Verordnung soll alle Anlagen zur Energieerzeugung in einem Marktstammdatenregister erfassen Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windenergie 10. März 2017 Werbung Kabinett verabschiedet Marktstammdatenregisterverordnung (WK-intern) - Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung (PDF: 1,0 MB) verabschiedet. Durch die Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. Mit dem Marktstammdatenregister wird ein von jedermann nutzbares Instrument geschaffen, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient. Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen. Der Staatssekretär im Bundministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer
Das neue EEG 2017 verpflichtet alle EEG-Anlagen fallen unter neue Registrierungspflicht Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windenergie 21. September 2016 Werbung Die Bundesnetzagentur will alle EEG-Anlagen neu registriert. (WK-news) - Betreiber von Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen unterliegen ab Inkrafttreten des EEG 2017 neuartiger Registrierungspflicht. Auszug aus der Mitteilung der Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §