16. Fachkongress Holzenergie thematisiert die EEG-Novellierung Bioenergie 8. August 2016 Werbung Mit der Verabschiedung des novellierten EEG 2017 im Deutschen Bundestag erhält das EEG 2017 nun verbindliche Regelungen zum Ausschreibungsdesign für Biomasseanlagen. (WK-intern) - Nach zähem Ringen konnte eine wirkliche Verbesserung zum EEG 2014 erreicht werden. Neben der Erhöhung des Ausbauziels auf zunächst 150 MW (brutto) und ab 2020 dann auf 200 MW (brutto) ist ferner erstritten worden, dass nun auch mit Ausnahme von Altholzanlagen Holzenergieanlagen im Bestand, die ihre 20-jährige Förderdauer durchlaufen haben, an den Ausschreibungen teilnehmen können. Der Innovationsfreude der Branche wird es obliegen, ob Gebotshöchstgrenzen von 14,88 ct/kWh für Neuanlagen bzw. 16,9 ct/KWh für Bestandanlagen zukünftig den Erhalt des Stromerzeugungspotentials aus