Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 19. Juni 2017 Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen sorgt für bürokratischen Aufwand bei Unternehmen (WK-intern) - ISPEX: Betriebe sind verpflichtet, die Daten ihrer Stromerzeugungsanlagen in neuem Marktstammdatenregister zu aktualisieren Bayreuth. Unternehmen, die selbst auch Strom produzieren, werden weiter mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet. Ab dem 1. Juli löst das neue Marktstammdatenregister das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig ab. Neue Erzeugungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen. Darauf weisen die Experten der ISPEX AG hin. Verpflichtendes zentrales Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters (MaStR) ist es, die eindeutige Identifizierung der einzelnen Marktakteure beispielsweise bei energiewirtschaftlichen Verträgen zu gewährleisten und insgesamt die Kommunikation am Markt und mit
Verordnung soll alle Anlagen zur Energieerzeugung in einem Marktstammdatenregister erfassen Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windenergie 10. März 2017 Kabinett verabschiedet Marktstammdatenregisterverordnung (WK-intern) - Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung (PDF: 1,0 MB) verabschiedet. Durch die Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. Mit dem Marktstammdatenregister wird ein von jedermann nutzbares Instrument geschaffen, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient. Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen. Der Staatssekretär im Bundministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer
Das neue EEG 2017 verpflichtet alle EEG-Anlagen fallen unter neue Registrierungspflicht Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windenergie 21. September 2016 Die Bundesnetzagentur will alle EEG-Anlagen neu registriert. (WK-news) - Betreiber von Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen unterliegen ab Inkrafttreten des EEG 2017 neuartiger Registrierungspflicht. Auszug aus der Mitteilung der Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §