine halbe Stunde, betont Franz Pöter vom Solar Cluster. Es müssen nur wenige Daten eingetragen werden. Für Neuanlagen besteht die Pflicht schon
Aktuelle Zahlen zum Windausbau 2020 News allgemein 15. September 2020 Werbung Genehmigungen steigen, aber Süden verliert Anschluss (WK-intern) - Über 2.000 Megawatt Leistung an Windenergie wurden bis zum 10. September 2020 im laufenden Jahre genehmigt und im Marktstammdatenregister registriert. Zu der aktuellen Entwicklung erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie: „Die aktuellen Zahlen sind ein erster Lichtblick für die Windbranche. Insgesamt haben wir zusammen mit den im September genehmigten Anlagen bereits das Jahr 2019 eingeholt, was die genehmigte Leistung angeht. Dennoch sind die Genehmigungen immer noch deutlich unter den erforderlichen 4.700 Megawatt, die für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung notwendig wären. Wir warten weiter händeringend darauf, dass die bekannten Genehmigungshürden angepackt und beseitigt
Windenergieanlage Nordex N149 mit bisher größtem Rotor in Schleswig-Holstein Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. September 2020 Werbung In Peissen im mittleren Schleswig-Holstein dreht sich nun die erste Windenergieanlage (WEA) in Schleswig-Holstein in der neuen Rotorgrößen-Klasse mit rund 150 Metern Durchmesser. (WK-intern) - Dieses geht aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit Stand vom 07.09.2020 hervor. Bei der WEA handelt es sich um eine Nordex N149 mit einer Nennleistung von 4,5 Megawatt und einer Gesamthöhe von 200 m, die am 04. September 2020 in Betrieb gegangen ist. Der Standort weist große Abstände zu Wohnbebauungen und Ortschaften auf: ein Einzelhaus liegt in einer Entfernung von 1,7 km, die nächste Ortschaft ist 2,3 km entfernt. Das Projekt wurde durch Jan Peter Ehlers organisiert und umgesetzt.
Analyse der Ausbausituation der Windenergie im Herbst 2019 Finanzierungen Forschungs-Mitteilungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. Oktober 201921. Oktober 2019 Werbung Die ersten neun Monate des Jahres 2019 sind die zubauschwächsten für die Windenergie an Land seit 20 Jahren. (WK-intern) - Dies zeigt die Auswertung der im Marktstammdatenregister erfassten Inbetriebnahmezahlen: Zwischen Januar und September 2019 gingen lediglich 148 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 507 MW ans Netz – ein Wert, der in den vergangenen fünf Jahren jeweils schon im ersten Quartal erreicht wurde. Die bisherige Neuanlagenleistung in diesem Jahr liegt um 82 Prozent unter dem Durchschnitt der Vergleichszeiträume zwischen 2014 und 2018. Aufgrund dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Gesamtzubau bis Jahresende die Gigawatt-Schwelle nicht erreichen wird. Die ausführliche Analyse der Ausbauentwicklung der Windenergie an
Heute startet die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“ mit 2 Millionen Anlagen Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windenergie Windparks 31. Januar 2019 Werbung Datenbank der Energiewende startet - Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. (WK-intern) - Präsident Homann: „Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht“ Heute startet die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“. Es soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen. „Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werdenvereinfacht und gebündelt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Indem wir die Daten zentralerfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist
Erste KWK-Ausschreibung bereits 2017 Erneuerbare & Ökologie Technik 15. Oktober 2017 Werbung Die Bundesnetzagentur hat am 06.10.2017 die erste Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für den Gebotstermin 1. Dezember 2017 amtlich bekannt gegeben. (WK-intern) - In dieser ersten Ausschreibungsrunde beträgt das Höchstgebot 7 ct/kWh. Es erhalten die niedrigsten Gebote den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erschöpft ist. Das Ausschreibungsvolumen liegt in dieser ersten Runde bei 100 MW installierter KWK-Leistung. Grundsätzlich richten sich die Ausschreibungen an alle neuen und modernisierten KWK-Anlagen im Segment. Alle KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW sind verpflichtet an der Ausschreibung teilzunehmen. Für die Teilnahme an den Ausschreibungen muss der Bieter sein Projekt im Marktstammdatenregister registriert haben. Aus Sicht des B.KWK ist insbesondere der
Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 19. Juni 2017 Werbung Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen sorgt für bürokratischen Aufwand bei Unternehmen (WK-intern) - ISPEX: Betriebe sind verpflichtet, die Daten ihrer Stromerzeugungsanlagen in neuem Marktstammdatenregister zu aktualisieren Bayreuth. Unternehmen, die selbst auch Strom produzieren, werden weiter mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet. Ab dem 1. Juli löst das neue Marktstammdatenregister das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig ab. Neue Erzeugungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen. Darauf weisen die Experten der ISPEX AG hin. Verpflichtendes zentrales Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters (MaStR) ist es, die eindeutige Identifizierung der einzelnen Marktakteure beispielsweise bei energiewirtschaftlichen Verträgen zu gewährleisten und insgesamt die Kommunikation am Markt und mit
Verordnung soll alle Anlagen zur Energieerzeugung in einem Marktstammdatenregister erfassen Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windenergie 10. März 2017 Werbung Kabinett verabschiedet Marktstammdatenregisterverordnung (WK-intern) - Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung (PDF: 1,0 MB) verabschiedet. Durch die Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. Mit dem Marktstammdatenregister wird ein von jedermann nutzbares Instrument geschaffen, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient. Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen. Der Staatssekretär im Bundministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer
Das neue EEG 2017 verpflichtet alle EEG-Anlagen fallen unter neue Registrierungspflicht Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windenergie 21. September 2016 Werbung Die Bundesnetzagentur will alle EEG-Anlagen neu registriert. (WK-news) - Betreiber von Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen unterliegen ab Inkrafttreten des EEG 2017 neuartiger Registrierungspflicht. Auszug aus der Mitteilung der Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §