Unterzeichnung: BMU & BMWi einig über Vertrag mit Braunkohlekraftwerksbetreibern Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie 24. Juni 2020 Werbung Kabinett stimmt Vertrag mit Braunkohlekraftwerksbetreibern zu (WK-intern) - Das Kabinett hat heute den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken zur Kenntnis genommen und dessen Unterzeichnung zugestimmt. Bevor die Vertragsparteien unterschreiben können, muss der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz beschließen und dem Vertragsentwurf zustimmen. Außerdem ist die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern ist ein Meilenstein. Damit steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden. Zugleich gestalten wir den Strukturwandel in den betroffenen Regionen und schaffen Zukunftsperspektiven und neue Arbeitsplätze in Kohle-Regionen.“ Zitat Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Kohleausstieg wird jetzt
Klärungsbedarf: BDEW zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 13. Dezember 2018 Werbung Das Bundeskabinett hat heute das Netzausbaugesetz (NABEG) verabschiedet. (WK-intern) - Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist gut, dass das zentrale Thema Netzausbau mit dem heutigen Kabinettsbeschluss endlich ins parlamentarische Verfahren gehen kann. Der Gesetzentwurf enthält viele wichtige Ansätze, um die Zulassungsverfahren für den notwendigen Netzausbau zu erleichtern. Im Hinblick auf die Einbeziehung von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen in den Redispatch besteht aus BDEW-Sicht allerdings noch Klärungsbedarf. Hier brauchen alle Netzebenen die Sicherheit, dass sie in ihrem Verantwortungsbereich auch künftig handlungsfähig bleiben. Außerdem ist eine regulatorische Berücksichtigung der entstehenden Kosten unerlässlich. Die Entscheidung zu Entschädigungszahlungen für Land- und Forstwirte begrüßen wir ausdrücklich. Damit
Offshore-Netzumlage für 2019 nach § 17f Absatz 7 EnWG Finanzierungen Mitteilungen Offshore Windenergie Windparks Wirtschaft 16. Oktober 2018 Werbung Offshore-Netzumlage Grafik: Offshore-Netzumlage für 2019 nach § 17f Absatz 7 EnWG (WK-intern) - Gemäß § 17f EnWG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die Offshore-Netzumlage (bis einschl. 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnet) für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 15. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen. Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. Die Darstellung zeigt die Entwicklung der Offshore-Netzumlage bis 2019. Weitere Details, Hintergrundinformationen und Berechnungen finden Sie in den jeweiligen Untermenüs. Offshore Netzumlage 2019 Veröffentlichung: Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Offshore-Netzumlage
Kooperation von TenneT und CLENS ermöglicht effizientere Nutzung der erneuerbaren Energien Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 27. April 2017 Werbung Im Rahmen der Kooperation stellt CLENS TenneT Echtzeitdaten aus Windanlagen mit einer installierten Leistung von über 800 MW zur Verfügung. (WK-intern) - Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und der Energiedienstleister Clean Energy Sourcing (CLENS) arbeiten bei der Nutzung von Winderzeugungsdaten zusammen. Mithilfe der durch CLENS zur Verfügung gestellten Daten zur Ist- und prognostizierten Erzeugung aus Windanlagen wird TenneT das Engpassmanagement weiter optimieren. Die Kooperation wirkt sich positiv auf die Stromkosten und die Systemintegration der Erneuerbaren Energien aus. Leipzig, Bayreuth. In Zeiten hoher Stromeinspeisung kommt es in Deutschland aufgrund zu geringer Netzkapazitäten und eines noch immer zu inflexiblen Energiesystems zu punktuellen Überlastungen des Stromnetzes. Insbesondere in
OFFSHORE-HAFTUNGSUMLAGE FÜR 2017 NACH § 17F ENWG Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 17. Oktober 2016 Werbung Die Netzbetreiber sind nach § 17f Abs. 5 EnWG berechtigt die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. (WK-intern) - Die Ermittlung der Aufschläge auf die Netzentgelte basiert zum einen auf den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr 2017. Zum anderen basiert die Ermittlung der Aufschläge auf der Differenz zwischen den tatsächlich wälzbaren Kosten des Jahres 2015 und den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr 2015. Die Prognose wurde auf Basis eines komplexen, eigens entwickelten und wissenschaftlich begleiteten Simulationsmodells vorgenommen. Die Kosten wurden von
Monitoringbericht Energie 2015 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts Behörden-Mitteilungen 24. November 2015 Werbung Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben heute ihren gemeinsamen Monitoringbericht 2015 über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. (WK-intern) - Damit setzen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihre enge Zusammenarbeit in der Beobachtung und Analyse der Entwicklungen im Strom- und Gasbereich fort. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Stromverbraucher profitieren heute von der großen Anbietervielfalt auf den Endkundenmärkten. Auch im Heizstrombereich hat der Wettbewerb endlich Fahrt aufgenommen. Inzwischen sind mehrere Heizstromanbieter bundesweit tätig, und die Heizstrom-Wechselquoten haben sich im Jahr 2014 verdoppelt. Die Stromgroßhandelsmärkte sind von hoher Liquidität gekennzeichnet. Stromlieferungen können an der Börse nun kurzfristiger und mit höherer
Eine Milliarde Euro Entschädigung wegen verspäteter Offshore-Anschlüsse Behörden-Mitteilungen Offshore Wirtschaft 8. März 20138. März 2013 Werbung (WK-news) - Berlin - Die Bundesregierung rechnet mit Entschädigungszahlungen von rund einer Milliarde Euro, weil Offshore-Windanlagen nicht rechtzeitig ans Stromnetz angeschlossen werden können. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/12363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12134) und bezieht sich dabei auf ihre Angaben in der Begründung zum Dritten Gesetz zur Neuregelung energierechtlicher Vorschriften. Zu höheren Schätzung eines Sachverständigen erklärt die Bundesregierung, dass keine gesicherten Erkenntnisse zum Umfang der Entschädigungszahlungen vorliegen würden. PM: Deutscher Bundestag Möchten Sie Ihr Unternehmen den Besuchern und Interessenten im Windkraft-Journal noch näher bringen? Dann tragen Sie Ihre Firma gerne hier ein.
Einspeisemanagement, Strompreis und Netzausbau in Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Windenergie Windparks Wirtschaft 25. Januar 201325. Januar 2013 Werbung (WK-intern) - Schleswig-Holsteins Ökostrom ist auch mit den Kosten für abgeschaltete Windkraftanlagen deutlich günstiger als im Bundesdurchschnitt. Schleswig-Holsteins erneuerbare Energien deutlich günstiger als im Bundesschnitt Netzausbau verlangsamt Anstieg von Entschädigungszahlungen Das ergibt sich aus Berechnungen des Energiewendeministeriums auf Basis von Daten des Statistikamts Nord und der schleswig-holsteinischen Netzbetreiber. Demnach kostet im Norden Strom aus erneuerbaren Energien mit durchschnittlich 14,9 Cent pro Kilowattstunde 3,5 Cent weniger als im Bundesdurchschnitt. Für eine umfassende Betrachtung wurden dabei die Entschädigungskosten für die Abschaltung von Windkraftanlagen aufgrund von Netzengpässen einbezogen, die die Netzbetreiber erstmals veröffentlichen. „Vor allem der Wind an Land trägt dazu bei, die Kosten für die erneuerbaren Energien zu